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in der Nacht zum 2. Juli 2021 Bagram, Afghanistan Abzug & Rückverlegung Wichtiges Ereignis

USA verlassen den Stützpunkt Bagram in der Nacht

Die US-Truppen ziehen sich nachts ohne Vorankündigung aus dem zentralen Luftstützpunkt Bagram zurück.

Was passiert ist

In der Nacht zum 2. Juli 2021 verließen die US-Streitkräfte den zentralen Luftstützpunkt Bagram nördlich von Kabul. Sie informierten die afghanischen Streitkräfte nicht im Voraus. Bagram war der wichtigste Militärflughafen für die internationalen Kräfte gewesen. Sein Verlust verkleinerte später die Optionen für eine geordnete Evakuierung erheblich.

Warum es zählt

Der überraschende Abzug aus Bagram demoralisierte die afghanischen Kräfte und nahm dem Westen einen entscheidenden Hebel: Spätere Evakuierungsoptionen mussten über den zivilen Flughafen Kabul abgewickelt werden.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

8 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (6)

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.5–2.6 — Abschluss + Wunstorf S. 250–252

29.06.2021: letzter Flug Afghanistan; 30.06.2021: Empfang in Wunstorf ohne Politik

Originalstelle
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der Abzug der letzten Kräfte mit den letzten Maschinen, so lange geheim gehalten wird, bis wir in der Luft sind. Das hatte ganz einfach den Hintergrund, dass wir durchaus Hinweise hatten, dass der eine oder andere Talibanführer noch mal ein Zeichen setzen wollte. … Man war der Meinung, die [Soldatinnen und Soldaten] wollen jetzt schnell zu ihrer Familie und wollen sich nicht noch großartig in Wunstorf aufhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 250–252 (Original, neues Fenster)

Am 29.06.2021 verließen die letzten Soldat:innen Afghanistan; Landung am 30.06.2021 in Wunstorf. Auf Wunsch des Kontingents wurde der Abflugtag geheim gehalten, um keine Taliban-Anschläge zu provozieren. Bei der Ankunft in Wunstorf waren keine politischen Vertreter:innen anwesend. Der Verteidigungsausschuss hatte morgens in einer Mali-Sondersitzung entschieden, dass nur Generalleutnant Pfeffer (Einsatzführungskommando) die Soldat:innen begrüßen würde; VM Kramp-Karrenbauer war auf USA-Reise. Brigadegeneral Meyer: das hätte man später „etwas liebevoller gestalten können“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-06-29 / 2021-06-30 Akteure: Bundeswehr, Generalleutnant Pfeffer, Brigadegeneral Meyer, Eva Högl… abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, Einleitung S. 508

Letzte deutsche Soldat:innen verließen Afghanistan am 29.06.2021; danach noch US- und UK-Truppen vor Ort

Originalstelle
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten verließen Afghanistan. Danach befanden sich in Afghanistan insbesondere noch US-amerikanische und britische Truppen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 508 (Original, neues Fenster)

Mit dem 29.06.2021 endete die deutsche Truppenpräsenz in Afghanistan. Während die internationalen Truppen abzogen, bauten die Taliban im Rahmen einer „Frühjahrsoffensive“ ihre Raumkontrolle aus.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-06-29 Akteure: Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Taliban-Offensive S. 51–52

Taliban-Offensive: vom 1. Mai (73 Distrikte) zu 195 Distrikten am 5. Juli 2021; Kabul fiel am zehnten Tag der Offensive

Originalstelle
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli heimlich ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 21. Juli erklärte US-Generalstabschef, General Mark A. Milley, dass ungefähr die Hälfte aller 419 Distrikte von den Taliban kontrolliert werde und 17 der 34 Provinzhauptstädte vor einer Übernahme durch die Taliban stünden. Am 6. August 2021 nahmen die Taliban in Nimrus im Südwesten die erste Provinzhauptstadt ein, zwei Tage später schon Kunduz, drei Tage später als erstes Korps-Hauptquartier das 17. Pamir Korps.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51–52 (Original, neues Fenster)

Rasant und oft ohne Gegenwehr gewannen die Taliban die Kontrolle über immer mehr Distrikte, von 73 am 1. Mai zu 195 am 5. Juli 2021. Bagram Airfield verließen die letzten US-Soldaten am 2. Juli ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 6. August nahmen Taliban Nimrus ein, zwei Tage später Kunduz, am fünften Tag der Offensive Kandahar, nach einer Woche die Hälfte aller Provinzen, am zehnten Tag kampflos Kabul.

Thema: Taliban Mai–August 2021 Akteure: Taliban, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.5 — Zivile Ausreise S. 463

Gemeinsamer Beschluss SiPolJF 22.06.2021: „Saigon-Effekt“ als zentrales Argument gegen Charterflüge

Originalstelle
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie ungewollte Bilder erzeugen können („Saigon Effekt“). Auch wird keine Notwendigkeit für Charterflüge gesehen, solange kommerzielle Flugmöglichkeiten bestehen. BMZ äußerte Sorge, dass eine mgl. Sogwirkung die geplante Fortsetzung der EZ gefährden würde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 463 (Original, neues Fenster)

Im SiPolJF vom 22.06.2021 hielten AA, BMI und BMZ gemeinsam an der Ablehnung von Charterflügen fest: Sie würden „ungewollte Bilder“ erzeugen („Saigon Effekt“) und seien wegen kommerzieller Linienflüge nicht notwendig. Das BMVg bot stattdessen Kostenübernahme kommerzieller Linienflüge an.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-22 Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMZ, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.3 — Signalwirkung S. 460–461

DKOR Botschaft Kabul 20.06.2021: Charter wären „Punktsieg für die Taliban“, „Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten“

Originalstelle
„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. … Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung ohne gewaltsame Machtübernahme durch die Taliban weiter untergraben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 460–461 (Original, neues Fenster)

Eine DKOR der Deutschen Botschaft Kabul vom 20.06.2021 (Mitverfasser Botschafter Zeidler) riet von Charterflügen „dringend“ ab: Sie würden als „Punktsieg für die Taliban“ wahrgenommen, das wesentliche deutsche Narrativ (zivile Unterstützung bleibt) konterkarieren und „erdrutschartige Bewegungen“ auch im zivilen Bereich auslösen.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-20 Akteure: Botschaft Kabul, Zeidler abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.b — Asyllagebericht 15.07.2021 S. 301–302

Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 sieht „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” (Bearbeitungsstand Mai 2021); „schleichender Prozess der Unterdrückung” noch nicht feststellbar

Originalstelle
„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der aktuelle Lagebericht zu keiner grundlegend veränderten Lageeinschätzung in AFG” komme. Dort hieß es mitunter, dass darin „keine gravierenden Veränderungen der Sicherheitslage” erkennbar gewesen seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 301–302 (Original, neues Fenster)

Der Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 (inhaltlicher Bearbeitungsstand Mai 2021) stellte „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” für Afghanistan fest. Eine Vorlage an Innenminister Seehofer wertete den Bericht entsprechend. Krüger erklärte: Zum Erstellungszeitpunkt seien die meisten Provinzen noch nicht in „Talibangewalt” gewesen, der „schleichende, aber stetige Prozess der Unterdrückung” sei noch nicht feststellbar gewesen.

Thema: Humanitäre Lage 2021-07-15 Akteure: Auswärtiges Amt, Krüger, Horst Seehofer abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json

Bewertungen im Bericht (1)

Bewertung Kap. 4.1.2.4 — Biden-Abzugsentscheidung S. 51

Biden verkündet am 14.04.2021 unilaterale Abzugsentscheidung; Zusammenbruch der ANDSF „programmiert und absehbar“

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„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale Unterstützungen ( Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Instandsetzung, Luftnahunterstützung in kritischen Lagen) nicht einsatz-, durchhalte- und überlebensfähig waren, dass also ein schneller Zusammenbruch der ANDSF damit programmiert und absehbar war.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51 (Original, neues Fenster)

Am 14. April 2021 verkündete US-Präsident Joe Biden, entgegen dem Rat von US-Spitzenmilitärs und der Position vieler Verbündeter, seine unilaterale Entscheidung zum bedingungslosen Abzug bis 11. September 2021. Übergangen wurde die durch SIGAR-Berichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Luftnahunterstützung nicht überlebensfähig waren. Ein schneller Zusammenbruch war damit „programmiert und absehbar“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: Joe Biden, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF), SIGAR enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Stimmen der Fraktionen (1)

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.2 — ANDSF S. 674–675

SPD: ANDSF-Modell ohne US-Unterstützung nicht funktionsfähig, fatale Abhängigkeit

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„Diese Abhängigkeit von der militärischen Unterstützung der USA, gerade in Bezug zu Ressourcenmanagement, Wartung und militärischer Führung, war ein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Abhängigkeit von der militärischen Unterstützung der USA, gerade in Bezug zu Ressourcenmanagement, Wartung und militärischer Führung, war ein intrinsisches Problem, da diese schon in den Grundstrukturen der afghanischen Armee verankert war. Die Militärführung setzte also auf ein Modell, das ohne amerikanische Unterstützung nicht funktionsfähig war, was sich spätestens mit dem Abzug der internationalen Truppen als fatal erwies.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 674–675 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion identifiziert als intrinsisches Problem der ANDSF die strukturelle Abhängigkeit von US-Unterstützung (Ressourcenmanagement, Wartung, Führung). Das gewählte Militärmodell sei ohne amerikanische Unterstützung nicht funktionsfähig gewesen; spätestens mit dem Abzug habe sich dies als fatal erwiesen.