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Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.5 — Ortskräfte in Evakuierung S. 728

SPD: Evakuierung von Ortskräften nicht ausreichend zielgerichtet; Verantwortung liegt nicht bei operativen Kräften, sondern bei mangelhafter Vorbereitung

Originalstelle
„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser Personengruppe war jedoch nicht ausreichend zielgerichtet. Verantwortlich dafür waren unzureichende Planungen der Bundesregierung für die massenhafte Evakuierung von Ortskräften. Zu spät, erst mit Beginn der Evakuierung wurde seitens der Bundeskanzlerin überhaupt entschieden, dass auch Ortskräfte und deren Familien mit evakuiert werden sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 728 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet: Die Evakuierung von Ortskräften sei nicht ausreichend zielgerichtet gewesen. Verantwortlich seien unzureichende Planungen, nicht die operativ Handelnden. Erst mit Beginn der Evakuierung sei seitens der Bundeskanzlerin entschieden worden, Ortskräfte einzubeziehen. Auch berechtigte Ortskräfte seien bedauerlicherweise abgewiesen worden.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, Angela Merkel, Bundeswehr (Feldjäger), SPD-Fraktion Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Sondervotum/Bewertung der Fraktion der SPD (Drucksache 20/14700, Teil 3, Kap. 1, S. 655–732)

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 728 (Dokument insgesamt S. 655–732)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Hinweis: Präambel einer Fraktionsbewertung, keine gemeinsame Ausschuss-Feststellung.
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