Unterzeichnung des Doha-Abkommens zwischen USA und Taliban
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
Die vier zuständigen Ressorts setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um das Ortskräfteverfahren weiterzuentwickeln.
Auf Initiative des BMVg richteten am 13. Mai 2020 das Auswärtige Amt, das Innenministerium, das Verteidigungsministerium und das Entwicklungsministerium eine gemeinsame Arbeitsgruppe zum Ortskräfteverfahren ein. Sie sollte klären, wie mit den afghanischen Helferinnen und Helfern nach einem möglichen Abzug umzugehen ist.
Diese Arbeitsgruppe wurde zur zentralen Bühne, auf der über Monate die unterschiedlichen Ressortpositionen zum Schutz der Ortskräfte verhandelt wurden.
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
Die Ressorts einigen sich darauf, das Ortskräfteverfahren beizubehalten und IOM-Büros in Afghanistan einzurichten.
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“
Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es vorher bestanden hat, grundsätzlich fortzufahren“. Für die Entgegennahme von Gefährdungsanzeigen sollten laut Aussage des Zeugen Oberst i. G. Grohmann durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebene und durch das AA finanzierte Büros in Masar-i-Scharif und Kabul eingerichtet werden.“
Erste ressortübergreifende Einigung im August 2020: Das Ortskräfteverfahren bleibt grundsätzlich bestehen; nach dem militärischen Abzug soll die IOM zwei AA-finanzierte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen einrichten. Am 20.01.2021 wurde ein drittes Büro in Kabul für die Visumannahme vereinbart.
„Während aus den Wirkungsevaluierungen des BMZ ableitbar ist, dass entwicklungspolitische Stabilisierung als ein Endziel seiner strukturbildenden Bemühungen verstanden wurde – unterlegt durch die Indikatoren Gewaltreduktion, verbesserte Regierungsführung und erhöhte Kapazitäten der Regierung 826 – waren die Maßnahmen des AA-Stabilitätspakts politischer Natur, um kurzfristig Situationen zu stabilisieren. Das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im Sinne eines engen Sicherheitsbegriffs. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung erstmals als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert und definiert.“
Die deutschen Ressorts hatten bis 2017 keine gemeinsame Definition von Stabilisierung. Das BMZ verstand sie als strukturbildendes Endziel (Gewaltreduktion, Regierungsführung); das AA verfolgte mit dem Stabilitätspakt politisch kurzfristige Maßnahmen; das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im engen Sicherheitsbegriff. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert.
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“
Auf Initiative des BMVg nahmen Bundeswehrsoldat:innen im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) zwischen 25.05. und 15.06.2021 mit „Mobile Workplaces“ Visumanträge inkl. Biometrie auf, im Wege der Amtshilfe für das AA. Insgesamt wurden Anträge von 471 Ortskräften (2.413 Personen) per USB-Stick und Luftwaffenflug nach Berlin transportiert, dort bearbeitet und zurückgeflogen.
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“
Zwei Auslöser führten zum vereinfachten Verfahren ab Mai 2021: (1) ein BND-Bericht vom 30./31.03.2021, der alle Ortskräfte als „latent bedroht“ einstufte; (2) das Pressestatement von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 17.04.2021. Das vereinfachte Verfahren galt zunächst nur für Ortskräfte von BMVg und BMI.
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen Zusammenarbeit bis zum Beginn der Evakuierungsmission gerade hinsichtlich einiger Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte zu keiner Einigung kamen.“
Mehrere Zeugen (Dr. Krebber, Dr. Plate, Fischer) lobten die ressortübergreifende Zusammenarbeit als „im Großen und Ganzen gelungen” bzw. als „Modell”. Der Ausschuss stellt jedoch fest: Bis zum Beginn der Evakuierungsmission konnten die Ressorts zentrale Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte nicht einigen.
„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten zwischen Ausblendung (BMI; BMVg) und Widersprüchlichkeit (AA; BMZ). Wir schließen uns dem Urteil der ressortgemeinsamen Evaluation an, die zum Schluss kommt, dass „…auf strategischer Ebene keine Hinweise vor[liegen], dass sich die Bundesressorts – wie auch die internationalen Akteure – hinreichend mit der Herausforderung [von KKP] auseinandergesetzt hätten“ (DEval, DHPol & GFA, 2023b, S. 7).“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 65–66 (Original, neues Fenster)
Die vier beteiligten deutschen Ressorts hätten keine gemeinsame Linie zu KKP gehabt: BMI und BMVg blendeten KKP aus; AA verfolgte eine Stabilisierungspolitik, die Aufrechterhaltung von KKP legitimieren konnte; BMZ adressierte KKP in „Guter Regierungsführung”, war aber in Nordafghanistan stark mit Patronage konfrontiert. Beim BMVg wurde KKP-Kontrolle für NATF an die USA ausgelagert. Klare ressortübergreifende Direktiven oder Kontrollmechanismen gab es nicht.
„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)
Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“
Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer und der erfolgreichen Kooperation von BMVg und AA bei der Erteilung von Visa zuzurechnen ist.“
Die SPD-Fraktion würdigt: Das vereinfachte Ortskräfteverfahren ab Mai 2021 sei ein Erfolg, primär zurückzuführen auf das Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) und die Kooperation BMVg–AA bei der Visumerteilung in Masar-i-Scharif. Mit „Managed Workplaces“ und Wochenendschichten in Berlin habe das Verfahren für 1.856 Personen bis Mitte August funktioniert.
„Diese Strategie, auf „Visa upon Arrival” zu drängen, hatte im Nachhinein betrachtet einen fatalen Nebeneffekt: Das AA und das BMZ unterließen es, sich frühzeitig und konkret mit der Frage zu beschäftigen, wie sie mit ihren Ortskräften aus dem zivilen Bereich im Krisenfall umgehen sollten und wie Ausreisemöglichkeiten aussehen.“
Die CDU/CSU bewertet die Strategie des AA, ab Ende 2020 auf „Visa-upon-Arrival” zu setzen, als problematisch: Das AA habe damit die Verantwortung an die BPol abgeben können und ungewollte politische Signale vermieden. Folge sei, dass AA und BMZ konkrete Ausreiseplanungen für ihre Ortskräfte verschoben hätten.
„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den Generalinspekteur eine „blockierende Haltung“: „BMI muss dazu seine bisherige, eher blockierende Haltung, aufgeben, da BMI bisher „die Bremse“.“
Die SPD-Fraktion attestiert dem BMI eine „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen: Schritte zur Beschleunigung seien insbesondere durch die BMI-Leitungsebene blockiert oder verzögert worden. Die Migrationsabteilung habe bis 15.08.2021 weitgehend an den formalen Anforderungen festgehalten.
„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten Verständnis von Familie. Dies führte dazu, dass zahlreiche gefährdete Angehörige afghanischer Ortskräfte von der Evakuierung ausgeschlossen blieben, obwohl sie tatsächlich in die familiäre Verantwortung der Ortskräfte fielen. Besonders problematisch war dies in drei Fällen: 1. Volljährige ledige Kinder: Im afghanischen Familienverständnis unterscheiden sich volljährige ledige Kinder nicht von minderjährigen Kindern.“
Die Fraktion kritisiert, dass die strikt am deutschen Recht orientierte Kernfamilien-Definition zahlreiche gefährdete Angehörige ausschloss: volljährige ledige Kinder (besonders Töchter unter Taliban-Regime), pflegebedürftige Eltern in Mehrgenerationenhaushalten, Zweitfrauen aus Mehrehen. Eine Ressortbesprechung von AA und BMI vom 20.05.2021 instruierte Vertreter:innen, „pro OK jeweils nur eine Ehefrau” aufzunehmen, was dem von Seehofer öffentlich genannten „pragmatischen Ansatz” widerspreche.
„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht umsetzbar. Diese Begründungen können jedoch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht überzeugen. Zumal der Umstieg auf Visa-on-Arrival während der Evakuierungsmission sehr wohl problemlos möglich war.“
Die Fraktion stellt fest: Das AA schlug bereits im Dezember 2020 „Visa on Arrival” vor. Das BMI lehnte mit drei Begründungen ab (Sicherheit, rechtlich nicht zulässig, praktisch nicht umsetzbar). Während der Evakuierungsmission sei der Umstieg jedoch „problemlos möglich” gewesen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt: Die Entscheidung gegen Visa-on-Arrival sei „ausschließlich politisch” gewesen. Eine doppelte Sicherheitsüberprüfung sei nicht erforderlich.
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“
Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
… und 6 weitere.
„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“
Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“
In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.