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Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4 — Evakuierungsoperation S. 723–724

SPD: Mandatierung der Evakuierungsoperation formell und materiell rechtmäßig

Originalstelle
„Diese Mandatierung war formell und materiell rechtmäßig. Rechtmäßig war insbesondere auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. … Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandatierung dieses Einsatzes bestehen keine.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 723–724 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Die Mandatierung der Evakuierungsoperation (Beginn 15.08., Kabinett 18.08., Bundestag 25.08.2021) sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Bedingung „Gefahr in Verzug“ (§ 5 Abs. 1 ParlBG) sei hinreichend begründet gewesen.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundesregierung, Bundestag, SPD-Fraktion Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Sondervotum/Bewertung der Fraktion der SPD (Drucksache 20/14700, Teil 3, Kap. 1, S. 655–732)

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 723–724 (Dokument insgesamt S. 655–732)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Hinweis: Präambel einer Fraktionsbewertung, keine gemeinsame Ausschuss-Feststellung.
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