Deutsche Botschaft wird mit US-Hubschraubern evakuiert
Das deutsche Botschaftspersonal wird mit US-Helikoptern vom Hauptquartier Resolute Support an den Flughafen Kabul gebracht.
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
In der Nacht zum 16. August 2021 landete die erste Bundeswehrmaschine in Kabul. Der Befehl wurde wegen der Eile „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben. Am 16. August stürmten Tausende verzweifelte Menschen den Flughafen. Es entstanden die weltweit gesehenen Bilder von Menschen, die sich an startenden Flugzeugen festklammerten. Die Mandatserweiterung erhöhte die Zahl der zu Evakuierenden von ursprünglich 300 bis 400 deutschen Staatsangehörigen auf 10.000 bis 20.000 Personen.
Damit begann die größte Evakuierungsoperation in der Geschichte der Bundeswehr. Sie wurde unter chaotischen Bedingungen durchgeführt und gilt politisch sowohl als operativer Erfolg als auch als Folge zahlreicher politischer Versäumnisse zuvor.
Das deutsche Botschaftspersonal wird mit US-Helikoptern vom Hauptquartier Resolute Support an den Flughafen Kabul gebracht.
Die Taliban ziehen ohne nennenswerten Widerstand in Kabul ein. Präsident Ghani flieht außer Landes.
Erst während der Evakuierungsoperation wird das Ortskräfteverfahren auch auf Helfer von AA und BMZ ausgedehnt.
Ein Selbstmordanschlag der Terrorgruppe IS-K tötet rund 170 Afghaninnen und Afghanen sowie 13 US-Soldaten.
Mit dem letzten Bundeswehr-Flug endet die deutsche militärische Evakuierungsoperation in Kabul.
25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung 4. Entsendung eines KUT [Krisenunterstützungsteam] (AA/BMVg) … 5. Planung und Vorbereitung (im Inland) zur möglichen Entsendung weiterer militärischer Kräfte“
Die Krisenstabssitzung am 13.08.2021 beschloss u. a.: Anhebung der Krisenstufe auf 3b; konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung; Entsendung eines Krisenunterstützungsteams (KUT); Planung weiterer militärischer Kräfte; Charterflüge für Ortskräfte. Eine sofortige Evakuierung wurde nicht beschlossen.
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt wird auf den Freitag, den 13., und dass wir dort auch mit dem Vorschlag hineingehen, nicht nur ein Vorerkundungsteam nach Afghanistan zu schicken, wie es geplant war, sondern eine robuste militärische Evakuierungsmission zu planen.“
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer war am 12.08.2021 durch die US-Truppenverlegung an den Flughafen Kabul „alarmiert und hellhörig“ geworden. Sie veranlasste die Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf Freitag, 13.08., und setzte sich mit dem Vorschlag durch, statt eines Vorerkundungsteams eine „robuste militärische Evakuierungsmission“ zu planen.
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. Aufgabe der zusätzlichen 3 000 Truppen war die Unterstützung der Verlegung der US-Botschaft an den Flughafen Kabul, die Reduzierung des zivilen Personals und die Beschleunigung der Evakuierung der Berechtigten des Special Visa Programmes.“
Am 12.08.2021 kündigten die USA die Verlegung von 3.000 zusätzlichen Soldat:innen sowie Enablern an den Flughafen Kabul an. Dies löste im BMVg auf Leitungsebene eine Neubewertung der Lage aus und war Anlass für Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, auf eine Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf den 13.08.2021 zu drängen.
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“
In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“
Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“
Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.
„Die sind die Einzigen, die noch in der Lage gewesen wären - ich nenne das jetzt mal so -, versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht und Dunkelheit zu Fuß mit der Ortskenntnis, die sie haben, oder … mit dem Hubschrauber noch mal abzuholen.“
Am 15.08.2021 empfahl Generalinspekteur Zorn der Verteidigungsministerin den Einsatz eines kleinen Kontingents Spezialkräfte (KSK): Sie seien die Einzigen, die noch versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht abholen könnten.
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“
Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.
… und 4 weitere.
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“
Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“
Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“
Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] „Stellen Sie sich vor: Ich erfahre davon nicht selber, weil ich „Anne Will” gucke — weil das war mir ja nicht möglich —, sondern ich erfahre das am nächsten Tag von ausländischen Spezialkräften von sonstigen Nationen, die meinen Gefechtsstand stürmen, die im Endeffekt alle diese Hubschrauber wollen.”“
Die FDP-Fraktion dokumentiert: Am 19.08.2021 sprach ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschraubereinsatz. Laut KSK-Kommandeur „Tobias” hatte das nachteilige Folgen für die Zusammenarbeit mit Partnernationen vor Ort und behinderte die Evakuierungsbemühungen.
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung erfolgt ist. Bis dahin war diese nur unter der Prämisse erfolgt, dass die Botschaft am Flughafen in „Containern” unterkommt und „voll arbeitsfähig” ist. Um eine Erlaubnis für die Evakuierung zu erhalten, musste der Geschäftsträger drei Mal beim Krisenreaktionszentrum um Freigabe bitten. Die dritte dieser E-Mails enthält den medial bekannt geworden Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”“
Die FDP-Fraktion: Bis zum 15.08.2021 erfolgte keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul, nur unter unmöglich erfüllbaren Bedingungen (Container, „voll arbeitsfähig”). Geschäftsträger van Thiel musste das Krisenreaktionszentrum dreimal um Freigabe bitten. Die dritte E-Mail enthielt den medial bekannten Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”.
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“
Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.
… und 2 weitere.
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)
Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.