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Nacht zum 16. August 2021 Hamid-Karzai-Flughafen, Kabul Evakuierungsoperation Wendepunkt

Beginn der deutschen Evakuierungsoperation am Flughafen Kabul

Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.

Was passiert ist

In der Nacht zum 16. August 2021 landete die erste Bundeswehrmaschine in Kabul. Der Befehl wurde wegen der Eile „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben. Am 16. August stürmten Tausende verzweifelte Menschen den Flughafen. Es entstanden die weltweit gesehenen Bilder von Menschen, die sich an startenden Flugzeugen festklammerten. Die Mandatserweiterung erhöhte die Zahl der zu Evakuierenden von ursprünglich 300 bis 400 deutschen Staatsangehörigen auf 10.000 bis 20.000 Personen.

Warum es zählt

Damit begann die größte Evakuierungsoperation in der Geschichte der Bundeswehr. Sie wurde unter chaotischen Bedingungen durchgeführt und gilt politisch sowohl als operativer Erfolg als auch als Folge zahlreicher politischer Versäumnisse zuvor.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (12)

Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.f — Ergebnisse Krisenstab 13.08. S. 551

Krisenstab 13.08.2021: keine Evakuierung, aber „konkreter Einstieg in die Vorbereitung“ + Entsendung KUT

Originalstelle
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung 4. Entsendung eines KUT [Krisenunterstützungsteam] (AA/BMVg) … 5. Planung und Vorbereitung (im Inland) zur möglichen Entsendung weiterer militärischer Kräfte“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 551 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 13.08.2021 beschloss u. a.: Anhebung der Krisenstufe auf 3b; konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung; Entsendung eines Krisenunterstützungsteams (KUT); Planung weiterer militärischer Kräfte; Charterflüge für Ortskräfte. Eine sofortige Evakuierung wurde nicht beschlossen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Krisenstab, Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 3.7 — Gespräch Kramp-Karrenbauer 12.08. S. 523

BMVg drängt auf Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf 13.08.; Vorschlag „robuste militärische Evakuierungsmission“

Originalstelle
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt wird auf den Freitag, den 13., und dass wir dort auch mit dem Vorschlag hineingehen, nicht nur ein Vorerkundungsteam nach Afghanistan zu schicken, wie es geplant war, sondern eine robuste militärische Evakuierungsmission zu planen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 523 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer war am 12.08.2021 durch die US-Truppenverlegung an den Flughafen Kabul „alarmiert und hellhörig“ geworden. Sie veranlasste die Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf Freitag, 13.08., und setzte sich mit dem Vorschlag durch, statt eines Vorerkundungsteams eine „robuste militärische Evakuierungsmission“ zu planen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.6 — US-Truppenverlegung 12.08. S. 522–523

USA kündigen 12.08.2021 Verlegung von 3.000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an

Originalstelle
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. Aufgabe der zusätzlichen 3 000 Truppen war die Unterstützung der Verlegung der US-Botschaft an den Flughafen Kabul, die Reduzierung des zivilen Personals und die Beschleunigung der Evakuierung der Berechtigten des Special Visa Programmes.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 522–523 (Original, neues Fenster)

Am 12.08.2021 kündigten die USA die Verlegung von 3.000 zusätzlichen Soldat:innen sowie Enablern an den Flughafen Kabul an. Dies löste im BMVg auf Leitungsebene eine Neubewertung der Lage aus und war Anlass für Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, auf eine Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf den 13.08.2021 zu drängen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 Akteure: USA, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3.3 — Werkvertragsnehmer S. 396

Uneinheitliches Vorgehen bei Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren; BMI/M3: „nie ein einheitliches Vorgehen“

Originalstelle
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 396 (Original, neues Fenster)

In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.

Thema: Ressortabstimmung 2021-08-27 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI/M3, BKAmt… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.5 — Anschlag Abbey Gate S. 608–609

26.08.2021: Selbstmordanschlag des IS am Abbey Gate: 170 Afghan:innen und 13 US-Soldat:innen tot

Originalstelle
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 608–609 (Original, neues Fenster)

Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-26 Akteure: IS-K, Bundeswehr, USA, Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 1.6 — KSK-Einsatz S. 576

Zorn empfahl KSK-Einsatz wegen Fähigkeit, „versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet“ zu retten

Originalstelle
„Die sind die Einzigen, die noch in der Lage gewesen wären - ich nenne das jetzt mal so -, versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht und Dunkelheit zu Fuß mit der Ortskenntnis, die sie haben, oder … mit dem Hubschrauber noch mal abzuholen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 576 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 empfahl Generalinspekteur Zorn der Verteidigungsministerin den Einsatz eines kleinen Kontingents Spezialkräfte (KSK): Sie seien die Einzigen, die noch versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht abholen könnten.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: General Zorn, KSK, Annegret Kramp-Karrenbauer abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.10 — Krisenstab 15.08. S. 572

Krisenstab 15.08.2021 entschied „unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen“

Originalstelle
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 572 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Krisenstab, Heiko Maas, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundestag abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json

… und 4 weitere.

Stimmen der Fraktionen (10)

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — KSK-Liste S. 843

CDU/CSU-Vorwurf: KSK-Einsatzführer erhielt erst am 21.08. ELEFAND-Liste in „katastrophalem Zustand”

Originalstelle
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 bis 2021-08-21 Akteure: KSK, Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Bundeswehr sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.6 — Evakuierung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 6: Mit Räumung der Botschaft Kabul am 15.08.2021 „kollabierte die gesamte Krisenplanung des AA”

Originalstelle
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Krisenstab sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Krisenstab 13.08 S. 830–831

CDU/CSU: BMVg-Empfehlung 13.08. zu robustem Einsatz wurde in AA-Protokoll abgeschwächt

Originalstelle
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 830–831 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.2 — Evakuierung Botschaft S. 913

Botschaftsevakuierung 15.08.2021: ohne deutsche Lokalbeschäftigte, MoA mit USA umfasste nur Diplomat:innen

Originalstelle
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 913 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, USA, „Fisch”, BND sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.2 — Botschaftsverlegung S. 837–838

CDU/CSU: Maas-Entscheidung zur Verlegung am 14.08. abends erreichte Kabul nicht; Potzel versuchte sogar Verbleib durchzusetzen

Originalstelle
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 837–838 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.

Hinweis: Stark wertende Detaildarstellung interner AA-Abläufe.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 bis 2021-08-15 Akteure: Markus Potzel, Jan-Hendrik van Thiel, Heiko Maas, Sicherheitsberater BPol sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.4 — CDU-Abgeordneter S. 969–970

FDP: Öffentliche Äußerung eines CDU-Außenpolitikers behinderte KSK-Hubschraubereinsatz

Originalstelle
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] „Stellen Sie sich vor: Ich erfahre davon nicht selber, weil ich „Anne Will” gucke — weil das war mir ja nicht möglich —, sondern ich erfahre das am nächsten Tag von ausländischen Spezialkräften von sonstigen Nationen, die meinen Gefechtsstand stürmen, die im Endeffekt alle diese Hubschrauber wollen.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 969–970 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion dokumentiert: Am 19.08.2021 sprach ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschraubereinsatz. Laut KSK-Kommandeur „Tobias” hatte das nachteilige Folgen für die Zusammenarbeit mit Partnernationen vor Ort und behinderte die Evakuierungsbemühungen.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: KSK, Oberstleutnant Tobias, CDU-Außenpolitiker sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.1 — Verlegung Botschaft S. 960

FDP: Drei E-Mails nötig bis Evakuierungs-Freigabe, „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”

Originalstelle
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung erfolgt ist. Bis dahin war diese nur unter der Prämisse erfolgt, dass die Botschaft am Flughafen in „Containern” unterkommt und „voll arbeitsfähig” ist. Um eine Erlaubnis für die Evakuierung zu erhalten, musste der Geschäftsträger drei Mal beim Krisenreaktionszentrum um Freigabe bitten. Die dritte dieser E-Mails enthält den medial bekannt geworden Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 960 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Bis zum 15.08.2021 erfolgte keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul, nur unter unmöglich erfüllbaren Bedingungen (Container, „voll arbeitsfähig”). Geschäftsträger van Thiel musste das Krisenreaktionszentrum dreimal um Freigabe bitten. Die dritte E-Mail enthielt den medial bekannten Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, AA-Krisenreaktionszentrum sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Kabul Luftbrücke S. 845–846

CDU/CSU: Charteraktion „Kabul Luftbrücke” (Marquardt) behinderte die Evakuierung; Berger nannte Vorgehen „unerträglich”

Originalstelle
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 845–846 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.

Hinweis: Politisch zugespitzte Kritik an Akteur eines anderen Lagers.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-25 Akteure: Erik Marquardt, Kabul Luftbrücke, Miguel Berger, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json

… und 2 weitere.

Stimmen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Frage 3 — Glaubwürdigkeit der Taliban-Versprechen S. 5

UN-Sicherheitsrat-Resolution 30.08.2021 zu freier Ausreise; Russland und China enthielten sich

Originalstelle
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)

Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-30 Akteure: UN-Sicherheitsrat, Russland, China, Emmanuel Macron stellungnahmen\06-domroese.json