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14. April 2021 Washington Abzug & Rückverlegung Wendepunkt

Biden kündigt vollständigen Truppenabzug an

US-Präsident Biden verkündet den vollständigen Abzug aller US-Truppen vor dem 11. September 2021.

Was passiert ist

Am 14. April 2021 verkündete US-Präsident Joe Biden den vollständigen Abzug aller US-Truppen aus Afghanistan vor dem 11. September 2021, dem 20. Jahrestag der Anschläge von 9/11. In seiner Rede sprach er weder von Demokratie noch von Frauenrechten als Gründen für das Engagement. Wenige Stunden später beschloss der NATO-Rat den parallelen Abzug aller Verbündeten. Die deutschen Obleute im Bundestag wurden telefonisch informiert.

Beteiligt: Joe Biden, USA, NATO

Warum es zählt

Bidens Entscheidung beendete die Bemühungen um einen bedingungsgeknüpften Abzug. Sie war der Auslöser für die nun zeitkritische Rückverlegung der Bundeswehr und für die Eventualfallplanung der Evakuierung.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

17 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (9)

Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.9 — NATO-Abzugsentscheidung S. 357–358

NATO-Abzugsentscheidung 14.04.2021: Verhandlungsbereitschaft der Taliban sank; Verhandlungen wurden „ausgesessen”

Originalstelle
„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der Doha-Vereinbarung umgesetzt werden. Aber mit der Ankündigung am 14. April war das Datum gesetzt. Und das hat die […] Verhandlungsbereitschaft der Taliban nicht gerade erhöht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Am 14.04.2021 verkündete die NATO nach Abschluss des US-Review-Prozesses den vollständigen Abzug bis spätestens 11.09.2021. Die Zeugin Stemmler (AA-Länderreferat): Die Befürchtung wuchs, dass die Verhandlungen von den Taliban „einfach ausgesessen” würden; gleichzeitig wurden Sicherheitsmaßnahmen in Kabul und Anpassungen des Ortskräfteverfahrens vorangetrieben. Gießmann: Mit gesetztem Abzugsdatum sank die Verhandlungsbereitschaft der Taliban.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: NATO, Taliban, Hans-Joachim Gießmann, Stemmler (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 7 — Abzugsentscheidung 14.04.2021 S. 227

Biden-Ankündigung + NAC-Beschluss am 14.04.2021: vollständiger Abzug vor dem 11.09.2021

Originalstelle
„Am 14. April 2021 entschied der Nordatlantikrat die RSM zu beenden. Zuvor hatte US-Präsident Biden angekündigt, dass der US-Truppenabzug aus …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 14. April 2021 entschied der Nordatlantikrat die RSM zu beenden. Zuvor hatte US-Präsident Biden angekündigt, dass der US-Truppenabzug aus Afghanistan am 1. Mai 2021 beginnen und „vor dem 11. September 2021“ abgeschlossen sein solle. Laut Aussage der Zeugin Bellmann habe das AA bereits am 12. April 2021 durch ein Telefonat von dem damaligen Bundesaußenminister Maas mit dem US-Außenminister Blinken Kenntnis von der Entscheidung der US-Administration erhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 227 (Original, neues Fenster)

Am 14.04.2021 kündigte US-Präsident Biden den US-Truppenabzug bis vor 11.09.2021 an; am selben Tag beschloss der NAC das Ende der RSM. Bereits am 12.04.2021 hatte das AA durch das Telefonat Maas–Blinken Kenntnis erhalten. Mit Bidens Entscheidung sei klar gewesen, dass es keinen Conditions-based Approach für den NATO-Abzug mehr geben werde. Die Bundesregierung wechselte die Strategie: „Reihen schließen“, weiterer Schaden für die NATO sei durch Kritik nur zu mehren.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-12 bis 2021-04-14 Akteure: Joe Biden, Heiko Maas, Antony Blinken, Nordatlantikrat abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.1 — Anlass Eventualfallplanung S. 501–502

BMVg-Weisung zur Eventualfallplanung am 22.04.2021; Anlass: Abzugsentscheidung vom 14.04.2021

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung vom 14. April 2021 gewesen sei. Zuvor habe die NATO „eine zentrale Rolle […] bei Evakuierungsüberlegungen“ gespielt. Nach der Abzugsentscheidung am 14. April 2021 sei „absehbar“ gewesen, dass diese Rolle wegfallen werde und entschieden worden, sich für die „Phase nach dem Abzug“ aufzustellen. Aufgrund der Beurteilung der Sicherheitslage sei davon ausgegangen worden, dass „Afghanistan auch nach einem Abzug ein hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage“ haben werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 501–502 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Rapp (Leiter Referat SE I 5 im BMVg) erteilte am 22.04.2021 die Weisung zur Erstellung einer Eventualfallplanung für eine Evakuierungsoperation in Afghanistan. Anlass war die NATO-Abzugsentscheidung vom 14.04.2021, mit der die NATO-Rolle bei Evakuierungsüberlegungen entfiel. Die Bundeswehr ging davon aus, dass Afghanistan nach dem Abzug ein „hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage” haben werde.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-22 Akteure: Oberst i. G. Rapp, BMVg, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 3.1 — Verteidigungsministerin zu Ortskräften S. 648–649

Kramp-Karrenbauer 17.04.2021: öffentliches Pressestatement zu Ortskräften, bewusst „Druck“ ausgeübt

Originalstelle
„Am 17. April 2021 äußerte sich die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren. In dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 17. April 2021 äußerte sich die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren. In dem Statement betonte sie ihre Absicht, das Ortskräfteverfahren zu vereinfachen … Also, den ersten Druck, den ich ausgeübt habe - und das war im Grunde genommen entgegen der Gepflogenheiten -, war meine öffentliche, auch in den Medien öffentliche Aussage im April: Wir brauchen sozusagen einen großzügigen Umgang, was Zeit und was erweiterten Rahmen anbelangt. Damit bin ich sozusagen schon aus dem ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren ausgeschert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 648–649 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer äußerte sich am 17.04.2021 in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren; sie wollte das Verfahren vereinfachen, da mit dem Abzug eine „andere Sicherheitslage“ vorliege. Eine „tiefe Verpflichtung“ empfinde sie, Ortskräfte „nicht schutzlos zurückzulassen“. In ihrer Vernehmung erklärte sie, das Statement sei bewusst, „entgegen der Gepflogenheiten“, gewählt worden, um „Druck“ im ressortgemeinsamen Verfahren auszuüben.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-04-17 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.3 — Reaktion der Taliban S. 642

Taliban: Mandatsverlängerung „unerwartete Entscheidung“; Schutz deutscher Soldaten entfalle

Originalstelle
„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht der Taliban eine „unerwartete Entscheidung“ gewesen sei. Die Taliban hätten erklärt, dass diese Entscheidung „den Boden“ bereite „für diejenigen, die den Friedensprozess stören wollten“. Deutschland verletze damit „das Doha-Abkommen und habe andere Staaten dazu ermutigt, dies ebenfalls zu tun“. Sie warnten, dass diese Ankündigung „auch den Schutz von den deutschen Soldaten [nehme], den diese seit dem 29. Februar 2020 genossen hätten; sollte – [G]ott verhüte – ‚etwas geschehen', dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 642 (Original, neues Fenster)

Laut E-Mail Krüger (AA, Länderreferat Afghanistan) vom 31.03.2021 bezeichneten die Taliban die deutsche Mandatsverlängerung als „unerwartete Entscheidung“, die das Doha-Abkommen verletze und andere Staaten zur Nachahmung ermutige. Der Schutz deutscher Soldat:innen seit 29.02.2020 entfalle; sollte „etwas geschehen“, sei das allein Verantwortung der deutschen Regierung. Die Bedenken konnten durch Erläuterung der parlamentarischen Prozesse gemildert werden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-03-31 Akteure: Taliban, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.2 — Rolle der USA S. 346

USA: „Hauptziel war Truppenabzug”; Caro: „Eigentlich haben die Amerikaner nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen”

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von US-Präsident Biden nach seiner Wahl am 3. November 2020 weitergeführt worden. Zur Unterstützung der Friedensverhandlungen durch die USA hat der Zeuge ausgeführt: Eigentlich haben die Amerikaner, soweit es ihre eigenen Truppen und Machtausübung betrifft, nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 346 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge Caro: Das Hauptziel der USA sei der Truppenabzug gewesen. Diese Linie habe auch Präsident Biden nach seiner Wahl am 03.11.2020 fortgeführt. Die USA hätten „eigentlich nichts” getan, um die Verhandlungen zu unterstützen. Es habe regelmäßige bilaterale Gespräche zwischen Taliban und US-Delegation in Doha gegeben; die Taliban hätten diese gegenüber allen anderen Gesprächen priorisiert. Die Diplomaten hatten unter Trump zudem „sehr wenig Spielraum”.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Donald Trump, Joe Biden, Zalmay Khalilzad, USA abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt — Überblick Abzugsentscheidung S. 206

NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021, fast 14 Monate nach Doha

Originalstelle
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 206 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2020-02-29 bis 2021-04-14 Akteure: NATO, Nordatlantikrat, USA, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.2 — Hintergrund US-Position S. 641

Wächter: USA signalisierten ab Ende Januar 2021, dass der 30.04. „eigentlich kein Thema“ sei; „In together, out together“ als „DNA der Allianz“

Originalstelle
„Uns war damals eigentlich schon klar - und die Amerikaner hatten das auch bei den ersten NAC [North Atlantic Council]-Sitzungen mit dem neuen Team …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Uns war damals eigentlich schon klar - und die Amerikaner hatten das auch bei den ersten NAC [North Atlantic Council]-Sitzungen mit dem neuen Team, also der neuen Biden-Regierung, ab Ende Januar, Anfang Februar 2021 relativ klargemacht -, dass dieser Review erstens dauern würde, dass der 31.04. eigentlich kein Thema wäre, vom Tisch war als Abzugstermin … „In together, out together [...] mehr als nur ein Motto“ … die neue DNA der Allianz“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 641 (Original, neues Fenster)

Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Januar/Februar 2021 Akteure: Dr. Wächter (BMVg), USA, NATO abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json

… und 1 weitere.

Bewertungen im Bericht (1)

Bewertung Kap. 4.1.2.4 — Biden-Abzugsentscheidung S. 51

Biden verkündet am 14.04.2021 unilaterale Abzugsentscheidung; Zusammenbruch der ANDSF „programmiert und absehbar“

Originalstelle
„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale Unterstützungen ( Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Instandsetzung, Luftnahunterstützung in kritischen Lagen) nicht einsatz-, durchhalte- und überlebensfähig waren, dass also ein schneller Zusammenbruch der ANDSF damit programmiert und absehbar war.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51 (Original, neues Fenster)

Am 14. April 2021 verkündete US-Präsident Joe Biden, entgegen dem Rat von US-Spitzenmilitärs und der Position vieler Verbündeter, seine unilaterale Entscheidung zum bedingungslosen Abzug bis 11. September 2021. Übergangen wurde die durch SIGAR-Berichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Luftnahunterstützung nicht überlebensfähig waren. Ein schneller Zusammenbruch war damit „programmiert und absehbar“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: Joe Biden, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF), SIGAR enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Stimmen der Fraktionen (7)

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 6 — Rückverlegung S. 672

SPD: Bundeswehr-Abzug nicht selbstbestimmt, Souveränitätsverzicht als Kehrseite der Bündnissolidarität

Originalstelle
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … „Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“ … bedeutet andererseits zu einem gewissen Grade die Aufgabe von Souveränität, die Akzeptanz von Abhängigkeiten und die Notwendigkeit zu Kompromissen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 672 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt klar: Der Bundeswehr-Abzug sei nicht selbstbestimmt gewesen, sondern auf Basis einer US-Entscheidung getroffen. Der damalige Abteilungsleiter Strategie und Einsatz im BMVg habe die nationale und NATO-Einflussnahme als „maximal begrenzt“ beschrieben. Internationale Einsätze als Bündnissolidarität bedeuten auch Souveränitätsverzicht und Abhängigkeiten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, NATO, BMVg… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundesregierung bewertete Folgen Dohas zutreffend, Kopplungsbemühungen blieben aber erfolglos

Originalstelle
„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im Friedensprozess zu verknüpfen. Diese Bemühungen blieben erfolglos, weil die USA auch nach Amtsantritt des damaligen US-Präsidenten Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Lageeinschätzung der Bundesregierung als zutreffend: Sie habe sich bilateral und in der NATO bemüht, den Abzug an Fortschritte im Friedensprozess zu koppeln. Diese Bemühungen seien aber erfolglos geblieben, weil die USA auch unter Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, NATO, USA, Joe Biden… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Geordneter Bundeswehr-Abzug zum 30.04.2021 wäre nicht mehr möglich gewesen, Glücksfall der Fristverlängerung

Originalstelle
„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, eine geordnete Rückverlegung bis zum 30. April 2021 zu ermöglichen und hätte große Teile des Materials zurücklassen müssen. Glücklicherweise kam es dazu nicht. Am 14. April 2021 wurde das Abzugsdatum der internationalen Truppen auf spätestens den 11. September 2021 verlegt. Der Abzug der Bundeswehr verlief dann reibungslos.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr wäre am 12.04.2021 nicht mehr in der Lage gewesen, einen geordneten Abzug bis zum 30.04.2021 zu organisieren; Material hätte zurückgelassen werden müssen. Die Verlängerung auf den 11.09.2021 sei ein Glücksfall gewesen; danach verlief der Abzug reibungslos.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung April 2021 Akteure: Bundeswehr, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 4.1 — Rückverlegung S. 759–760

CDU/CSU: Versuche der Konditionierung waren konsequent, endeten aber mit Biden-Entscheidung April 2021

Originalstelle
„Damit hatten sich auch die Versuche der Bundesregierung, zusammen mit Partnern einen Conditions-Based-Approach weiterzuverfolgen, erledigt. Fortan stand beim Thema Truppenabzug im Fokus, Soldaten und Material geordnet und sicher aus Afghanistan rückzuverlegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 759–760 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Bemühungen für eine Konditionierung des Abzugs (AA-Non-Paper Juni 2020; Maas-Gespräche; Merkel-Vorlagen) als konsequent. Mit der Biden-Entscheidung am 12./14.04.2021 (Komplettabzug bis 11.09.2021) waren diese Versuche erledigt.

Thema: Abzug & Rückverlegung März 2020 – April 2021 Akteure: Heiko Maas, Annegret Kramp-Karrenbauer, Angela Merkel, Joe Biden… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 919

FDP: Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf Doha-Abkommen, AA hoffte auf Bidens „andere Strategie”

Originalstelle
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 919 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Worst-Case S. 743

CDU/CSU-Vorwurf: Bundesregierung versäumte realistische Einschätzung der Konditionierungs-Durchsetzbarkeit und systematische Worst-Case-Vorbereitung

Originalstelle
„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine systematischere Vorbereitung auf ein Worst-Case-Szenario wichtig gewesen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass auch US-Präsident Biden zu keinem Zeitpunkt diese Konditionierung als politischen Ansatz verfolgte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 743 (Original, neues Fenster)

Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.

Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, USA, Joe Biden sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 10.1 — Biden-Rede S. 1059

Biden-Rede 14.04.2021: weder Demokratie noch Frauenbildung als Grund, Ende des Engagements aus US-Eigeninteressen

Joe Biden begründete am 14.04.2021 den endgültigen Abzug bis 11.09.2021 ausschließlich mit US-nationalen Interessen: bin Ladens Tötung 2011 habe die Grundlage entzogen, Terror sei nach Europa „metastasiert”, Wettbewerb mit China habe Priorität. Demokratie- bzw. Mädchen- und Frauenförderung erwähnte er nicht. Im AA wurde dies notiert als „bedrückende Analyselücke der dt. Politik”. Bellmann: „Wir waren überzeugt davon, dass autoritäre Herrscher dieser Art sich westliches Durchhaltevermögen sehr genau anschauen.”

Thema: Abzug & Rückverlegung 14.04.2021 Akteure: Joe Biden, Tjorven Bellmann sondervoten\afd.json