Beginn der deutschen Evakuierungsoperation am Flughafen Kabul
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
In einer Sondersitzung billigt der Bundestag das Mandat für die laufende militärische Evakuierungsoperation.
Am 25. August 2021 trat der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen und billigte nachträglich das Mandat für die militärische Evakuierungsoperation, die seit dem 16. August bereits lief. Zuvor hatte es Streit gegeben, ob die Operation überhaupt eines neuen Mandats bedurfte.
Die nachträgliche Mandatierung war ein parlamentarischer Sonderfall. Sie zeigt, wie sehr die Bundesregierung von den Ereignissen überrollt wurde.
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“
Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.
„Am 19. August 2021 sprach ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von Hubschraubern in Kabul. … Nachdem es presseöffentlich wurde, dass die Bundeswehr diese Hubschrauber entsendet, konnte ich mich nicht davor retten, Partnernationen auf meinem Gefechtsstand stehen zu haben, die gefragt haben: Kann ich diesen Hubschrauber nutzen? … Deutsche Schutzbefohlene hatten den Anspruch, mit diesen Hubschraubern abgeholt zu werden. Ich zitiere: Aber Ihre Regierung hat diese Hubschrauber geschickt. Holen Sie mich bitte auf dem Dach vom Hotel mit diesem Hubschrauber ab!“
Am 19.08.2021 sprach ein CDU/CSU-Abgeordneter in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von KSK-Hubschraubern in Kabul. Laut Zeuge Oberstleutnant „Tobias“ (KSK-Leiter) folgten zahlreiche Anfragen von Partnernationen (Österreich, Schweiz, Rumänien, Polen) und deutschen Schutzbefohlenen, die per Hubschrauber abgeholt werden wollten. Letztlich wurden die Hubschrauber nicht genutzt, da der US-Secretary of Defence dies ablehnte.
„auf diesen Fragenkatalog kann man sich nicht vorbereiten - außer vielleicht dadurch, dass man sich gedanklich in Stellung bringt. Bitte keinerlei Recherchen, Abfragen oder weitere Steuerungen veranlassen. Erstens haben wir aktuell wesentlich Dringenderes zu erledigen, und zweitens kann ich beim Lesen der [...] zusammengestellten Fragen beim besten Willen nicht erkennen, wie eine so strukturierte Prüfung zu irgendwelchen validen Ergebnissen führen soll.“
Die Interne Revision übermittelte am 24.08.2021 einen 146 Fragen umfassenden Katalog an die zuständigen Fachbereiche und das BKAmt. Abteilungsleiter Dr. Ader (LB, Auswertung und Beschaffung Region B) äußerte in einer E-Mail an seine Referatsleiter starke Zweifel an der Methodik („nicht erkennen, wie […] zu validen Ergebnissen führen soll“) und drückte in seiner Vernehmung „erhebliche Zweifel“ an der fachlichen Kompetenz der Internen Revision aus. Dr. Maas (BKAmt) und Dr. T. W. (IR) bestätigten die hohe Belastung des Fachbereichs durch die laufende Lage am Flughafen Kabul.
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“
Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.
„Mandatierung (Abstützung auf formell bis 31.1.22 gültiges RSM-Mandat (so Präferenz BM Maas und Scholz) bzw. Neumandatierung (so AKK): BKin zieht, wie AKK, neues Mandat vor; Debatte im Parlament werde ohnehin kommen.“
In einer Telefonkonferenz am 14.08.2021 zwischen Maas, Scholz, Seehofer, Kramp-Karrenbauer und Jäger debattierten die Minister:innen die Mandatsfrage: Maas und Scholz präferierten die Abstützung auf das RSM-Mandat (gültig bis 31.01.2022); Kramp-Karrenbauer („Mandatswahrhaftigkeit“) und Bundeskanzlerin Merkel präferierten ein neues Mandat. Einigkeit bestand, dass wegen Gefahr in Verzug ein Beginn ohne vorherigen Parlamentsbeschluss verfassungsrechtlich zulässig war.
„Die schnellen Raumgewinne der TLB bergen die Gefahr eines „Domino Effekts“. Ob es den ANDSF gelingt, das Vorrücken der Taliban zu einem bestimmten Zeitpunkt zu stoppen, darf nicht zuletzt angesichts der unklaren militärischen Strategie und einer ausbleibenden überzeugenden Reaktion der Führung in Kabul, zumindest bezweifelt werden.“
In einer Ministervorlage des AA-Länderreferats Afghanistan an Außenminister Maas vom 11.08.2021 wurden drei Szenarien skizziert: (1) militärische Machtübernahme der Taliban als „sehr reale Möglichkeit“ (Emirat 2.0); (2) verhandelte Machtübergabe nach Einkesselung Kabuls; (3) Bürgerkrieg oder Verhandlungslösung, als „eher unwahrscheinlich“ eingestuft.
„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben falsche Einschätzungen voneinander übernommen. Das muss sich ändern. In Zukunft sollte man die Erkenntnisse anderer Dienste noch einmal sehr intensiv überprüfen. Die Entscheidungen, die aufgrund dieser fehlerhaften Berichte getroffen wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Aber sie waren im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Arbeitsweise unserer Dienste bleiben.“
Am 20.08.2021 bezeichnete Außenminister Maas in einem SPIEGEL-Interview die Lageeinschätzung des BND als „offensichtlich falsch“; Dienste hätten gegenseitig Fehleinschätzungen übernommen. Entscheidungen seien „nach bestem Wissen und Gewissen“, aber „im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen“ getroffen worden. Dies könne „nicht ohne Konsequenzen“ für die Arbeitsweise der Dienste bleiben. In der Vernehmung konnte sich Maas an die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht aktiv erinnern.
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation die Möglichkeit gegeben worden sei, nach Deutschland auszureisen. Zwischen dem 15. Mai und dem 15. August 2021 hätten fast 1 900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation hätten jedoch nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können. Grund sei die schwierige Situation um den Flughafen in Kabul gewesen.“
Im Sachstandsbericht des BMVg an den Verteidigungsausschuss vom 07.09.2021 (MAT A-BMVg 4.20) wurde mitgeteilt, dass allen BMVg-Ortskräften und Familien bereits vor der militärischen Evakuierung die Möglichkeit zur Ausreise nach Deutschland gegeben worden war; zwischen dem 15.05. und 15.08.2021 hätten fast 1.900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation selbst hätten wegen der schwierigen Lage am Flughafen Kabul nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können.
… und 8 weitere.
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] „Stellen Sie sich vor: Ich erfahre davon nicht selber, weil ich „Anne Will” gucke — weil das war mir ja nicht möglich —, sondern ich erfahre das am nächsten Tag von ausländischen Spezialkräften von sonstigen Nationen, die meinen Gefechtsstand stürmen, die im Endeffekt alle diese Hubschrauber wollen.”“
Die FDP-Fraktion dokumentiert: Am 19.08.2021 sprach ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschraubereinsatz. Laut KSK-Kommandeur „Tobias” hatte das nachteilige Folgen für die Zusammenarbeit mit Partnernationen vor Ort und behinderte die Evakuierungsbemühungen.
„In der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 führte die Berichterstattung des BND nach Zeugenaussagen dazu, dass die Deutsche Botschaft Kabul nicht sofort evakuiert wurde. Die FDP-Fraktion führt dies auch auf die mangelnden Fähigkeiten der damaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (inkl. Staatsekretäre) zurück, die Terminologie des BND zu verstehen und richtig einzuordnen. In seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss konnte unter anderen auch der damalige Außenminister Heiko Maas die Terminologie, insbesondere die Bedeutung von Wahrscheinlichkeitsbeschreibungen, nicht einordnen.“
Die FDP-Fraktion führt das Ausbleiben einer sofortigen Evakuierung am 13.08.2021 auch auf mangelnde Fähigkeiten zurück, die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie zu verstehen und einzuordnen. Auch der damalige Außenminister Maas habe diese Terminologie in seiner Befragung nicht einordnen können.
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“
Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“
Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 plante, keine unmittelbare Evakuierung oder Verlagerung der Botschaft zu beschließen. […] Dass nicht die Bewertung des BND, sondern die Vorbereitung des AA ausschlaggebend für die Operativen Schlussfolgerungen war, wurde in weiteren Befragungen des Untersuchungsausschusses deutlich.“
Die CDU/CSU widerspricht der Maas-Erzählung („BND lag falsch”) deutlich: Das Ergebnis der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (keine sofortige Evakuierung) sei nicht aus dem BND-Lagebild, sondern aus einer AA-Vorabentscheidung (Hausbesprechung 12.08., „Regieanweisung” für Leendertse) gefolgt. Geplant waren zwei Charterflüge in der Folgewoche, die Botschaft sollte offen bleiben.
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)
Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.
„Die Bundesregierung sollte ihre Beziehungen zum Parlament sowie ihre Berichte zu strategischen, vernetzten Einschätzungen an das Parlament intensivieren und verstetigen.“
Ein Verbindungselement der Bundestagsverwaltung soll den Informationsfluss sicherstellen. Berichterstattende sollen über strategische Einsatzentscheidungen regelmäßig unterrichtet werden. Einmal jährlich soll ein eingestufter Bericht zur sicherheitspolitischen Lage und strategischen Vorausschau dem Bundestag vorgelegt werden, verknüpft mit einer sicherheitspolitischen Debatte.