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15. August 2021 Kabul, Afghanistan Taliban Wendepunkt

Kabul fällt an die Taliban, Präsident Ghani flieht

Die Taliban ziehen ohne nennenswerten Widerstand in Kabul ein. Präsident Ghani flieht außer Landes.

Was passiert ist

Am 15. August 2021 zogen die Taliban ohne nennenswerten Widerstand in Kabul ein. Präsident Aschraf Ghani floh überraschend aus dem Land. Die afghanische Republik brach binnen Stunden zusammen. Am Morgen war die internationale Schutzzone geräumt worden, die afghanischen Sicherheitskräfte stellten an vielen Stellen den Widerstand ein. Geplante diplomatische Lösungen, etwa ein Treffen von Karzai, Abdullah und den Taliban in Doha, wurden durch Ghanis Flucht hinfällig.

Warum es zählt

Mit dem Fall Kabuls endete die afghanische Republik nach zwanzig Jahren westlicher Unterstützung. Das Ereignis steht im Zentrum der Aufarbeitung und gilt vielen als Sinnbild des Scheiterns westlicher Politik.

Vorher

13. August 2021 Berlin 25 Stimmen

Krisenstab tagt zur Lage in Afghanistan

Der Krisenstab entscheidet sich gegen eine unmittelbare militärische Evakuierung. Der BND hält die Übernahme Kabuls vor dem 11. September für unwahrscheinlich.

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (15)

Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.9 — Kipppunkte S. 570–571

Alle fünf Kipppunkte trafen am 15.08.2021 in schneller Folge ein, Ghani-Flucht als fünfter

Originalstelle
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570–571 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-15 Akteure: BND, Aschraf Ghani, Karzai, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Dritter Abschnitt 1.4 — Pontecorvo zu 14./15.08.2021 S. 256–257

Pontecorvo (NATO): „in letzter Minute“-Abkommen in Doha am 14.08.2021; Ghani-Flucht am 15.08.2021 verhinderte politische Lösung

Originalstelle
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 256–257 (Original, neues Fenster)

Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 / 2021-08-15 Akteure: Stefano Pontecorvo (NATO), Aschraf Ghani, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.13 — Machtübernahme S. 361–362

Gießmann: Wunsch an die Taliban, in Kabul einzurücken, weil Chaos drohte; Leendertse hatte keine Kenntnis

Originalstelle
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA an die Taliban der Wunsch herangetragen” worden sei, nach Kabul einzurücken, weil sich dort kriminelle Gangs betätigten und ein „absolutes Chaos gedroht habe”. Die Zeugin Leendertse, damalige Staatssekretärin im AA, hat vor dem Ausschuss nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann erklärt, dass sie keine Kenntnis über eine solche Aufforderung der USA oder der afghanischen Regierung an die Taliban gehabt habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 361–362 (Original, neues Fenster)

Gießmann berichtet, ihm sei zugetragen worden, dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA der Wunsch an die Taliban herangetragen worden sei, in Kabul einzurücken, wegen drohenden „absoluten Chaos” durch kriminelle Gangs. Staatssekretärin Leendertse (AA) erklärte, von einer solchen Aufforderung keine Kenntnis zu haben. Nadery: Der ehemalige Präsident Karzai habe versucht, Kontakt zu den Taliban aufzunehmen und sie zur Ordnungswiederherstellung nach Kabul zu rufen.

Hinweis: Gießmanns Schilderung wird von Leendertse weder bestätigt noch widerlegt; sie hatte keine Kenntnis.
Thema: Taliban 2021-08-15 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Leendertse (AA), Hamid Karzai, Taliban… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1 — BND Interne Revision S. 624–625

BND-Präsident Kahl beauftragte Interne Revision am 18.08.2021 mit Ursachenanalyse; Bericht GEHEIM eingestuft

Originalstelle
„Wir haben sehr schnell, weil natürlich aus dieser Fehleinschätzung öffentliche Vorwürfe erwachsen sind sowohl in den Medien als auch im Parlament …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir haben sehr schnell, weil natürlich aus dieser Fehleinschätzung öffentliche Vorwürfe erwachsen sind sowohl in den Medien als auch im Parlament, uns bemüht, Ursachen dieser Fehleinschätzung aufzuklären. Und dazu haben wir dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, unter Zuhilfenahme eines umfangreichen Fragenkataloges auszuforschen, unter welchen Umständen diese Prognose zustande gekommen ist, ob dabei handwerkliche Fehler, sonstige Fehler gemacht worden sind.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624–625 (Original, neues Fenster)

Der BND hatte die Übernahme Kabuls durch die Taliban am 15.08.2021, jedenfalls in dieser Geschwindigkeit, nicht zutreffend prognostiziert. BND-Präsident Dr. Kahl beauftragte am 18.08.2021 die Interne Revision (Leitung: Dr. T. W., Sachgebiet mit Personalstärke „im einstelligen Bereich“, unabhängig mit direktem Vortragsrecht). Der spätere Revisionsbericht ist als GEHEIM eingestuft. Auftraggeber war der BND-Präsident, nicht das BKAmt; Letzteres wurde aber als Dienst- und Fachaufsicht eingebunden.

Thema: Nachrichtendienste 2021-08-18 Akteure: BND, Dr. Bruno Kahl, Dr. T. W. (BND Interne Revision), BKAmt abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.4 — Taliban-Ultimatum S. 607–608

Taliban verlangen am 24.08.2021 Beendigung der internationalen Evakuierung bis spätestens 31.08.

Originalstelle
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. Insofern war die Art, aber auch die Dauer der Operation weitgehend fremdbestimmt. Eine eigenständige nationale Fortsetzung der Evakuierung war unter den gegebenen Umständen mangels begrenzter eigener nationaler Fähigkeiten und Mittel meines Erachtens verantwortbar nicht möglich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 607–608 (Original, neues Fenster)

Am 24.08.2021 forderten die Taliban die internationalen Truppen auf, die Evakuierungsoperation bis spätestens 31.08.2021 zu beenden. Generalleutnant Schütt: Eine eigenständige nationale Fortsetzung war aufgrund der Fremdbestimmtheit durch die USA und mangels eigener nationaler Fähigkeiten „verantwortbar nicht möglich“.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-24 Akteure: Taliban, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.1 — Lage 15.08. S. 570

15.08.2021 morgens: Green Zone wurde geräumt; BND O. W.: „eine Person“ habe entschieden

Originalstelle
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für Ghani, für ganz Afghanistan das Signal gegeben: Die internationale Gemeinschaft gibt uns auf. Und das war letztendlich der Knackpunkt, warum Kabul gefallen ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 zeigte sich, dass die US-Sicherheitskräfte die Green Zone bereits in der Nacht auf den 15.08. geräumt hatten, laut BND-Zeuge O. W. auf Entscheidung „einer Person, wir wissen nicht wer“. Dies habe für die afghanischen Sicherheitskräfte, für Präsident Ghani und ganz Afghanistan das Signal gesetzt, dass die internationale Gemeinschaft Afghanistan aufgebe; dies sei der „Knackpunkt“, warum Kabul fiel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: USA, BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 3.4 — Hausbesprechung 12.08. S. 526–527

AA-Hausbesprechung 12.08.2021 unter Leendertse; Krüger: „Realitätsverlust“ Ghani; van Thiel nicht zugeschaltet

Originalstelle
„• Mit militärischen Auseinandersetzungen in Kabul in einigen Wochen ist zu rechnen. • Präsident Ghani (und AFG Regierungsmitglieder) ist völlig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„• Mit militärischen Auseinandersetzungen in Kabul in einigen Wochen ist zu rechnen. • Präsident Ghani (und AFG Regierungsmitglieder) ist völlig isoliert und hat keinen Zugriff mehr auf die Lage („Realitätsverlust“), er wird sich absehbar nicht mehr lange halten können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 526–527 (Original, neues Fenster)

Am 12.08.2021 fand im AA eine Hausbesprechung unter Leitung von Staatssekretärin Leendertse statt (in Vertretung des urlaubsbedingt abwesenden Staatssekretärs Berger). Der Länderreferatsleiter Krüger sprach von „Realitätsverlust“ Ghanis und erwarteter militärischer Auseinandersetzung in Kabul „in einigen Wochen“. Der designierte Botschafter Potzel wurde zugeschaltet, Geschäftsträger van Thiel jedoch nicht, was Potzel intern als „etwas merkwürdig“ bezeichnete.

Thema: Ressortabstimmung 2021-08-12 Akteure: Leendertse, Krüger, Potzel, Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json

… und 7 weitere.

Stimmen der Fraktionen (10)

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

Originalstelle
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

Originalstelle
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Kabul Luftbrücke S. 845–846

CDU/CSU: Charteraktion „Kabul Luftbrücke” (Marquardt) behinderte die Evakuierung; Berger nannte Vorgehen „unerträglich”

Originalstelle
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 845–846 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.

Hinweis: Politisch zugespitzte Kritik an Akteur eines anderen Lagers.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-25 Akteure: Erik Marquardt, Kabul Luftbrücke, Miguel Berger, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.2 — Evakuierung Botschaft S. 913

Botschaftsevakuierung 15.08.2021: ohne deutsche Lokalbeschäftigte, MoA mit USA umfasste nur Diplomat:innen

Originalstelle
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 913 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, USA, „Fisch”, BND sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.1 — Verlegung Botschaft S. 960

FDP: Drei E-Mails nötig bis Evakuierungs-Freigabe, „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”

Originalstelle
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung erfolgt ist. Bis dahin war diese nur unter der Prämisse erfolgt, dass die Botschaft am Flughafen in „Containern” unterkommt und „voll arbeitsfähig” ist. Um eine Erlaubnis für die Evakuierung zu erhalten, musste der Geschäftsträger drei Mal beim Krisenreaktionszentrum um Freigabe bitten. Die dritte dieser E-Mails enthält den medial bekannt geworden Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 960 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Bis zum 15.08.2021 erfolgte keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul, nur unter unmöglich erfüllbaren Bedingungen (Container, „voll arbeitsfähig”). Geschäftsträger van Thiel musste das Krisenreaktionszentrum dreimal um Freigabe bitten. Die dritte E-Mail enthielt den medial bekannten Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, AA-Krisenreaktionszentrum sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.6 — Evakuierung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 6: Mit Räumung der Botschaft Kabul am 15.08.2021 „kollabierte die gesamte Krisenplanung des AA”

Originalstelle
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Krisenstab sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — KSK-Liste S. 843

CDU/CSU-Vorwurf: KSK-Einsatzführer erhielt erst am 21.08. ELEFAND-Liste in „katastrophalem Zustand”

Originalstelle
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 bis 2021-08-21 Akteure: KSK, Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Bundeswehr sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.2 — Botschaftsverlegung S. 837–838

CDU/CSU: Maas-Entscheidung zur Verlegung am 14.08. abends erreichte Kabul nicht; Potzel versuchte sogar Verbleib durchzusetzen

Originalstelle
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 837–838 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.

Hinweis: Stark wertende Detaildarstellung interner AA-Abläufe.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 bis 2021-08-15 Akteure: Markus Potzel, Jan-Hendrik van Thiel, Heiko Maas, Sicherheitsberater BPol sondervoten\cducsu.json

… und 2 weitere.