Enquete-Kommission legt Zwischenbericht vor
Die Enquete-Kommission veröffentlicht einen Zwischenbericht mit ersten Bewertungen und Lehren.
Die Enquete-Kommission schließt ihre Arbeit mit 72 Empfehlungen und elf Sondervoten ab.
Am 27. Januar 2025 legte die Enquete-Kommission ihren Abschlussbericht vor. Er enthielt 72 Empfehlungen für ein künftiges vernetztes Engagement Deutschlands sowie elf Sondervoten und Repliken. Die Empfehlungen reichen von strategischer Planung über Ressortabstimmung bis zu konkreten Verfahren wie dem Schutz von Ortskräften.
Der Bericht ist das umfassendste politische Lehrendokument des Bundestages zum Afghanistan-Einsatz. Er liefert Grundlagen für künftige Auslandseinsätze und für die strategische Planung.
Die Enquete-Kommission veröffentlicht einen Zwischenbericht mit ersten Bewertungen und Lehren.
Der 1. Untersuchungsausschuss legt seinen rund 1.400-seitigen Abschlussbericht mit Sachfeststellungen und Sondervoten vor.
5 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Die Enquete-Kommission hat in elf öffentlichen Sitzungen 35 externe Sachverständige angehört, die während des internationalen Einsatzes zwischen 2001 und 2021 verantwortliche Positionen inner- und außerhalb Afghanistans innehatten. … Die Kommission macht sich die Bewertungen der Gäste ausdrücklich nicht zu eigen.“
Die Enquete-Kommission hörte in 11 öffentlichen Sitzungen 35 externe Sachverständige an, darunter ehemalige afghanische Ministerinnen, VN-Sonderbeauftragte, Bundeswehr-Führungskräfte, deutsche Diplomaten, eine Ministerin und zwei Minister sowie einen BND-Präsidenten. Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass sie sich die Bewertungen der Gäste nicht zu eigen macht.
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“
Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.
„In zukünftigen Interventionen müssen also die Befunde für die politische Entscheidung höher gewichtet werden als die Beschreibung des im Idealfall zu erreichenden Ziels“ (DRA, S. 47). − „In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts ´Korruption, Patronage und Klientelismus´ als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema behandeln. Zudem sollte es ein kohärentes, zwischen den Ressorts abgestimmtes Verständnis im Umgang (damit) geben.““
Haunreiter hebt Folgerungen aus den Gutachten als diskussionswürdig hervor: In zukünftigen Kriseneinsätzen müssten Ressorts Korruption, Patronage und Klientelismus als zentrale Querschnittsherausforderung adressieren und ein kohärentes, abgestimmtes Verständnis im Umgang damit entwickeln. Bereits vor Einsatzbeginn müsse Einigkeit bestehen, wie mit Patronage und „kleiner Korruption“ umgegangen wird. Empfohlen wird die Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsinstitution (etwa als Ombudsstelle), die unabhängig von Bundesregierung und internationalen Gebern alle Vorhaben prüfen und Empfehlungen aussprechen kann. Solche Befunde verdienten bei der Entscheidung für oder gegen künftige Einsätze mehr Aufmerksamkeit als sie in den Empfehlungen der Enquete erhalten hätten.
„Die Bundeswehr, die sich auf Stabilisierungsmission sah, wollte nicht in Gefechte um Drogenhandel verwickelt werden und war deshalb nicht undankbar dafür, dass sich ISAF-Truppen und Drogenhändler wechselseitig meiden konnten. Sie wurde dadurch aber zur Komplizin der lokalen Arrangements“
Die Kommission habe sich die Empfehlungen der von ihr beauftragten Gutachten zur „Drogenökonomie in Afghanistan“ (DRA) sowie zu „Korruption, Patronage und Klientelismus“ (KKP) ausdrücklich nicht zu eigen gemacht. Mehrere Feststellungen belegten aber sehr anschaulich die Dilemmata vernetzter Einsätze in kulturfremden Räumen. Auch deutsche Organisationen hätten sich teils der „kleinen Korruption“ bedient. Die Bundeswehr sei auf Stabilisierungsmission gewesen und habe Gefechte um Drogenhandel vermeiden wollen; dadurch sei sie nach Einschätzung des Drogenökonomie-Gutachtens zur „Komplizin der lokalen Arrangements“ geworden.
„In der zweiten Hälfte der 21. Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in der politischen Praxis Berücksichtigung und ihren Niederschlag gefunden haben oder was dem entgegenstand.“
Zentrales Anliegen der Enquete-Kommission ist institutionelles Lernen. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages sollen, ggf. in Abstimmung mit den mit IKM befassten Ressorts, in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Empfehlungsumsetzung veranlassen.