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23. August 2021 Berlin Nach der Evakuierung Wichtiges Ereignis

Auswärtiges Amt legt Fünfpunkteplan zur Nachevakuierung vor

Das AA legt einen Fünfpunkteplan für die Nachevakuierung über die Nachbarstaaten vor.

Was passiert ist

Am 23. August 2021 legte das Auswärtige Amt einen Fünfpunkteplan für die Phase nach Ende der militärischen Evakuierung vor. Er sah unter anderem den zivilen Betrieb des Flughafens Kabul vor, die Ausreise über die Nachbarstaaten, vereinfachte Visa, mehr Personal und ein zusätzliches Aufnahmeprogramm im Umfang von zehn Millionen Euro.

Beteiligt: Auswärtiges Amt

Warum es zählt

Der Plan war die Grundlage der „Phase 2“, also der monatelangen Nachevakuierung tausender weiterer schutzbedürftiger Afghaninnen und Afghanen ab September 2021.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (11)

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

AA-Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 als Grundlage der „Phase 2“ für nachträgliche Ausreise

Originalstelle
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit war, insbesondere der Einrichtung der Phase 2. Wir haben das Phase 2 genannt, mit einem sogenannten Team Land, Team Luft, um so schnell wie möglich eben nach dem Ende der Evakuierungsoperation sicherzustellen, auch mit dem verbliebenen Personal vor Ort, dass wir auf dem Landweg und auf dem Luftweg Evakuierungen weiter durchführen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.3 — Reise Maas in Nachbarstaaten S. 622

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; „Compact for Afghanistan“ in EU eingebracht

Originalstelle
„Minister Maas ist dann Ende August in die Region gereist, und wir haben einen sogenannten „Compact for Afghanistan“ ausgearbeitet, in die Europäische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Minister Maas ist dann Ende August in die Region gereist, und wir haben einen sogenannten „Compact for Afghanistan“ ausgearbeitet, in die Europäische Union eingebracht, bei dem es im Wesentlichen darum ging: „Wie können wir mit den Nachbarstaaten Afghanistans kooperieren?“, einmal natürlich wegen der weiteren Evakuierung, wegen der Stabilisierung, wegen der humanitären Hilfe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622 (Original, neues Fenster)

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-31 Akteure: Heiko Maas, Pakistan, Europäische Union, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 624

Ressortübergreifende Grundsätze ab 01.09.2021: rückwirkend bis 2013, „Ortskraft plus Kernfamilie“, individuelle Gefährdungsprüfung

Originalstelle
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.

Thema: Ortskräfte ab 2021-09-01 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Dritter Abschnitt 5 — Krisenstab 20.08. S. 617

Maas im Krisenstab 20.08.: „bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert“

Originalstelle
„Zum Abschluss der Krisenstabssitzung habe der Zeuge Maas darauf hingewiesen, dass „bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert“ werden könnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 617 (Original, neues Fenster)

In der Krisenstabssitzung am 20.08.2021 wies Außenminister Maas darauf hin, dass bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert werden könnten. Beschlossen: Gespräche mit Nachbarstaaten für Ausreisewege über Land, Anschlusslösung über den 31.08. hinaus.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-20 Akteure: Heiko Maas, Krisenstab abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 3.2 — Ramstein-Vereinbarung S. 611–612

Ramstein-Vereinbarung 20.08.2021: maximal 10 Tage Transitaufenthalt afghanischer US-Ortskräfte

Originalstelle
„(1) maximaler Aufenthalt von sieben Tagen; (2) reiner Transitaufenthalt (3) Ortskräfte bleiben unter US-Obhut auf deren Liegenschaften (4) Alle Ortskräfte werden danach in die USA oder in einen sicheren Drittstaat gebracht“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 611–612 (Original, neues Fenster)

Auf Bitte der USA wurde am 20.08.2021 per Verbalnote die temporäre Unterbringung afghanischer US-Ortskräfte auf der Air Base Ramstein vereinbart. Ursprünglich 4.700 Personen geplant, Option auf Verdoppelung. Maximaler Aufenthalt 10 Tage (in Berger-E-Mail noch 7), reiner Transit, US-Betreuung, anschließend in USA oder Drittstaaten. Engelke (BMI) sorgte sich, dass aus US-Sicht gefährliche Personen in Deutschland blieben.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-20 Akteure: Berger (AA), Engelke (BMI), USA, Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.bb — Listen S. 591–593

Mandatserweiterung 15.08.: Von 300–400 deutschen Staatsangehörigen auf 10.000–20.000 Personen

Originalstelle
„Dann, am 15., erfolgte, sagen wir mal, eine sehr große Mandatserweiterung für uns. … Damit wurden in einem Tag aus 300 bis 400 Personen 10 000 bis 20 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dann, am 15., erfolgte, sagen wir mal, eine sehr große Mandatserweiterung für uns. … Damit wurden in einem Tag aus 300 bis 400 Personen 10 000 bis 20 000 Personen. Das war eine politische Entscheidung, die für unseren Apparat, ich will mal ganz vorsichtig sagen, sehr, sehr anspruchsvoll war. Dafür war, um es noch deutlicher zu sagen, unser Apparat nicht ausgelegt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 591–593 (Original, neues Fenster)

Mit der Krisenstabsentscheidung vom 15.08.2021, auch Ortskräfte und schutzbedürftige Personen zu evakuieren, erweiterte sich der Personenkreis von „300 bis 400“ auf „10.000 bis 20.000“. Krisenreaktionszentrumsleiter Jokisch: Für eine Aktion dieser Dimension sei der Apparat „nicht ausgelegt“ gewesen.

Thema: Ortskräfte 2021-08-15 Akteure: Krisenstab, Jokisch, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.f — Ergebnisse Krisenstab 13.08. S. 551

Krisenstab 13.08.2021: keine Evakuierung, aber „konkreter Einstieg in die Vorbereitung“ + Entsendung KUT

Originalstelle
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung 4. Entsendung eines KUT [Krisenunterstützungsteam] (AA/BMVg) … 5. Planung und Vorbereitung (im Inland) zur möglichen Entsendung weiterer militärischer Kräfte“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 551 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 13.08.2021 beschloss u. a.: Anhebung der Krisenstufe auf 3b; konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung; Entsendung eines Krisenunterstützungsteams (KUT); Planung weiterer militärischer Kräfte; Charterflüge für Ortskräfte. Eine sofortige Evakuierung wurde nicht beschlossen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Krisenstab, Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json

… und 3 weitere.

Stimmen der Fraktionen (13)

Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.2 — Evakuierung Botschaft S. 913

Botschaftsevakuierung 15.08.2021: ohne deutsche Lokalbeschäftigte, MoA mit USA umfasste nur Diplomat:innen

Originalstelle
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 913 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, USA, „Fisch”, BND sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Ramstein S. 847

CDU/CSU lobt: Nutzung Ramstein durch USA in „Rekordzeit von 24 Stunden” abgestimmt, Beleg gelungener Kooperation

Originalstelle
„Insgesamt kann die Operation der USA in Ramstein als erfolgreich für beide Seiten eingestuft werden. Sie war ein wichtiges Signal einer internationalen Zusammenarbeit, die selbst in schwierigsten Momenten für beide Seiten funktionierte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 847 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet positiv: Das Temporary Relocation Transit Agreement (USA nutzten Airbase Ramstein als Transit) wurde am 19.08.2021 in Rekordzeit von 24 Stunden zwischen allen Ressorts unter Bundeskanzlerin Merkel abgeschlossen. Hunderte deutsche Staatsbürger und Ortskräfte konnten mit US-Maschinen nach Doha und anderen Zielen ausgeflogen werden.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-19 Akteure: USA, Angela Merkel, Miguel Berger, Hans-Georg Engelke sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.6 — Evakuierung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 6: Mit Räumung der Botschaft Kabul am 15.08.2021 „kollabierte die gesamte Krisenplanung des AA”

Originalstelle
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Krisenstab sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — KSK-Liste S. 843

CDU/CSU-Vorwurf: KSK-Einsatzführer erhielt erst am 21.08. ELEFAND-Liste in „katastrophalem Zustand”

Originalstelle
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 bis 2021-08-21 Akteure: KSK, Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Bundeswehr sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Krisenstab 13.08 S. 830–831

CDU/CSU: BMVg-Empfehlung 13.08. zu robustem Einsatz wurde in AA-Protokoll abgeschwächt

Originalstelle
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 830–831 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Krisenstab 13.08 S. 825

CDU/CSU: Nicht BND-Einschätzung, sondern AA-Vorabentscheidung war ausschlaggebend für Krisenstabsergebnis 13.08.2021

Originalstelle
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 plante, keine unmittelbare Evakuierung oder Verlagerung der Botschaft zu beschließen. […] Dass nicht die Bewertung des BND, sondern die Vorbereitung des AA ausschlaggebend für die Operativen Schlussfolgerungen war, wurde in weiteren Befragungen des Untersuchungsausschusses deutlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 825 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU widerspricht der Maas-Erzählung („BND lag falsch”) deutlich: Das Ergebnis der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (keine sofortige Evakuierung) sei nicht aus dem BND-Lagebild, sondern aus einer AA-Vorabentscheidung (Hausbesprechung 12.08., „Regieanweisung” für Leendertse) gefolgt. Geplant waren zwei Charterflüge in der Folgewoche, die Botschaft sollte offen bleiben.

Hinweis: Direkter Widerspruch zur öffentlichen Maas-Darstellung („BND lag falsch, mit katastrophalen Folgen”). Das ist ein Kernpunkt des CDU/CSU-Sondervotums.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 bis 2021-08-13 Akteure: Auswärtiges Amt, Antje Leendertse, BND, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 7.2 — Charterflüge S. 785

CDU/CSU-Beleg: Maas wich am 13.08. im Krisenstab Charterflug-Festlegung aus

Originalstelle
„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare Aussage seitens AA, aber Hinweis auf die zwei von BM Maas angekündigten Flüge bis Ende des Monats […]. AA weist darauf hin, dass sich seit Positionierung des Ministers die Sicherheitslage verschlechtert habe.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 785 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU belegt anhand BKAmt-Notiz: Noch am 13.08.2021 im Krisenstab habe das AA es vermieden, sich klar zu Charterflügen festzulegen, und nur auf die zwei angekündigten Flüge verwiesen. Erst öffentlicher Druck habe Maas bewegt, sich zu Chartern zu positionieren.

Thema: Ortskräfte 2021-08-13 Akteure: Heiko Maas, Auswärtiges Amt, BKAmt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — BMVg-Löschmoratorium S. 861–862

BMVg-Löschmoratorium vom 01.09.2021, proaktiv fast ein Jahr vor Ausschusseinsetzung

Originalstelle
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert werden, und zwar jenseits der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Dokumenten, weil die gesetzlichen Vorschriften erfassen nicht alles. … Und deswegen habe ich es getan.” (Zeuge Hoofe)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 861–862 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.

Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz 2021-09-01 Akteure: BMVg, Staatssekretär Hoofe sondervoten\gruene.json

… und 5 weitere.

Stimmen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Frage 3 — Glaubwürdigkeit der Taliban-Versprechen S. 5

UN-Sicherheitsrat-Resolution 30.08.2021 zu freier Ausreise; Russland und China enthielten sich

Originalstelle
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)

Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-30 Akteure: UN-Sicherheitsrat, Russland, China, Emmanuel Macron stellungnahmen\06-domroese.json