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12. bis 14. August 2021 Afghanistan Taliban Wendepunkt

Herat, Kandahar und Masar-i-Scharif fallen

Innerhalb weniger Tage fallen mit Herat, Kandahar und Masar-i-Scharif die wichtigsten Provinzhauptstädte.

Was passiert ist

Zwischen dem 12. und 14. August 2021 fielen mit Herat im Westen, Kandahar im Süden und Masar-i-Scharif im Norden die wichtigsten Provinzhauptstädte. Damit war Kabul von allen Seiten umschlossen. Bereits am 12. August war die strategisch wichtige Stadt Ghazni gefallen, nur etwa 150 Kilometer von Kabul entfernt.

Warum es zählt

Mit dem Fall dieser Städte verlor die afghanische Regierung jegliche militärische Kontrolle. Masar-i-Scharif war zudem der traditionelle Bundeswehrstandort. Sein Fall machte die alte Sicherheitsarchitektur endgültig obsolet.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (7)

Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.13 — Machtübernahme S. 361–362

Gießmann: Wunsch an die Taliban, in Kabul einzurücken, weil Chaos drohte; Leendertse hatte keine Kenntnis

Originalstelle
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA an die Taliban der Wunsch herangetragen” worden sei, nach Kabul einzurücken, weil sich dort kriminelle Gangs betätigten und ein „absolutes Chaos gedroht habe”. Die Zeugin Leendertse, damalige Staatssekretärin im AA, hat vor dem Ausschuss nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann erklärt, dass sie keine Kenntnis über eine solche Aufforderung der USA oder der afghanischen Regierung an die Taliban gehabt habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 361–362 (Original, neues Fenster)

Gießmann berichtet, ihm sei zugetragen worden, dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA der Wunsch an die Taliban herangetragen worden sei, in Kabul einzurücken, wegen drohenden „absoluten Chaos” durch kriminelle Gangs. Staatssekretärin Leendertse (AA) erklärte, von einer solchen Aufforderung keine Kenntnis zu haben. Nadery: Der ehemalige Präsident Karzai habe versucht, Kontakt zu den Taliban aufzunehmen und sie zur Ordnungswiederherstellung nach Kabul zu rufen.

Hinweis: Gießmanns Schilderung wird von Leendertse weder bestätigt noch widerlegt; sie hatte keine Kenntnis.
Thema: Taliban 2021-08-15 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Leendertse (AA), Hamid Karzai, Taliban… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Taliban-Offensive S. 51–52

Taliban-Offensive: vom 1. Mai (73 Distrikte) zu 195 Distrikten am 5. Juli 2021; Kabul fiel am zehnten Tag der Offensive

Originalstelle
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli heimlich ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 21. Juli erklärte US-Generalstabschef, General Mark A. Milley, dass ungefähr die Hälfte aller 419 Distrikte von den Taliban kontrolliert werde und 17 der 34 Provinzhauptstädte vor einer Übernahme durch die Taliban stünden. Am 6. August 2021 nahmen die Taliban in Nimrus im Südwesten die erste Provinzhauptstadt ein, zwei Tage später schon Kunduz, drei Tage später als erstes Korps-Hauptquartier das 17. Pamir Korps.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51–52 (Original, neues Fenster)

Rasant und oft ohne Gegenwehr gewannen die Taliban die Kontrolle über immer mehr Distrikte, von 73 am 1. Mai zu 195 am 5. Juli 2021. Bagram Airfield verließen die letzten US-Soldaten am 2. Juli ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 6. August nahmen Taliban Nimrus ein, zwei Tage später Kunduz, am fünften Tag der Offensive Kandahar, nach einer Woche die Hälfte aller Provinzen, am zehnten Tag kampflos Kabul.

Thema: Taliban Mai–August 2021 Akteure: Taliban, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 3.2 — Ramstein-Vereinbarung S. 611–612

Ramstein-Vereinbarung 20.08.2021: maximal 10 Tage Transitaufenthalt afghanischer US-Ortskräfte

Originalstelle
„(1) maximaler Aufenthalt von sieben Tagen; (2) reiner Transitaufenthalt (3) Ortskräfte bleiben unter US-Obhut auf deren Liegenschaften (4) Alle Ortskräfte werden danach in die USA oder in einen sicheren Drittstaat gebracht“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 611–612 (Original, neues Fenster)

Auf Bitte der USA wurde am 20.08.2021 per Verbalnote die temporäre Unterbringung afghanischer US-Ortskräfte auf der Air Base Ramstein vereinbart. Ursprünglich 4.700 Personen geplant, Option auf Verdoppelung. Maximaler Aufenthalt 10 Tage (in Berger-E-Mail noch 7), reiner Transit, US-Betreuung, anschließend in USA oder Drittstaaten. Engelke (BMI) sorgte sich, dass aus US-Sicht gefährliche Personen in Deutschland blieben.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-20 Akteure: Berger (AA), Engelke (BMI), USA, Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.4 — Taliban-Ultimatum S. 607–608

Taliban verlangen am 24.08.2021 Beendigung der internationalen Evakuierung bis spätestens 31.08.

Originalstelle
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. Insofern war die Art, aber auch die Dauer der Operation weitgehend fremdbestimmt. Eine eigenständige nationale Fortsetzung der Evakuierung war unter den gegebenen Umständen mangels begrenzter eigener nationaler Fähigkeiten und Mittel meines Erachtens verantwortbar nicht möglich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 607–608 (Original, neues Fenster)

Am 24.08.2021 forderten die Taliban die internationalen Truppen auf, die Evakuierungsoperation bis spätestens 31.08.2021 zu beenden. Generalleutnant Schütt: Eine eigenständige nationale Fortsetzung war aufgrund der Fremdbestimmtheit durch die USA und mangels eigener nationaler Fähigkeiten „verantwortbar nicht möglich“.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-24 Akteure: Taliban, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.9 — Kipppunkte S. 570–571

Alle fünf Kipppunkte trafen am 15.08.2021 in schneller Folge ein, Ghani-Flucht als fünfter

Originalstelle
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570–571 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-15 Akteure: BND, Aschraf Ghani, Karzai, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Dritter Abschnitt 1.4 — Pontecorvo zu 14./15.08.2021 S. 256–257

Pontecorvo (NATO): „in letzter Minute“-Abkommen in Doha am 14.08.2021; Ghani-Flucht am 15.08.2021 verhinderte politische Lösung

Originalstelle
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 256–257 (Original, neues Fenster)

Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 / 2021-08-15 Akteure: Stefano Pontecorvo (NATO), Aschraf Ghani, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json

Stimmen der Fraktionen (17)

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

Originalstelle
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — KSK-Liste S. 843

CDU/CSU-Vorwurf: KSK-Einsatzführer erhielt erst am 21.08. ELEFAND-Liste in „katastrophalem Zustand”

Originalstelle
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 bis 2021-08-21 Akteure: KSK, Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Bundeswehr sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

Originalstelle
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.2 — Evakuierung Botschaft S. 913

Botschaftsevakuierung 15.08.2021: ohne deutsche Lokalbeschäftigte, MoA mit USA umfasste nur Diplomat:innen

Originalstelle
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 913 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, USA, „Fisch”, BND sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.4 — CDU-Abgeordneter S. 969–970

FDP: Öffentliche Äußerung eines CDU-Außenpolitikers behinderte KSK-Hubschraubereinsatz

Originalstelle
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] „Stellen Sie sich vor: Ich erfahre davon nicht selber, weil ich „Anne Will” gucke — weil das war mir ja nicht möglich —, sondern ich erfahre das am nächsten Tag von ausländischen Spezialkräften von sonstigen Nationen, die meinen Gefechtsstand stürmen, die im Endeffekt alle diese Hubschrauber wollen.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 969–970 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion dokumentiert: Am 19.08.2021 sprach ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschraubereinsatz. Laut KSK-Kommandeur „Tobias” hatte das nachteilige Folgen für die Zusammenarbeit mit Partnernationen vor Ort und behinderte die Evakuierungsbemühungen.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: KSK, Oberstleutnant Tobias, CDU-Außenpolitiker sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.1 — Verlegung Botschaft S. 960

FDP: Drei E-Mails nötig bis Evakuierungs-Freigabe, „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”

Originalstelle
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung erfolgt ist. Bis dahin war diese nur unter der Prämisse erfolgt, dass die Botschaft am Flughafen in „Containern” unterkommt und „voll arbeitsfähig” ist. Um eine Erlaubnis für die Evakuierung zu erhalten, musste der Geschäftsträger drei Mal beim Krisenreaktionszentrum um Freigabe bitten. Die dritte dieser E-Mails enthält den medial bekannt geworden Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 960 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Bis zum 15.08.2021 erfolgte keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul, nur unter unmöglich erfüllbaren Bedingungen (Container, „voll arbeitsfähig”). Geschäftsträger van Thiel musste das Krisenreaktionszentrum dreimal um Freigabe bitten. Die dritte E-Mail enthielt den medial bekannten Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, AA-Krisenreaktionszentrum sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.4.6 — Krisenstabssitzung 13.08. S. 958–959

FDP: BND-Vortrag in Krisenstabsitzung 13.08. „kippte” die Evakuierungs-Entscheidung

Originalstelle
„Innerhalb des neuen Basisszenarios prognostizierte der BND eine Einnahme von Kabul vor dem 11. September 2021 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Innerhalb des neuen Basisszenarios prognostizierte der BND eine Einnahme von Kabul vor dem 11. September 2021 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 20-50 %. […] Es liegt nahe, dass dieser Umstand dazu geführt hat, dass der Vortrag des BND eher als Gegenpol zur dramatischeren Lageschilderung des Geschäftsträgers wahrgenommen wurde und somit nicht als Bestätigung der Einschätzung, dass ein Ende der Republik Afghanistan unmittelbar bevorstehen könnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 958–959 (Original, neues Fenster)

Die FDP: In der Krisenstabsitzung am 13.08.2021 prognostizierte der BND die Einnahme Kabuls vor dem 11.09.2021 mit 20–50% („eher unwahrscheinlich”); die Konkretisierung der Arbeitsebene zu Kipppunkten sei niedriger gewichtet worden als das oberflächlichere BND-Präsidiumsvotum. Der BND-Vortrag sei als Gegenpol zur dramatischen van-Thiel-Schilderung wahrgenommen worden; die Botschaft wurde nicht sofort evakuiert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.4.5 — Diskussion Krisenstab S. 957

FDP: Vorverlegung der Krisenstabsitzung auf 13.08. erfolgte erst durch US- und UK-Truppenmeldung, nicht eigene Lageerkenntnis

Originalstelle
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich dazu gezwungen sah nachzuziehen. Mögliche Erzählungen die damalige Verteidigungsministerin Annegret-Kramp Karrenbauer (CDU) oder der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) hätten das unabhängig davon forciert sind aus Sicht der FDP-Fraktion wenig plausibel.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 957 (Original, neues Fenster)

Die FDP bewertet: Die Vorverlegung der Krisenstabsitzung vom 16. auf den 13.08.2021 sei erst durch die öffentliche US- und UK-Truppenankündigung ausgelöst worden, nicht durch eigene Lageerkenntnis. Erzählungen, Kramp-Karrenbauer oder Maas hätten dies unabhängig davon forciert, seien „wenig plausibel”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.

… und 9 weitere.