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27. Januar 2025 Berlin Lehren für die Zukunft Wichtiges Ereignis

Enquete-Kommission legt Abschlussbericht mit Empfehlungen vor

Die Enquete-Kommission schließt ihre Arbeit mit 72 Empfehlungen und elf Sondervoten ab.

Was passiert ist

Am 27. Januar 2025 legte die Enquete-Kommission ihren Abschlussbericht vor. Er enthielt 72 Empfehlungen für ein künftiges vernetztes Engagement Deutschlands sowie elf Sondervoten und Repliken. Die Empfehlungen reichen von strategischer Planung über Ressortabstimmung bis zu konkreten Verfahren wie dem Schutz von Ortskräften.

Warum es zählt

Der Bericht ist das umfassendste politische Lehrendokument des Bundestages zum Afghanistan-Einsatz. Er liefert Grundlagen für künftige Auslandseinsätze und für die strategische Planung.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

5 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (1)

Feststellung Kap. 5 — Einleitung S. 209

35 externe Sachverständige in 11 öffentlichen Anhörungen, chronologisch und thematisch

Originalstelle
„Die Enquete-Kommission hat in elf öffentlichen Sitzungen 35 externe Sachverständige angehört, die während des internationalen Einsatzes zwischen 2001 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Enquete-Kommission hat in elf öffentlichen Sitzungen 35 externe Sachverständige angehört, die während des internationalen Einsatzes zwischen 2001 und 2021 verantwortliche Positionen inner- und außerhalb Afghanistans innehatten. … Die Kommission macht sich die Bewertungen der Gäste ausdrücklich nicht zu eigen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 209 (Original, neues Fenster)

Die Enquete-Kommission hörte in 11 öffentlichen Sitzungen 35 externe Sachverständige an, darunter ehemalige afghanische Ministerinnen, VN-Sonderbeauftragte, Bundeswehr-Führungskräfte, deutsche Diplomaten, eine Ministerin und zwei Minister sowie einen BND-Präsidenten. Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass sie sich die Bewertungen der Gäste nicht zu eigen macht.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Enquete-Kommission enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json

Stimmen der Fraktionen (3)

Sondervotum 4.1 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg, Mielke) S. 56

Grüne und Sachverständige: Auftrag der Kommission umfasste nicht künftige Afghanistanpolitik; diese bleibt Aufgabe der nächsten Legislatur

Originalstelle
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.

Hinweis: Sondervotum getragen von Sachverständigen Winfried Nachtwei und Egon Ramms, den Abgeordneten Philip Krämer und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Thema: Lehren für die Zukunft ab 2025 Akteure: Enquete-Kommission, Bundestag, Bundesregierung, Bündnis 90/Die Grünen… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.11 Sondervotum Sachverständiger Haunreiter S. 67

Sachverständiger Haunreiter: Frühzeitige Klärung von Korruption und Patronage sowie unabhängige Aufsichts- oder Ombudsinstanz nötig

Originalstelle
„In zukünftigen Interventionen müssen also die Befunde für die politische Entscheidung höher gewichtet werden als die Beschreibung des im Idealfall zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In zukünftigen Interventionen müssen also die Befunde für die politische Entscheidung höher gewichtet werden als die Beschreibung des im Idealfall zu erreichenden Ziels“ (DRA, S. 47). − „In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts ´Korruption, Patronage und Klientelismus´ als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema behandeln. Zudem sollte es ein kohärentes, zwischen den Ressorts abgestimmtes Verständnis im Umgang (damit) geben.““

Quelle: Drs. 20/14500, S. 67 (Original, neues Fenster)

Haunreiter hebt Folgerungen aus den Gutachten als diskussionswürdig hervor: In zukünftigen Kriseneinsätzen müssten Ressorts Korruption, Patronage und Klientelismus als zentrale Querschnittsherausforderung adressieren und ein kohärentes, abgestimmtes Verständnis im Umgang damit entwickeln. Bereits vor Einsatzbeginn müsse Einigkeit bestehen, wie mit Patronage und „kleiner Korruption“ umgegangen wird. Empfohlen wird die Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsinstitution (etwa als Ombudsstelle), die unabhängig von Bundesregierung und internationalen Gebern alle Vorhaben prüfen und Empfehlungen aussprechen kann. Solche Befunde verdienten bei der Entscheidung für oder gegen künftige Einsätze mehr Aufmerksamkeit als sie in den Empfehlungen der Enquete erhalten hätten.

Hinweis: Sondervotum Haunreiter. Bezieht sich auf die Gutachten KKP (S. 6, 98, 100) und DRA (S. 47).
Sondervotum 4.11 Sondervotum Sachverständiger Haunreiter S. 66–67

Sachverständiger Haunreiter: Empfehlungen externer Gutachten zu Drogenökonomie und Korruption verdienen mehr Aufmerksamkeit

Originalstelle
„Die Bundeswehr, die sich auf Stabilisierungsmission sah, wollte nicht in Gefechte um Drogenhandel verwickelt werden und war deshalb nicht undankbar …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr, die sich auf Stabilisierungsmission sah, wollte nicht in Gefechte um Drogenhandel verwickelt werden und war deshalb nicht undankbar dafür, dass sich ISAF-Truppen und Drogenhändler wechselseitig meiden konnten. Sie wurde dadurch aber zur Komplizin der lokalen Arrangements“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66–67 (Original, neues Fenster)

Die Kommission habe sich die Empfehlungen der von ihr beauftragten Gutachten zur „Drogenökonomie in Afghanistan“ (DRA) sowie zu „Korruption, Patronage und Klientelismus“ (KKP) ausdrücklich nicht zu eigen gemacht. Mehrere Feststellungen belegten aber sehr anschaulich die Dilemmata vernetzter Einsätze in kulturfremden Räumen. Auch deutsche Organisationen hätten sich teils der „kleinen Korruption“ bedient. Die Bundeswehr sei auf Stabilisierungsmission gewesen und habe Gefechte um Drogenhandel vermeiden wollen; dadurch sei sie nach Einschätzung des Drogenökonomie-Gutachtens zur „Komplizin der lokalen Arrangements“ geworden.

Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Reiner Haunreiter. Zitiert wird das Gutachten „Drogenökonomie in Afghanistan“ (DRA, S. 41).
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Sachverständiger Haunreiter, Enquete-Kommission, Bundeswehr, ISAF… enquete\kap4-sondervoten.json

Empfehlungen, die daraus folgen (1)

Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 32

Empfehlung 30: Überprüfung der Empfehlungsumsetzung in 2. Hälfte der 21. Legislaturperiode

Originalstelle
„In der zweiten Hälfte der 21. Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in der politischen Praxis Berücksichtigung und ihren Niederschlag gefunden haben oder was dem entgegenstand.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 32 (Original, neues Fenster)

Zentrales Anliegen der Enquete-Kommission ist institutionelles Lernen. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages sollen, ggf. in Abstimmung mit den mit IKM befassten Ressorts, in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Empfehlungsumsetzung veranlassen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json