Letzter Bundeswehr-Evakuierungsflug verlässt Kabul
Mit dem letzten Bundeswehr-Flug endet die deutsche militärische Evakuierungsoperation in Kabul.
Die letzten US-Soldaten verlassen Kabul. Der zwanzigjährige US-Einsatz in Afghanistan endet.
Am 30. August 2021 startete der letzte US-Militärflug vom Flughafen Kabul. Damit endete der zwanzigjährige amerikanische Militäreinsatz in Afghanistan. Die Taliban übernahmen kurz darauf die Kontrolle über den Flughafen.
Mit dem letzten US-Flug schloss sich ein historischer Bogen: vom Einmarsch nach 9/11 bis zum vollständigen Abzug zwei Jahrzehnte später. Die Bilder dieses Tages prägen die internationale Erinnerung an das Ende des Einsatzes.
Mit dem letzten Bundeswehr-Flug endet die deutsche militärische Evakuierungsoperation in Kabul.
Der UN-Sicherheitsrat verlangt von den Taliban die freie Ausreise gefährdeter Personen. Russland und China enthalten sich.
25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“
Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“
Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.
„Am 19. August 2021 sprach ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von Hubschraubern in Kabul. … Nachdem es presseöffentlich wurde, dass die Bundeswehr diese Hubschrauber entsendet, konnte ich mich nicht davor retten, Partnernationen auf meinem Gefechtsstand stehen zu haben, die gefragt haben: Kann ich diesen Hubschrauber nutzen? … Deutsche Schutzbefohlene hatten den Anspruch, mit diesen Hubschraubern abgeholt zu werden. Ich zitiere: Aber Ihre Regierung hat diese Hubschrauber geschickt. Holen Sie mich bitte auf dem Dach vom Hotel mit diesem Hubschrauber ab!“
Am 19.08.2021 sprach ein CDU/CSU-Abgeordneter in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von KSK-Hubschraubern in Kabul. Laut Zeuge Oberstleutnant „Tobias“ (KSK-Leiter) folgten zahlreiche Anfragen von Partnernationen (Österreich, Schweiz, Rumänien, Polen) und deutschen Schutzbefohlenen, die per Hubschrauber abgeholt werden wollten. Letztlich wurden die Hubschrauber nicht genutzt, da der US-Secretary of Defence dies ablehnte.
„Das Lagebild des BND entsprach dem anderer Nachrichtendienste mit Präsenz in Kabul. Sowohl die Berichterstattung des BND selbst als auch die darin aufgezeigten Entwicklungen waren korrekt. In der zeitlichen Dimension wurden die Vorhersagen durch die Dynamik der Entwicklungen indes überholt. […] die Analyse auf fünf Themenbereiche zu konzentrieren: Beschaffung, Auswertung, Controlling / Qualitätssicherung, Personal sowie Ausbildung / Einsatz wissenschaftlicher Instrumente.“
Im Prüfkonzept vom 23.08.2021 stellte die Interne Revision fest: Das Lagebild des BND habe dem anderer Nachrichtendienste in Kabul entsprochen; die Berichterstattung sei inhaltlich korrekt, in der zeitlichen Dimension aber von der Dynamik der Entwicklungen überholt worden. Die Analyse konzentrierte sich auf fünf Themenbereiche: Beschaffung, Auswertung, Controlling und Qualitätssicherung, Personal sowie Ausbildung und Einsatz wissenschaftlicher Instrumente.
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. Insofern war die Art, aber auch die Dauer der Operation weitgehend fremdbestimmt. Eine eigenständige nationale Fortsetzung der Evakuierung war unter den gegebenen Umständen mangels begrenzter eigener nationaler Fähigkeiten und Mittel meines Erachtens verantwortbar nicht möglich.“
Am 24.08.2021 forderten die Taliban die internationalen Truppen auf, die Evakuierungsoperation bis spätestens 31.08.2021 zu beenden. Generalleutnant Schütt: Eine eigenständige nationale Fortsetzung war aufgrund der Fremdbestimmtheit durch die USA und mangels eigener nationaler Fähigkeiten „verantwortbar nicht möglich“.
„auf diesen Fragenkatalog kann man sich nicht vorbereiten - außer vielleicht dadurch, dass man sich gedanklich in Stellung bringt. Bitte keinerlei Recherchen, Abfragen oder weitere Steuerungen veranlassen. Erstens haben wir aktuell wesentlich Dringenderes zu erledigen, und zweitens kann ich beim Lesen der [...] zusammengestellten Fragen beim besten Willen nicht erkennen, wie eine so strukturierte Prüfung zu irgendwelchen validen Ergebnissen führen soll.“
Die Interne Revision übermittelte am 24.08.2021 einen 146 Fragen umfassenden Katalog an die zuständigen Fachbereiche und das BKAmt. Abteilungsleiter Dr. Ader (LB, Auswertung und Beschaffung Region B) äußerte in einer E-Mail an seine Referatsleiter starke Zweifel an der Methodik („nicht erkennen, wie […] zu validen Ergebnissen führen soll“) und drückte in seiner Vernehmung „erhebliche Zweifel“ an der fachlichen Kompetenz der Internen Revision aus. Dr. Maas (BKAmt) und Dr. T. W. (IR) bestätigten die hohe Belastung des Fachbereichs durch die laufende Lage am Flughafen Kabul.
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation die Möglichkeit gegeben worden sei, nach Deutschland auszureisen. Zwischen dem 15. Mai und dem 15. August 2021 hätten fast 1 900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation hätten jedoch nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können. Grund sei die schwierige Situation um den Flughafen in Kabul gewesen.“
Im Sachstandsbericht des BMVg an den Verteidigungsausschuss vom 07.09.2021 (MAT A-BMVg 4.20) wurde mitgeteilt, dass allen BMVg-Ortskräften und Familien bereits vor der militärischen Evakuierung die Möglichkeit zur Ausreise nach Deutschland gegeben worden war; zwischen dem 15.05. und 15.08.2021 hätten fast 1.900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation selbst hätten wegen der schwierigen Lage am Flughafen Kabul nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können.
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und beschleunigten Listenverfahren zurückzukehren zu einem Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung, so wie es auch zuvor in der Zeit zwischen 2013 bis etwa Mitte 2021 gegolten hat. Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“
Nach Ende der militärischen Evakuierung verständigten sich die Afghanistan-Ressorts auf eine Rückkehr zum Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung. Grundlage: Thesenpapier vom 09.09.2021 (rechtlich vollständig ab 05.10.2021). Das BMZ schuf neue Verfahren in einer „Ortskräfteverfahren-Taskforce“; Dr. Spatz (GIZ) sprach von mehreren Zehntausend Zuschriften: „Ich habe bei 40 000 aufgehört, zu zählen.“
… und 8 weitere.
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert werden, und zwar jenseits der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Dokumenten, weil die gesetzlichen Vorschriften erfassen nicht alles. … Und deswegen habe ich es getan.” (Zeuge Hoofe)“
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
„Insgesamt kann die Operation der USA in Ramstein als erfolgreich für beide Seiten eingestuft werden. Sie war ein wichtiges Signal einer internationalen Zusammenarbeit, die selbst in schwierigsten Momenten für beide Seiten funktionierte.“
Die CDU/CSU bewertet positiv: Das Temporary Relocation Transit Agreement (USA nutzten Airbase Ramstein als Transit) wurde am 19.08.2021 in Rekordzeit von 24 Stunden zwischen allen Ressorts unter Bundeskanzlerin Merkel abgeschlossen. Hunderte deutsche Staatsbürger und Ortskräfte konnten mit US-Maschinen nach Doha und anderen Zielen ausgeflogen werden.
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“
Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] „Stellen Sie sich vor: Ich erfahre davon nicht selber, weil ich „Anne Will” gucke — weil das war mir ja nicht möglich —, sondern ich erfahre das am nächsten Tag von ausländischen Spezialkräften von sonstigen Nationen, die meinen Gefechtsstand stürmen, die im Endeffekt alle diese Hubschrauber wollen.”“
Die FDP-Fraktion dokumentiert: Am 19.08.2021 sprach ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschraubereinsatz. Laut KSK-Kommandeur „Tobias” hatte das nachteilige Folgen für die Zusammenarbeit mit Partnernationen vor Ort und behinderte die Evakuierungsbemühungen.
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das Ortskräfteverfahren angesichts der sich verschärfenden Lage in Afghanistan zu überprüfen und auszuweiten. […] Eine abschließende Entscheidung zu diesem kritischen Thema erfolgte erst am 22. August 2021 – während der bereits laufenden Evakuierungsmission – durch die damalige Bundeskanzlerin. Viel zu spät.“
Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die abschließende Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst am 22.08.2021, während der laufenden Evakuierungsmission, durch die Bundeskanzlerin getroffen wurde. Das sei „viel zu spät” gewesen, obwohl Kramp-Karrenbauer das Thema bereits im November 2020 angeregt hatte.
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)
Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.