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August 2019 Berlin Doha-Abkommen Hintergrund

USA übergeben dem Auswärtigen Amt eine Vorversion des Taliban-Abkommens

Der US-Sonderbeauftragte Khalilzad gibt dem Auswärtigen Amt erstmals eine schriftliche Vorfassung des geplanten US-Taliban-Abkommens.

Was passiert ist

Im August 2019 legte der US-Sonderbeauftragte Zalmay Khalilzad dem Auswärtigen Amt in Berlin eine schriftliche Vorversion des geplanten Abkommens zwischen den USA und den Taliban vor. Damit erhielt die Bundesregierung früh einen Einblick in den US-Verhandlungsweg, hatte aber kaum Einfluss auf den Inhalt.

Warum es zählt

Der Vorgang zeigt das deutsche Dilemma: Berlin wusste relativ früh, was kommen würde, konnte aber als Verbündeter im Verhandlungsformat nicht mitbestimmen.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

14 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (6)

Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Verhandlungen 2018–2021 S. 87

Sommer 2018: Bundesregierung wusste vom „Einstieg in den Ausstieg“

Originalstelle
„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 87 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Sommer 2018 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.2 — Rolle der USA S. 346

USA: „Hauptziel war Truppenabzug”; Caro: „Eigentlich haben die Amerikaner nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen”

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von US-Präsident Biden nach seiner Wahl am 3. November 2020 weitergeführt worden. Zur Unterstützung der Friedensverhandlungen durch die USA hat der Zeuge ausgeführt: Eigentlich haben die Amerikaner, soweit es ihre eigenen Truppen und Machtausübung betrifft, nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 346 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge Caro: Das Hauptziel der USA sei der Truppenabzug gewesen. Diese Linie habe auch Präsident Biden nach seiner Wahl am 03.11.2020 fortgeführt. Die USA hätten „eigentlich nichts” getan, um die Verhandlungen zu unterstützen. Es habe regelmäßige bilaterale Gespräche zwischen Taliban und US-Delegation in Doha gegeben; die Taliban hätten diese gegenüber allen anderen Gesprächen priorisiert. Die Diplomaten hatten unter Trump zudem „sehr wenig Spielraum”.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Donald Trump, Joe Biden, Zalmay Khalilzad, USA abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

Afghanische Regierung wünschte Deutschland als Verhandlungsort; Bundesregierung lehnte ab

Originalstelle
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340–342 (Original, neues Fenster)

Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai/Juni 2020 Akteure: Angela Merkel, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.4.5 — Annex-Vereinbarungen S. 162–163

Annexe vertraulich klassifiziert; Einsichtnahme erst auf NATO-Bitten, nur Notizen, keine eingestuften Verteilungen

Originalstelle
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die US-Administration als vertraulich klassifiziert wurden und nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden durften. … das war ein spezifisches Verfahren, eher ungewöhnlich, wo man einen Vertreter vor Ort hatte, der dann kurz die Dokumente anschauen und sich dazu Notizen machen durfte; aber die wurden nicht eingestuft verteilt. … [E-Mail Botschaft Kabul, 08.03.2020:] im Anschluss an heutiges Briefing zu laufenden US-Aktivitäten in Bezug auf Wahlen und Frieden gewährten USA Einblick in die beiden Annexe (kurze Möglichkeit zur Lektüre, keine Notizen, Bitte um close-hold und Vertraulichkeit).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 162–163 (Original, neues Fenster)

Die Annex-Vereinbarungen des Doha-Abkommens wurden von der US-Administration als Verschlusssache klassifiziert; eine Einsichtnahme der Alliierten erfolgte erst auf NATO-Bitten in einem ungewöhnlichen Verfahren (kurze Lektüre vor Ort, keine Notizen, keine Verteilung). Die Botschaft Kabul bestätigte diesen Modus in einer E-Mail vom 08.03.2020. Inhaltlich hätten die Annexe laut Zeugen S. und Krüger keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht.

Thema: Geheimschutz März 2020 Akteure: USA, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, NATO abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1 — Das Doha-Abkommen S. 155

Doha-Abkommen am 29.02.2020 unterzeichnet: kalendarischer Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums

Originalstelle
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums dar. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte auf Seiten der US-Administration durch den US-amerikanischen Sondergesandten Khalilzad und auf Seiten der Taliban durch den Leiter des Büros der Taliban in Doha, Baradar. Mit dem Abschluss des Doha-Abkommens stand – nach einem zwanzigjährigen internationalen Engagement in Afghanistan – zum ersten Mal ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen bis zum 30. April 2021 im Raum.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: Zalmay Khalilzad, Abdul Ghani Baradar abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json

Stimmen der Fraktionen (6)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.4 — Deutsche Rolle Doha S. 1002–1003

Khalilzad legte Berliner AA im August 2019 schriftliche Vorversion des US-Taliban-Abkommens vor

Originalstelle
„„Khalilzad legte im AA sogar eine schriftliche Vorversion des späteren US-Taliban-Abkommens vor. Laut Angaben der Bundesregierung stimmte diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Khalilzad legte im AA sogar eine schriftliche Vorversion des späteren US-Taliban-Abkommens vor. Laut Angaben der Bundesregierung stimmte diese Entwurfsfassung „im Wesentlichen” mit der ein halbes Jahr später öffentlich gewordenen Endfassung überein. In einem wenige Tage nach dem 29. Februar 2020 erstellten Analysepapier des Auswärtigen Amtes werden die Unterschiede zwischen den beiden Vertragsversionen genannt: „Bis auf die 14 Monatsfrist für den Abzug und den Abschnitt zum Gefangenenaustausch entspricht das US-Taliban-Abkommen der Fassung, die Botschafter Khalilzad vergangenen August in Berlin vorgelegt hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1002–1003 (Original, neues Fenster)

Die AfD belegt mit AA-Analysepapier: US-Sonderbeauftragter Khalilzad legte im August 2019 dem Berliner AA eine schriftliche Vorversion des Doha-Abkommens vor; bis auf die 14-Monatsfrist und Gefangenenaustausch sei der spätere Endtext im Wesentlichen identisch gewesen. Die Bundesregierung sei also nicht von einer „knappen 14-Monatsfrist” überrascht worden, wie sie es darstellte. Sie wusste über das Vorhaben Bescheid.

Thema: Doha-Abkommen August 2019 – März 2020 Akteure: Zalmay Khalilzad, Auswärtiges Amt, Markus Potzel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 919

FDP: Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf Doha-Abkommen, AA hoffte auf Bidens „andere Strategie”

Originalstelle
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 919 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — US-Falschmeldung S. 1083–1086

Nacht 14./15.08.2021: US-Botschaft Kabul saß nachrichtendienstlicher Falschmeldung über bevorstehenden Taliban-Sturm auf, Panikabzug aus Green Zone

Originalstelle
„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung derzufolge gewaltsame Übernahme des Compound durch Taliban unmittelbar bevorstehe. Aus heutiger Sicht überzogene Panik.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1083–1086 (Original, neues Fenster)

In der Nacht vom 14. zum 15.08.2021 ereignete sich „etwas Unvorhergesehenes” (BND-Vermerk): Die US-Botschaft saß einer nachrichtendienstlichen Falschmeldung auf, nach der die Taliban die US-Botschaft militärisch stürmen würden. Die USA evakuierten daraufhin panikhaft, gaben die Green Zone und alle Sicherheitssysteme auf. Khalilzad bezeichnete dies später gegenüber Dr. Wieck als „überzogene Panik”. BND-Beamter O. W.: „Wären die 900 US-Soldaten in der Green Zone geblieben und die US-Botschaft, dann wäre es auch am 15. nicht zum Fall Kabuls gekommen.” Ghani floh gegen 12:00 Kabuler Zeit.

Thema: Evakuierungsoperation 14.–15.08.2021 Akteure: USA, US-Botschaft Kabul, BND, Zalmay Khalilzad… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 — Inhalt und Kenntnis S. 661

SPD: Sonderbeauftragter erfuhr erst am 28.02.2020 vom Abkommen, „Khalilzad Informationen aus der Nase ziehen“

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„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan erlangte einen Tag vor der Unterzeichnung, am 28. Februar 2020, Kenntnis vom …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan erlangte einen Tag vor der Unterzeichnung, am 28. Februar 2020, Kenntnis vom Doha-Abkommen und von den Annexen. „Wir mussten Herrn Khalilzad doch Informationen immer wieder aus der Nase ziehen. Das haben wir versucht.“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 661 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion dokumentiert, dass der deutsche Sonderbeauftragte erst am 28.02.2020 (einen Tag vor Unterzeichnung) Kenntnis vom Doha-Abkommen und den Annexen erlangte. Der Sonderbeauftragte erklärte: „Wir mussten Herrn Khalilzad doch Informationen immer wieder aus der Nase ziehen.“

Thema: Doha-Abkommen 28.02.2020 Akteure: Sonderbeauftragter Afghanistan, Zalmay Khalilzad, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

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„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.2.1 — Conditions-based Approach S. 927

FDP: AA interpretierte US-Zusagen zu „Conditions-based” einigermaßen unhinterfragt

Originalstelle
„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen einer Konditionierung einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretierte und somit falsche Hoffnungen auf die Zusagen der USA und auch auf eine mögliche Nachverhandlung des Doha-Abkommens hegte. […] Die FDP-Fraktion bewertet sowohl die Strategie und die Verhandlungstaktik des AA im Ergebnis als bemerkenswert unrealistisch.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 927 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion bewertet die Strategie und Verhandlungstaktik des AA, insbesondere die Hoffnung auf eine nachträgliche Konditionierung des Doha-Abkommens, als „bemerkenswert unrealistisch”. Das AA habe US-Zusagen zu „conditions-based” einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretiert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, USA sondervoten\fdp.json

Stimmen der Sachverständigen (2)

Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Bilaterale Form als Strukturschwäche

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„Aus Sicht der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft lag die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens in seiner Form als bilaterales Abkommen zwischen den USA und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Aus afghanischer Sicht (Regierung, Zivilgesellschaft) liege die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens darin, dass es ein bilaterales Abkommen allein zwischen USA und Taliban war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Zivilgesellschaft stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Einleitung S. 1

Doha-Friedensprozess ab 2018 brachte erste offizielle US-Taliban-Verhandlungen

Originalstelle
„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.

Thema: Doha-Abkommen ab 2018; 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban stellungnahmen\05-zeino.json