Welche Empfehlung zuerst?
Die Enquete-Kommission des Bundestags hat 72 Empfehlungen beschlossen. Sie sind nach Themen geordnet. Wenn du nur drei davon umsetzen dürftest: Welche wären es?
Quelle der Empfehlungen: Abschlussbericht der Enquete-Kommission (Drs. 20/14500). Die Kurztitel und die Erklärungen in Einfacher Sprache stammen von der Redaktion; den Wortlaut findest du auf der Seite jeder Empfehlung. Der Stand der Umsetzung wird für alle 72 Empfehlungen recherchiert und fachlich gesichtet. Freigegeben: 69 von 72.
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Alle 72 Empfehlungen
3.1.1 Strategie und Auftragsbildung
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Nr. 1 Eine klare Strategie mit Zielen und Wirkungen für jeden Auslandseinsatz
Bevor Deutschland sich im Ausland engagiert, soll es einen klaren Plan geben. Darin soll stehen, was am Ende erreicht sein soll und woran man das erkennt.
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Nr. 2 Weltweite Sicherheitslage dauerhaft beobachten, mit Blick auf Konflikte und die Lage vor Ort
Deutschland soll die Sicherheitslage in der Welt ständig beobachten. So kann es sich früh auf mögliche Einsätze vorbereiten. Dabei soll es genau auf die Lage vor Ort achten und darauf, bestehende Konflikte nicht zu verschärfen.
3.1.2 Recht zum Einsatz
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Nr. 3 Handlungsfähig bleiben, auch wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen blockiert ist
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann sich oft nicht einigen. Die Staaten der Welt sollen trotzdem auf Gefahren für den Frieden reagieren können, und zwar im Rahmen des Völkerrechts.
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Nr. 4 Kurzfristige Bündnisse einzelner Staaten („Koalitionen der Willigen“) mit Chancen und Risiken ernst nehmen
Manchmal tun sich Staaten spontan zusammen, ohne feste Bündnisse wie NATO oder EU. Deutschland soll solche Gruppen mit ihren Vor- und Nachteilen ernst nehmen.
3.2.1 Internationale Koordinierung im Vernetzten Ansatz
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Nr. 5 Zusammenarbeit mit Verbündeten und Partnern regelmäßig überprüfen
Deutschland arbeitet bei Einsätzen mit vielen Ländern und Organisationen zusammen. Diese Zusammenarbeit soll immer wieder überprüft und verbessert werden.
3.2.2 Krisenmanagement der Vereinten Nationen
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Nr. 6 Reformen für eine stärkere Rolle der Vereinten Nationen unterstützen
Die Vereinten Nationen sollen bei großen Einsätzen besser koordinieren können. Deutschland soll dafür die Reformpläne des Generalsekretärs der Vereinten Nationen unterstützen.
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Nr. 7 Deutschland bleibt einer der größten Beitragszahler der Vereinten Nationen
Deutschland zahlt viel Geld an die Vereinten Nationen. Das soll so bleiben. Außerdem soll Deutschland seinen Einfluss zusammen mit Partnern gezielt nutzen.
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Nr. 8 Zwei Stellen der Vereinten Nationen zur Krisenvorbeugung verlässlich unterstützen
Krisen sollen möglichst gar nicht erst entstehen. Dafür sollen zwei Stellen der Vereinten Nationen, die Krisen vorbeugen, weiter verlässlich unterstützt werden.
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Nr. 9 Menschenrechte auch bei der Terrorbekämpfung einfordern
Auch im Kampf gegen Terror müssen die Menschenrechte gelten. Deutschland soll sich bei den Vereinten Nationen dafür einsetzen, dass das kontrolliert wird.
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Nr. 10 Klare, machbare Aufträge für Friedensmissionen der Vereinten Nationen und deutsche Beiträge dazu
Friedensmissionen der Vereinten Nationen sollen klare und machbare Aufträge bekommen, mit genug Geld und Personal. Deutschland soll sich dafür einsetzen und selbst Material und Personal beisteuern.
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Nr. 11 Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union fördern
Die Vereinten Nationen sollen enger mit Gruppen von Staaten aus einer Region zusammenarbeiten, zum Beispiel mit der Afrikanischen Union. Deutschland und die EU sollen das fördern.
3.2.3 Krisenmanagement der Europäischen Union
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Nr. 12 Die EU in Krisen handlungsfähiger machen, enger mit EU-Partnern abstimmen
Die EU soll in Krisen schneller und besser handeln können. Deutschland soll sich dafür enger mit den anderen EU-Ländern absprechen.
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Nr. 13 EU-Missionen ehrlich auf ihre Wirkung überprüfen
Wenn die EU in anderen Ländern hilft, soll sie ehrlich prüfen, ob das wirkt. Deutschland soll sich dafür einsetzen.
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Nr. 14 Nationale Ziele für zivile EU-Krisenfähigkeiten festlegen
Die EU hat vereinbart, ihre zivilen Einsätze zu stärken. Deutschland soll festlegen, wie viel und welche Fähigkeiten es dafür bereitstellen will.
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Nr. 15 Gemeinsame EU-Übungen für den Einsatz von Fähigkeiten
Die EU-Länder sollen ihre Fähigkeiten für Einsätze gemeinsam üben. So klappt die Zusammenarbeit im Ernstfall besser.
3.2.4 Krisenmanagement der NATO
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Nr. 16 Erfüllbare Aufträge im Zusammenspiel von Vereinten Nationen, NATO und EU
Die Vereinten Nationen, die NATO und die EU sollen bei schwierigen Einsätzen nur Aufgaben verteilen, die auch zu schaffen sind. Jede Organisation soll das übernehmen, was sie gut kann.
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Nr. 17 Eine gemeinsame Strategie aller Ministerien für internationale Einsätze
Bevor Deutschland bei einem internationalen Einsatz mitmacht, sollen sich alle beteiligten Ministerien auf einen gemeinsamen Plan einigen. Dieser Plan soll zu den Plänen der Partner passen.
3.2.5 Terrorismusprävention und Bekämpfung von Finanz- und organisierter Kriminalität
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Nr. 18 Gemeinsame EU-Strategie gegen Extremismus und Terrorismus
Deutschland soll sich dafür einsetzen, dass die EU gemeinsam gegen Extremismus und Terror vorbeugt. Dafür soll die EU auch mit anderen Ländern zusammenarbeiten.
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Nr. 19 Geldflüsse von Terror und Kriminalität international kontrollieren
In Einsatzländern mit viel Terror oder Kriminalität sollen die Staaten gemeinsam Geldflüsse kontrollieren. Die Polizei vor Ort soll lernen, solche Verbrechen aufzuklären.
3.3.1 Nationale strategische Kooperation und Steuerung
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Nr. 20 Engere Zusammenarbeit der Ministerien auf oberster Ebene
Die Ministerien sollen bei Einsätzen im Ausland enger zusammenarbeiten. So soll Deutschland einheitlicher handeln.
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Nr. 21 Eine feste Runde, die die Arbeit aller Ministerien in Krisen abstimmt
Die Ministerien sollen gemeinsam planen, wie sie mit Krisen umgehen, und ihr Handeln in Krisen eng abstimmen. Dafür soll es entweder einen neuen Ausschuss der Regierung geben oder eine bestehende Runde von Staatssekretärinnen und Staatssekretären soll mehr Aufgaben bekommen.
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Nr. 22 Ein gemeinsames Lagezentrum für ein umfassendes Bild der Lage
Die Ministerien sollen ihre Informationen über Krisen an einem Ort zusammenführen. So entsteht ein gemeinsames Bild der Lage, auf das sich alle stützen können.
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Nr. 23 Die Regierung berichtet dem Parlament regelmäßig über die sicherheitspolitische Gesamtlage
Die Regierung soll den Bundestag öfter und regelmäßig darüber informieren, wie sie die Lage bei Einsätzen einschätzt.
3.3.2 Die Rolle des Parlaments und parlamentarische Kontrolle
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Nr. 24 Der Bundestag nimmt seine Verantwortung für Einsätze stärker wahr
Der Bundestag entscheidet mit über Einsätze der Bundeswehr und über das Geld dafür. Er soll diese Verantwortung stärker wahrnehmen.
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Nr. 25 Parlamentarische Kontrolle mit mehr Regionalwissen und Blick aufs Ganze
Abgeordnete sollen bei Einsätzen mehr über die Region wissen und über die Grenzen der Ministerien hinausschauen. Sie sollen vor allem prüfen, ob ein Einsatz insgesamt wirkt.
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Nr. 26 Bei jeder Verlängerung eines Einsatzes sagen, was erreicht ist und wie der Einsatz enden soll
Wenn ein Einsatz verlängert wird, soll im Auftrag stehen, wie weit die Ziele schon erreicht sind. Der Bundestag soll auch darauf achten, wie der Einsatz einmal beendet werden kann.
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Nr. 27 Zivile und polizeiliche Anteile in Bundestagsdebatten über Einsätze klar benennen
Bei Einsätzen arbeiten nicht nur Soldaten, sondern auch zivile Fachleute und Polizei. Auch ihre Ziele, ihr Personal und ihr Geld sollen in den Debatten im Bundestag genannt werden.
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Nr. 28 Ein Ausschuss im Bundestag, der Einsätze über alle Ministerien hinweg kontrolliert
Im Bundestag soll es einen eigenen Ausschuss für Einsätze geben. Er soll Einsätze über alle Ministerien hinweg begleiten und prüfen, ob sie wirken.
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Nr. 29 Jährlicher Bericht über gemeinsame militärische Fähigkeiten mit Partnern
Deutschland teilt sich manche militärischen Fähigkeiten mit Bündnispartnern. Die Regierung soll dem Bundestag jedes Jahr darüber berichten.
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Nr. 30 Überprüfen, was aus den Empfehlungen der Kommission geworden ist
In der zweiten Hälfte der jetzigen Wahlperiode soll geprüft werden, welche Empfehlungen der Kommission umgesetzt wurden und was dem im Weg stand.
3.4.1 Wissensbasis und Krisenfrüherkennung
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Nr. 31 Mehr Forschung, Lehre und Weiterbildung zu Krisen und Frieden
An Hochschulen und Instituten soll mehr über Krisen, Kriege und Frieden geforscht und gelehrt werden. Auch Fachleute sollen sich dazu weiterbilden können.
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Nr. 32 Informationen aller Ministerien mit Hilfe Künstlicher Intelligenz zusammenführen
Die Regierung soll Informationen aus allen Ministerien und anderen Quellen gemeinsam sammeln und auswerten. Dabei soll auch Künstliche Intelligenz helfen.
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Nr. 33 Krisenfrüherkennung in allen Ministerien stärken und Doppelarbeit prüfen
Alle Ministerien sollen Krisen früher erkennen können. Dabei soll auch geprüft werden, wo mehrere Stellen dasselbe tun und wo man sparen kann.
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Nr. 34 Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis fördern
Forschende, Politikerinnen und Politiker sowie Menschen aus dem Einsatz sollen mehr miteinander sprechen. Dafür sollen neue und bewährte Treffen und Formate gefördert werden.
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Nr. 35 Wissen aus dem Einsatzland laufend aufbereiten
Während eines Einsatzes soll laufend gesammelt werden, was die Menschen im Einsatzland denken und berichten. Dieses Wissen soll allen deutschen Beteiligten zur Verfügung stehen.
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Nr. 36 Wissenschaftsförderung für Austausch mit Partnerländern nutzen
Forschende in Deutschland und in den Partnerländern sollen ihr Wissen austauschen. Dafür sollen bestehende Förderprogramme für Wissenschaft genutzt werden.
3.4.2 Strategische Kommunikation
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Nr. 37 Ehrlich und realistisch über Krisenmanagement kommunizieren
Die Regierung soll offen und ehrlich darüber sprechen, wie es bei Einsätzen wirklich läuft, ohne etwas schönzureden.
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Nr. 38 Kommunikation der Ministerien zu Einsätzen aufeinander abstimmen
Die Ministerien sollen sich absprechen, was sie über einen Einsatz sagen. So passen ihre Aussagen zusammen.
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Nr. 39 Kommunikationsstrategie eng mit Verbündeten abstimmen
Deutschland soll sich mit seinen Verbündeten abstimmen, was es über einen Einsatz sagt, damit nicht jeder etwas anderes sagt.
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Nr. 40 Fähigkeiten zur Analyse von Desinformation stärken
Manche Staaten und Gruppen verbreiten gezielt falsche Informationen. Deutschland soll besser erkennen und auswerten können, wo das passiert.
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Nr. 41 Religion und Kultur im Einsatzland bei der Kommunikation beachten
Im Einsatzland sollen Religion und Kultur beachtet werden, wenn man mit den Menschen spricht. Informationen sollen auch in den Sprachen vor Ort verfügbar sein.
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Nr. 42 Worte und Handeln vor Ort in Einklang bringen
Was über einen Einsatz gesagt wird, soll zu dem passen, was die Einsatzkräfte vor Ort tun.
3.4.3 Wissensvermittlung zum deutschen zivilen und militärischen Engagement
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Nr. 43 Politische Bildung über Deutschlands Engagement in der Welt verbessern
Die Menschen in Deutschland sollen mehr über zivile und militärische Einsätze Deutschlands erfahren. Angebote der politischen Bildung sollen dafür besser zu den jeweiligen Zielgruppen passen.
3.5.1 Monitoring und Evaluation
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Nr. 44 Fortschritt von Einsätzen über alle Ministerien hinweg begleitend bewerten
Während eines Einsatzes soll laufend gemessen werden, ob er vorankommt. Das soll nicht jedes Ministerium allein tun, sondern gemeinsam für den ganzen Einsatz.
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Nr. 45 Unabhängige Evaluationen nach jedem Einsatz und Bericht an den Bundestag
Nach jedem Einsatz, bei langen Einsätzen auch zwischendurch, sollen unabhängige Fachleute prüfen, was gut und was schlecht lief. Die Regierung soll dem Bundestag sagen, was sie daraus lernt.
3.5.2 Fehlerkultur und institutionelles Lernen
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Nr. 46 Eine Meldestelle für zivile Einsatzkräfte bei Missständen
Zivile Helferinnen und Helfer sollen Probleme und Fehler bei Einsätzen melden können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
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Nr. 47 Wissen über die Wirkung von Einsätzen systematisch sammeln und nutzen
Was man über die Wirkung von Einsätzen schon weiß, soll besser genutzt werden, damit Fehler sich nicht wiederholen. Dafür soll das Wissen geordnet gesammelt werden.
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Nr. 48 Längere Aufbewahrung wichtiger Regierungsdokumente zu Einsätzen ermöglichen
Wichtige Unterlagen der Regierung zu Einsätzen werden oft zu früh gelöscht. Der Bundestag soll beschließen können, dass sie länger aufbewahrt werden.
3.6.1 Internationale Koordinierung von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe
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Nr. 49 Klare Zuständigkeit für die Abstimmung zwischen Gebern vor Ort
In Krisenländern helfen viele Staaten und Organisationen gleichzeitig. Es soll klar sein, wer dafür sorgt, dass sie sich absprechen, möglichst gemeinsam mit dem Land, das Hilfe bekommt.
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Nr. 50 Ein öffentliches Register aller Geber und Hilfsprojekte
Alle Länder und Organisationen, die helfen, sollen ihre Projekte und Gelder offen im Internet zeigen. Deutschland soll sich dafür einsetzen.
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Nr. 51 Gemeinsam mit anderen Gebern gegen Korruption und Fehlverwendung vorgehen
Hilfsgelder sollen nicht in falsche Hände geraten. Deutschland soll dagegen vorgehen und mit anderen Gebern ein gemeinsames Verfahren dafür entwickeln.
3.6.2 Polizei- und Justizaufbau
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Nr. 52 Polizei- und Justizaufbau mit dem Partnerland verbindlich vereinbaren
Wenn Deutschland hilft, Polizei und Gerichte aufzubauen, sollen Ziele und Zuständigkeiten gleich am Anfang mit dem Partnerland festgelegt werden. Das soll regelmäßig überprüft werden.
3.6.3 Korruptionsbekämpfung
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Nr. 53 Korruption als gemeinsame Aufgabe aller Ministerien behandeln
Bestechung und Vetternwirtschaft können Hilfe zunichtemachen und Vertrauen zerstören. Alle beteiligten Ministerien sollen dieses Problem gemeinsam angehen.
3.6.4 Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung in Konflikt- und Postkonfliktkontexten
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Nr. 54 Beim Wiederaufbau zuerst Grundbedürfnisse sichern
Nach einem Krieg sollen die Menschen zuerst das Nötigste bekommen, etwa Essen und Versorgung. Außerdem sollen gute Bedingungen für die Wirtschaft entstehen.
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Nr. 55 Wiederaufbau mit Blick auf Wirtschaft und lokale Unternehmen planen
Beim Wiederaufbau soll man nicht nur an Schulen und Krankenhäuser denken, sondern auch daran, wie die Wirtschaft später funktionieren soll. Firmen und Handel vor Ort sollen gestärkt werden.
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Nr. 56 Private Investoren beim Wiederaufbau stärker einbeziehen
Auch Firmen können helfen, ein Land nach einem Konflikt wieder aufzubauen. Bei Friedenseinsätzen soll man sie stärker mitdenken.
3.6.5 Internationale Koordinierung der Wirtschaftsförderung
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Nr. 57 Wirtschaftsförderung mit vielen Partnern besser koordinieren
Wenn viele Länder und Organisationen gleichzeitig die Wirtschaft eines Landes fördern, sollen sie sich besser absprechen. Firmen und andere Beteiligte vor Ort sollen dabei sein.
3.7.1 Fähigkeiten, Instrumente und Kommunikation der Bundesregierung
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Nr. 58 Ein fester gemeinsamer Arbeitsmodus der Bundesregierung für Krisen
Alle Ministerien sollen bei internationalen Krisen nach festen, gemeinsamen Regeln zusammenarbeiten.
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Nr. 59 Mindestanforderungen für die Krisen-Instrumente jedes Ministeriums
Jedes Ministerium soll aufschreiben, was seine Werkzeuge für Krisen-Einsätze mindestens leisten müssen.
3.7.2 Recht im Einsatz, Umsetzung des Auftrages und Personal vor Ort
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Nr. 60 Eine Reserve von zivilen Fachkräften für Einsätze und Führungsaufgaben
Deutschland soll genug zivile Fachleute bereithalten, die bei Einsätzen schnell helfen und auch leiten können.
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Nr. 61 Krisenmanagement gemeinsam, ganzheitlich und angepasst an die Lage vor Ort
Bei Krisen-Einsätzen sollen alle Ministerien zusammenarbeiten und das Ganze im Blick haben. Sie sollen die Kultur und die Lage vor Ort beachten, damit sie den Konflikt nicht verschärfen.
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Nr. 62 Bundeswehr-Fähigkeiten passend zur Lage und zum Auftrag bereithalten
Die Bundeswehr soll für einen Einsatz die Ausrüstung und Fähigkeiten haben, die sie für die Lage und den Auftrag braucht.
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Nr. 63 Erfahrungen aus Einsätzen gemeinsam als Frühwarnsystem nutzen
Menschen, die im Einsatz waren, wissen viel über die Lage vor Ort. Dieses Wissen soll von allen Ministerien gemeinsam genutzt werden, um Probleme früh zu erkennen.
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Nr. 64 Erfahrungen aus Einsätzen in die Ausbildung einfließen lassen
Was man in Einsätzen gelernt hat, soll in die Ausbildung der nächsten Einsatzkräfte einfließen.
3.7.3 Wirksamkeit des Engagements
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Nr. 65 Militär schützt zivile Hilfe, mehr Zusammenarbeit von Militär und zivilen Helfern
Das Militär soll, wenn nötig, zivile Helferinnen und Helfer schützen, damit sie arbeiten können. Zivile und militärische Kräfte sollen besser zusammenarbeiten.
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Nr. 66 Prüfen, ob Prozesse statt einzelner Projekte finanziert werden können
Bisher wird Hilfe oft in kurzen Einzelprojekten bezahlt. Es soll geprüft werden, ob man stattdessen längere Abläufe finanzieren kann.
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Nr. 67 Politische Entscheidungen und Umsetzung vor Ort eng verknüpfen
Wer in Berlin entscheidet, und wer im Einsatzland handelt, sollen eng miteinander verbunden sein. So weiß man besser, ob die Ziele erreicht werden.
3.7.4 Betreuung von Einsatzkräften und Kooperation mit örtlichen Akteuren
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Nr. 68 Mehr Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und kleine Projekte mit Gemeinden
Deutschland soll mehr mit Vereinen und Gruppen vor Ort zusammenarbeiten. Kleine Projekte, die Gemeinden selbst mitgestalten, sollen gefördert werden.
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Nr. 69 Partner vor Ort sorgfältig und mit Kenntnis des Umfelds auswählen
Deutschland soll gut überlegen, mit wem es vor Ort zusammenarbeitet. Dafür muss man die Lage und die Menschen dort gut kennen.
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Nr. 70 Mehr Anerkennung und Unterstützung für Einsatzkräfte
Menschen, die im Auftrag Deutschlands in Krisengebiete gehen, tragen Risiken. Regierung und Bundestag sollen ihnen mehr Anerkennung zeigen und sie besser unterstützen, auch wenn sie seelisch und körperlich verletzt zurückkommen.
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Nr. 71 Einheitliche Regeln für Ortskräfte und offene Zusagen zur Verantwortung
Menschen aus dem Einsatzland, die für Deutschland arbeiten, sollen wissen, woran sie sind. Alle Ministerien sollen dafür die gleichen Regeln haben und offen sagen, wie weit Deutschland Verantwortung für sie übernimmt.
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Nr. 72 Hilfsprojekte mit klaren Zeitrahmen und Beteiligung der Menschen vor Ort
Bei Hilfsprojekten soll von Anfang an klar sein, wie lange die Hilfe dauert. Die Menschen vor Ort sollen mitreden und Verantwortung übernehmen.
Wie weit sind sie wohl umgesetzt?
Das ist freiwillig. Schätze aus dem Bauch heraus, du musst nichts nachschlagen.
Deine drei und ihr Stand
Deine Auswahl und deine Schätzung werden nicht bewertet.
Wie der Stand geprüft wird, steht in der Methode des Umsetzungs-Monitors: Gezählt wird, ob eine Empfehlung so umgesetzt ist, wie die Kommission es empfohlen hat, nicht ob es etwas dem Namen nach gibt.