Verspätete Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Afghanistan
Erst fast fünf Monate nach der Wahl erklärt die Wahlkommission Aschraf Ghani zum Sieger, fast zeitgleich zum Doha-Abkommen.
Ghani und Abdullah lassen sich in zwei parallelen Zeremonien jeweils zum Präsidenten erklären.
Am 9. März 2020 erklärten sich Amtsinhaber Aschraf Ghani und sein Konkurrent Abdullah Abdullah in zwei getrennten Zeremonien zu Präsidenten Afghanistans. Während Ghanis Vereidigung sollen Mörsergranaten in der Nähe eingeschlagen sein. Es drohte ein interner Machtkampf, in dem das Land kurzzeitig zwei rivalisierende Präsidenten hatte.
Die Doppelinauguration zeigte die tiefe Spaltung der afghanischen Spitze just in dem Moment, in dem die Republik nach dem Doha-Abkommen mit den Taliban verhandeln sollte. Die Schwächung wirkte über Monate nach.
Erst fast fünf Monate nach der Wahl erklärt die Wahlkommission Aschraf Ghani zum Sieger, fast zeitgleich zum Doha-Abkommen.
Unter US-Druck einigen sich Ghani und Abdullah auf eine gemeinsame Regierung. Abdullah leitet den neu geschaffenen Hohen Rat für Nationale Aussöhnung.
17 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.
„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“
Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige afghanische Präsident Karzai und der Vorsitzende des Hohen Rates für Nationale Versöhnung Dr. Abdullah nach Doha fliegen, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Der Besuch sei vom 15. bis zum 17. August 2021 geplant gewesen. … Die „weitgehende, aber doch nicht abgeschlossene Vereinbarung” zur Machtübergabe an die Taliban sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann letztlich an der Flucht Dr. Ghanis und des afghanischen Vizepräsidenten Saleh aus Kabul gescheitert.“
Vom 15.–17.08.2021 war ein Besuch Karzais und Abdullahs in Doha geplant, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Gießmann konzipierte am 13./14.08.2021 auf Bitte der afghanischen Republik ein kurzes Papier u. a. zu Gewaltfreiheit und Powersharing. Außenminister Atmar berichtet: Am Abend des 14.08.2021 signalisierte Ghani in einer Telefonschalte mit Blinken Bereitschaft zur Machtübergabe; eine Delegation unter Abdullah sollte nach Doha. Die Verhandlungen scheiterten am 15.08.2021 an der Flucht Ghanis und Vizepräsident Salehs aus Kabul.
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“
Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“
Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.
„Die USA unterzeichneten am 29.2. in Doha mit den radikalislamischen Taliban ein Abkommen, das Afghanistan langfristig Frieden bringen soll. Kritische Beobachter der mit internationalen Gästen u. Medienvertretern inszenierten Zeremonie konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der US-Administration mit Blick auf die innenpolitische bzw. Wahlkampf-Agenda von Präsident Trump in erster Linie darum ging, den Weg für den US-Truppenabzug aus dem Land zu ebnen. … AM Pompeo betonte in seiner Rede und der Pressekonferenz jedoch mehrmals, dass der geplante Abzug „conditions based” sei …“
Über das Doha-Abkommen seien die Ressorts ab 01./02.03.2020 per Diplomatischer Korrespondenz (DKOR) der Botschaft Doha informiert worden; der Bericht ordnete das Abkommen kritisch ein: aus Sicht der Berichterstattung gehe es der US-Administration „in erster Linie” um die Trump-Wahlkampfagenda und um den US-Truppenabzug. AM Pompeo betonte in Rede und Pressekonferenz wiederholt einen „conditions-based” Abzug.
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums dar. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte auf Seiten der US-Administration durch den US-amerikanischen Sondergesandten Khalilzad und auf Seiten der Taliban durch den Leiter des Büros der Taliban in Doha, Baradar. Mit dem Abschluss des Doha-Abkommens stand – nach einem zwanzigjährigen internationalen Engagement in Afghanistan – zum ersten Mal ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen bis zum 30. April 2021 im Raum.“
Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.
… und 1 weitere.
„„Wir hatten ja damals zwei Präsidenten in Afghanistan.“
Die AfD führt aus: Am 09.03.2020 ließ sich Abdullah Abdullah parallel zur Vereidigung Ghanis zum Präsidenten ausrufen; laut BND forderte er via Facebook seine Anhänger zur Bewaffnung und Sturm des Sapedarpalasts auf. Auf die Ghani-Vereidigungszeremonie wurde ein Raketenanschlag verübt. Der Sicherheitsberater Mohib warnte die Botschaft, die Krise könne auf die Streitkräfte übergreifen. Eine Aufspaltung der ANDSF entlang Bruchlinie Ghani-Abdullah sowie ethnischer Linien (Turkmenen, Usbeken, Hazara) stand „ernsthaft im Raum”. Erst US-Hilfekürzungsdrohung (Pompeo, 23.03.2020) und Vereinbarung vom 16.05.2020 entschärften die Krise.
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)
Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“
Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)
Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).
„Am 9. März 2020, wenige Tage nach Doha, erklärten sich Ghani und Abdullah in getrennten Zeremonien jeweils zu Präsidenten Afghanistans. Wie schon 2014 brauchte es die harte amerikanische Peitsche, um erneut eine sogenannte Regierung der nationalen Einheit zu erzwingen – die aber keine war.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)
Am 9. März 2020, wenige Tage nach Doha, hätten sich Ghani und Abdullah in getrennten Zeremonien jeweils zu Präsidenten erklärt; wie schon 2014 habe es harten US-Druck gebraucht, um eine „Regierung der nationalen Einheit” zu erzwingen, die aber keine war.
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (es war die vierte in zwei Jahrzehnten) spaltete die afghanische Elite zu einem Zeitpunkt, an dem innerafghanischer Zusammenhalt zwingend notwendig gewesen wäre. Der lähmende Machtkampf zwischen Präsident Ghani und Regierungsgeschäftsführer Abdullah führte zu einer nicht mehr aufzuhaltenden Erosion staatlicher Macht und zur weiteren Entfremdung der Bevölkerung mit dem politischen System.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.
„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)
Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)
Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.