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28. September 2019 Afghanistan Afghanische Regierung & Streitkräfte Wichtiges Ereignis

Afghanische Präsidentschaftswahl mit historisch niedriger Beteiligung

Die Wahl findet unter schwierigen Sicherheitsbedingungen statt, nur etwa jeder zehnte Wahlberechtigte stimmt ab.

Was passiert ist

Am 28. September 2019 fand in Afghanistan eine Präsidentschaftswahl statt. Wegen Anschlagsdrohungen und allgemeiner Unsicherheit beteiligten sich nur sehr wenige Menschen. Die Wahlbeteiligung lag bei etwa 18 Prozent oder rund einer Million von zehn Millionen Wahlberechtigten. Sowohl Amtsinhaber Aschraf Ghani als auch sein Herausforderer Abdullah Abdullah beanspruchten den Sieg.

Warum es zählt

Die niedrige Beteiligung und der ungeklärte Ausgang schwächten die Legitimität der afghanischen Regierung in einer entscheidenden Phase. Der Streit zwischen Ghani und Abdullah blockierte die Republik politisch über Monate.

Vorher

26. Januar 2004 Kabul, Afghanistan 0 Stimmen

Neue afghanische Verfassung tritt in Kraft

Eine große Ratsversammlung verabschiedet eine neue Verfassung, die Afghanistan als islamische Republik mit Grundrechten ausgestaltet.

Folgewirkungen

Stimmen dazu

6 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (2)

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 155–156

Politische Ausgangslage: keine neue afghanische Regierung, Ghani-Abdullah-Streit nach der Wahl 09/2019

Originalstelle
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155–156 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

Afghanische Regierung wünschte Deutschland als Verhandlungsort; Bundesregierung lehnte ab

Originalstelle
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340–342 (Original, neues Fenster)

Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai/Juni 2020 Akteure: Angela Merkel, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json

Stimmen der Fraktionen (3)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3 (4.2) — Wahlbeteiligung S. 987–988, 999

Wahl 09/2019: nur 18 % Wahlbeteiligung, Bundesregierung sah „Zeichen für demokratische Verfassung”

Originalstelle
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)

Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte September 2019 – Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Bundesregierung sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — Taliban-Übergangsregierung S. 1081–1083

12.–14.08.2021: USA verhandelten in Doha kontrollierten Machtübergang Ghani–Taliban-Übergangsregierung, ohne deutsche Beteiligung

Originalstelle
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)

Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).

Thema: Evakuierungsoperation 12.–15.08.2021 Akteure: USA, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Hanif Atmar… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.4 — zwei Präsidenten S. 1011

März 2020: Abdullah Abdullah lässt sich zum Parallel-Präsidenten ausrufen, Bürgerkriegsgefahr

Originalstelle
„„Wir hatten ja damals zwei Präsidenten in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1011 (Original, neues Fenster)

Die AfD führt aus: Am 09.03.2020 ließ sich Abdullah Abdullah parallel zur Vereidigung Ghanis zum Präsidenten ausrufen; laut BND forderte er via Facebook seine Anhänger zur Bewaffnung und Sturm des Sapedarpalasts auf. Auf die Ghani-Vereidigungszeremonie wurde ein Raketenanschlag verübt. Der Sicherheitsberater Mohib warnte die Botschaft, die Krise könne auf die Streitkräfte übergreifen. Eine Aufspaltung der ANDSF entlang Bruchlinie Ghani-Abdullah sowie ethnischer Linien (Turkmenen, Usbeken, Hazara) stand „ernsthaft im Raum”. Erst US-Hilfekürzungsdrohung (Pompeo, 23.03.2020) und Vereinbarung vom 16.05.2020 entschärften die Krise.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte März–Mai 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Mike Pompeo, Hamdullah Mohib sondervoten\afd.json

Stimmen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Republik durch umstrittene Präsidentschaftswahl und Ghani-Abdullah-Machtkampf erodiert

Originalstelle
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (es war die vierte in zwei Jahrzehnten) spaltete die afghanische Elite zu einem Zeitpunkt, an dem innerafghanischer Zusammenhalt zwingend notwendig gewesen wäre. Der lähmende Machtkampf zwischen Präsident Ghani und Regierungsgeschäftsführer Abdullah führte zu einer nicht mehr aufzuhaltenden Erosion staatlicher Macht und zur weiteren Entfremdung der Bevölkerung mit dem politischen System.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah stellungnahmen\03-petersmann.json