Beginn der deutschen Evakuierungsoperation am Flughafen Kabul
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
Mit dem letzten Bundeswehr-Flug endet die deutsche militärische Evakuierungsoperation in Kabul.
Am 27. August 2021 verließ der letzte deutsche Bundeswehrflug Kabul. Innerhalb von rund elf Tagen wurden insgesamt 5.347 Personen aus 45 Staaten in 37 Flügen aus Kabul ausgeflogen. Die Operation endete in einem schwierigen Umfeld nach dem Anschlag am Abbey Gate.
Die Operation gilt operativ als Erfolg, vor dem Hintergrund der Vorgeschichte aber als Ausdruck eines politischen Scheiterns. Sie bildete die Brücke zur monatelangen Nachevakuierung.
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
Ein Selbstmordanschlag der Terrorgruppe IS-K tötet rund 170 Afghaninnen und Afghanen sowie 13 US-Soldaten.
Die letzten US-Soldaten verlassen Kabul. Der zwanzigjährige US-Einsatz in Afghanistan endet.
Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.
25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“
Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation die Möglichkeit gegeben worden sei, nach Deutschland auszureisen. Zwischen dem 15. Mai und dem 15. August 2021 hätten fast 1 900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation hätten jedoch nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können. Grund sei die schwierige Situation um den Flughafen in Kabul gewesen.“
Im Sachstandsbericht des BMVg an den Verteidigungsausschuss vom 07.09.2021 (MAT A-BMVg 4.20) wurde mitgeteilt, dass allen BMVg-Ortskräften und Familien bereits vor der militärischen Evakuierung die Möglichkeit zur Ausreise nach Deutschland gegeben worden war; zwischen dem 15.05. und 15.08.2021 hätten fast 1.900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation selbst hätten wegen der schwierigen Lage am Flughafen Kabul nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können.
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“
Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.
„Und da hat er mich gefragt, von wie vielen Leuten spreche ich denn. Ich habe ein bisschen höher gegriffen als die tatsächliche Zahl. Ich habe, glaube ich, 80 gesagt oder so was. Und dann sagte er zu mir: Come now or never.“
Am Vormittag des 15.08.2021 erhielt Sicherheitsberater „Fisch“ einen Anruf seines US-Counterparts: Die US-Botschaft werde „schneller als gedacht“ evakuiert; letzter Flug gegen 16/17 Uhr. Auf seine Frage nach Unterstützung erhielt er die Antwort „Come now or never“. Eine Landverlegung war ausgeschlossen: Zufahrtswege „komplett verstopft“, Signatur der Botschaft mit 27 Fahrzeugen zu auffällig.
„Kurz und Klein : Max. bis zum 31.08.21 … – USA wollen uns bis 31.08. raus haben, bis dahin werden sie ihre Angebote aus MoU [Memorandum of Understanding] umsetzen Airlift zum Airport und aus dem Land.“
In der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 trug van Thiel zur Lage in Kabul vor: Sicherung der Green Zone „nur bis 31.08.“; militärische Sicherungssysteme nur bis 31.08.; USA wollen Deutschland bis 31.08. „raus haben“. Laut Sigmund habe van Thiel berichtet: „Da ist Gefahr im Verzug. Wir haben wenig Zeit … Die Entscheidung … muss sehr schnell getroffen werden.“
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“
Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.
„Die Mitarbeitenden des BND seien laut Schilderungen des Zeugen T. G. am 20. August 2021 von der Zentrale des BND informiert worden, dass sich die Gefahr von Anschlägen einer terroristischen Gruppierung auf den Flughafen erhöht hätte. Infolgedessen sei beschlossen worden, die Evakuierung … am North Gate einzustellen und nur noch über „andere Tore“ einzuschleusen.“
Am 20.08.2021 erhöhte sich die Anschlagsgefahr terroristischer Gruppierungen am Flughafen. Die Einschleusung über das North Gate wurde eingestellt; das Abbey Gate erkundet. Aus dem Camp Baron wurden viele deutsche Staatsangehörige und KfW-Ortskräfte „gefunden“ und mit Bussen abgeholt.
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. Insofern war die Art, aber auch die Dauer der Operation weitgehend fremdbestimmt. Eine eigenständige nationale Fortsetzung der Evakuierung war unter den gegebenen Umständen mangels begrenzter eigener nationaler Fähigkeiten und Mittel meines Erachtens verantwortbar nicht möglich.“
Am 24.08.2021 forderten die Taliban die internationalen Truppen auf, die Evakuierungsoperation bis spätestens 31.08.2021 zu beenden. Generalleutnant Schütt: Eine eigenständige nationale Fortsetzung war aufgrund der Fremdbestimmtheit durch die USA und mangels eigener nationaler Fähigkeiten „verantwortbar nicht möglich“.
… und 6 weitere.
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“
Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“
Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“
Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung erfolgt ist. Bis dahin war diese nur unter der Prämisse erfolgt, dass die Botschaft am Flughafen in „Containern” unterkommt und „voll arbeitsfähig” ist. Um eine Erlaubnis für die Evakuierung zu erhalten, musste der Geschäftsträger drei Mal beim Krisenreaktionszentrum um Freigabe bitten. Die dritte dieser E-Mails enthält den medial bekannt geworden Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”“
Die FDP-Fraktion: Bis zum 15.08.2021 erfolgte keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul, nur unter unmöglich erfüllbaren Bedingungen (Container, „voll arbeitsfähig”). Geschäftsträger van Thiel musste das Krisenreaktionszentrum dreimal um Freigabe bitten. Die dritte E-Mail enthielt den medial bekannten Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”.
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“
Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)
Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.