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17. Mai 2020 Kabul, Afghanistan Afghanische Regierung & Streitkräfte Wichtiges Ereignis

Ghani und Abdullah einigen sich auf Machtteilung

Unter US-Druck einigen sich Ghani und Abdullah auf eine gemeinsame Regierung. Abdullah leitet den neu geschaffenen Hohen Rat für Nationale Aussöhnung.

Was passiert ist

Am 17. Mai 2020 einigten sich Aschraf Ghani und Abdullah Abdullah unter starkem Druck der USA auf eine Machtteilung. Ghani blieb Präsident, Abdullah übernahm die Leitung des neu geschaffenen Hohen Rats für Nationale Aussöhnung. Dieser Rat sollte die Verhandlungen mit den Taliban führen.

Warum es zählt

Die Einigung beendete die unmittelbare politische Krise und ermöglichte einen formalen Verhandlungsbeginn. Sie löste aber nicht die tieferen Konflikte und Misstrauen zwischen den Lagern.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

18 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (7)

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.2 — AG Ortskräfte S. 262

Gemeinsame Arbeitsgruppe Ortskräfte (AA, BMI, BMVg, BMZ) ab 13. Mai 2020 eingerichtet, auf Initiative des BMVg-Zeugen B.

Originalstelle
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 262 (Original, neues Fenster)

Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.

Thema: Ortskräfte 2020-05-13 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 155–156

Politische Ausgangslage: keine neue afghanische Regierung, Ghani-Abdullah-Streit nach der Wahl 09/2019

Originalstelle
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155–156 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.12 — Friedliche Machtübergabe? S. 359–361

Mitte August 2021: Geplanter Karzai- und Abdullah-Besuch in Doha für friedliche Machtübergabe, gescheitert an Ghanis Flucht

Originalstelle
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige afghanische Präsident Karzai und der Vorsitzende des Hohen Rates für Nationale Versöhnung Dr. Abdullah nach Doha fliegen, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Der Besuch sei vom 15. bis zum 17. August 2021 geplant gewesen. … Die „weitgehende, aber doch nicht abgeschlossene Vereinbarung” zur Machtübergabe an die Taliban sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann letztlich an der Flucht Dr. Ghanis und des afghanischen Vizepräsidenten Saleh aus Kabul gescheitert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 359–361 (Original, neues Fenster)

Vom 15.–17.08.2021 war ein Besuch Karzais und Abdullahs in Doha geplant, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Gießmann konzipierte am 13./14.08.2021 auf Bitte der afghanischen Republik ein kurzes Papier u. a. zu Gewaltfreiheit und Powersharing. Außenminister Atmar berichtet: Am Abend des 14.08.2021 signalisierte Ghani in einer Telefonschalte mit Blinken Bereitschaft zur Machtübergabe; eine Delegation unter Abdullah sollte nach Doha. Die Verhandlungen scheiterten am 15.08.2021 an der Flucht Ghanis und Vizepräsident Salehs aus Kabul.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen August 2021 Akteure: Hamid Karzai, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani, Amrullah Saleh… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

Afghanische Regierung wünschte Deutschland als Verhandlungsort; Bundesregierung lehnte ab

Originalstelle
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340–342 (Original, neues Fenster)

Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai/Juni 2020 Akteure: Angela Merkel, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.2 — Maas-Reise April 2021 S. 298–300

Maas-Reise nach Kabul (28./29.04.2021): General Miller (RSM): „It can go very bad very fast”; Maas: kein Eindruck eines „zusammenbrechenden Regimes”

Originalstelle
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 298–300 (Original, neues Fenster)

Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.

Thema: Lageeinschätzung April 2021 Akteure: Heiko Maas, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, General Miller (RSM)… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der Republik S. 344–345

Tiefe Kluft zwischen Delegation und Ghani: „Sie haben uns verkauft”; Krüger: „Geburtsproblem” der Zusammensetzung

Originalstelle
„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam vorgeworfen: „Sie haben uns verkauft” („They have sold out”). Insgesamt habe Dr. Ghani dem Verhandlungsteam „nur sehr wenig Spielraum” gelassen, um „kreative inhaltliche Vorschläge zu unterbreiten”. … Eines der „Geburtsprobleme” der Delegation der afghanischen Republik sei gewesen, dass die Zusammensetzung der Delegation Folge eines „Powersharing Agreement” diverser „Warlords” ohne umfassende Berücksichtigung grundlegender „demokratischer und rechtstaatlicher Elemente” gewesen sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 344–345 (Original, neues Fenster)

Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Dezember 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Caro, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der Republik S. 343–345

Verhandlungsteam der afghanischen Republik: 21 Mitglieder (4 Frauen, 17 Männer); Leitung Stanekzai, Kontaktgruppe 5–7 Personen

Originalstelle
„Das Verhandlungsteam der afghanischen Republik habe laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Verhandlungsteam der afghanischen Republik habe laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, im Wesentlichen aus 21 Mitgliedern, bestanden, wobei es sich um vier Frauen und 17 Männer gehandelt habe. … Die eigentlichen Friedensgespräche seien auf Seiten der afghanischen Republik durch eine „Kontaktgruppe” geführt worden, die aus „fünf bis maximal sieben Personen” bestanden habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 343–345 (Original, neues Fenster)

Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Stanekzai, Abdullah Abdullah, Nadery abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json

Bewertungen im Bericht (2)

Bewertung ANDSF-Faktor 4 — Politisierung S. 22–23

„Drei-Mann-Republik” aus Ghani, Mohib und Fazli ohne sicherheitspolitische Erfahrung; Mohib übernahm Kommandozentrale

Originalstelle
„2021 wurde die afghanische Regierung gemeinhin als „Drei-Mann-Republik” bezeichnet, bestehend aus Präsident Ghani, seinem nationalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„2021 wurde die afghanische Regierung gemeinhin als „Drei-Mann-Republik” bezeichnet, bestehend aus Präsident Ghani, seinem nationalen Sicherheitsberater Hamdullah Mohib und dem Leiter des Verwaltungsbüros des Präsidenten, Fazal Mahmood Fazli. Keiner der drei verfügte über sicherheitsrelevante Erfahrung: Präsident Ghani war Kulturanthropologe und ehemaliger Weltbank-Ökonom, Fazli war Arzt und Diplomat, und Mohib hatte seine Doktorarbeit über Unterhaltung und Kommunikation in der virtuellen Realität abgeschlossen … Medienberichten zufolge übernahm Mohib die direkte Kontrolle über militärische Operationen, richtete eine Kommandozentrale im afghanischen Nationalen Sicherheitsrat ein, legte militärische Ziele fest, ernannte lokale Kommandeure und ordnete Truppeneinsätze an. Zudem rief er persönlich Kommandeure von Truppenteilen an und erteilte Befehle unter Umgehung der regulären Befehlskette.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 22–23 (Original, neues Fenster)

2021 sei die Regierung als „Drei-Mann-Republik” (Ghani, Mohib, Fazli) bekannt gewesen, keiner mit sicherheitsrelevanter Erfahrung; Mohib (Doktorarbeit über VR-Kommunikation) habe als nationaler Sicherheitsberater eine eigene Kommandozentrale eingerichtet, militärische Ziele festgelegt, Kommandeure ernannt und unter Umgehung der regulären Befehlskette Befehle erteilt.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Hamdullah Mohib, Fazal Mahmood Fazli, Aschraf Ghani stellungnahmen\11-sopko-young-schriftlich.json
Bewertung Faktor 5 — Ghanis selektiver Loyalistenkreis S. 10–11

Ghanis Mikromanagement: ganze Provinzen fielen, während er noch Stadtplanungssitzungen abhielt

Originalstelle
„Hekmat Karzai sagte gegenüber SIGAR: „Um Himmels willen, ganze Provinzen fielen, und [Ghani] hielt unglaublicherweise noch immer vierstündige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Hekmat Karzai sagte gegenüber SIGAR: „Um Himmels willen, ganze Provinzen fielen, und [Ghani] hielt unglaublicherweise noch immer vierstündige Sitzungen des Nationalen Beschaffungsrats ab. Stadtplanungssitzungen fanden statt, während ganze Bezirke fielen. Ich meine, der Typ hatte in so vielerlei Hinsicht völlig falsche Prioritäten.” Vicki Aken, die Landesdirektorin des International Rescue Committee in Afghanistan, schilderte gegenüber SIGAR die Stimmung „wie bei Nero, der fiedelt, während Rom brennt”. … „Die gesamte Regierung Afghanistans von sechs Personen geführt” [Hekmat Karzai] … leitende Mitglieder der Regierung Ghani ernannten Kommandeure der afghanischen Nationalpolizei bis hinunter auf die Bezirksebene, und dies in 365 Bezirken. … Präsident Ghani [mischte] sich in Entscheidungen zur Kommandoführung ein, indem er jeden Kommandeur ab dem Rang eines Brigadegenerals persönlich ernannte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 10–11 (Original, neues Fenster)

Ghanis Mikromanagement und Abschottung destabilisierten die Regierung: nach Hekmat Karzai wurde die Regierung von sechs Personen geführt; während ganze Provinzen fielen, hielt Ghani vierstündige Sitzungen des Nationalen Beschaffungsrats ab und tagte über Stadtplanung. Vicki Aken (IRC): „wie Nero, der fiedelt, während Rom brennt.” Leitende Mitarbeiter ernannten Polizei-Kommandeure in allen 365 Bezirken; Ghani ernannte selbst jeden Brigadegeneral persönlich.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Hekmat Karzai, Vicki Aken, Aschraf Ghani stellungnahmen\11-sopko-young-schriftlich.json

Stimmen der Fraktionen (7)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.4 — zwei Präsidenten S. 1011

März 2020: Abdullah Abdullah lässt sich zum Parallel-Präsidenten ausrufen, Bürgerkriegsgefahr

Originalstelle
„„Wir hatten ja damals zwei Präsidenten in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1011 (Original, neues Fenster)

Die AfD führt aus: Am 09.03.2020 ließ sich Abdullah Abdullah parallel zur Vereidigung Ghanis zum Präsidenten ausrufen; laut BND forderte er via Facebook seine Anhänger zur Bewaffnung und Sturm des Sapedarpalasts auf. Auf die Ghani-Vereidigungszeremonie wurde ein Raketenanschlag verübt. Der Sicherheitsberater Mohib warnte die Botschaft, die Krise könne auf die Streitkräfte übergreifen. Eine Aufspaltung der ANDSF entlang Bruchlinie Ghani-Abdullah sowie ethnischer Linien (Turkmenen, Usbeken, Hazara) stand „ernsthaft im Raum”. Erst US-Hilfekürzungsdrohung (Pompeo, 23.03.2020) und Vereinbarung vom 16.05.2020 entschärften die Krise.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte März–Mai 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Mike Pompeo, Hamdullah Mohib sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3 (4.2) — Wahlbeteiligung S. 987–988, 999

Wahl 09/2019: nur 18 % Wahlbeteiligung, Bundesregierung sah „Zeichen für demokratische Verfassung”

Originalstelle
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)

Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte September 2019 – Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Bundesregierung sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 5 — Innerafghanischer Friedensprozess S. 868

Innerafghanische Verhandlungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Originalstelle
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 868 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

Originalstelle
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — Taliban-Übergangsregierung S. 1081–1083

12.–14.08.2021: USA verhandelten in Doha kontrollierten Machtübergang Ghani–Taliban-Übergangsregierung, ohne deutsche Beteiligung

Originalstelle
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)

Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).

Thema: Evakuierungsoperation 12.–15.08.2021 Akteure: USA, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Hanif Atmar… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

Originalstelle
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

Originalstelle
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json

Stimmen der Sachverständigen (2)

Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Republik durch umstrittene Präsidentschaftswahl und Ghani-Abdullah-Machtkampf erodiert

Originalstelle
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (es war die vierte in zwei Jahrzehnten) spaltete die afghanische Elite zu einem Zeitpunkt, an dem innerafghanischer Zusammenhalt zwingend notwendig gewesen wäre. Der lähmende Machtkampf zwischen Präsident Ghani und Regierungsgeschäftsführer Abdullah führte zu einer nicht mehr aufzuhaltenden Erosion staatlicher Macht und zur weiteren Entfremdung der Bevölkerung mit dem politischen System.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 9 — Taliban-Angebote zur Regierungsbeteiligung S. 8

Keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen; Taliban-Partizipation von Ghani, Abdullah und USA nicht akzeptiert

Originalstelle
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA stellungnahmen\06-domroese.json