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Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.3.1 — BND in Krisenstabssitzung S. 718–719 13.08.2021

SPD: BND-Lagevortrag am 13.08.2021 („Übernahme Kabuls vor 11.9. eher unwahrscheinlich“) mit entscheidungserheblichem Einfluss

Originalstelle
„Es ist daher davon auszugehen, dass die Berichterstattung des BND in dieser Sitzung und auch in den Tagen zuvor Einfluss auf die Entscheidungen in der Krisenstabssitzung am 13. August gehabt hat. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass weitere Vorbereitungsmaßnahmen für ein mögliches Evakuierungsszenario bereits vorher ergriffen worden wären, wenn der BND früher, entsprechend der Lageeinschätzungen der Botschaft Kabul, über die Sicherheitslage berichtet hätte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 718–719 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet den BND-Lagevortrag am 13.08.2021 (Übernahme Kabuls vor 11.09. „eher unwahrscheinlich“) als entscheidungserheblich für die Krisenstabsentscheidung, an diesem Tag noch keine Evakuierung zu beschließen. Bei früherer realistischer BND-Berichterstattung hätten Vorbereitungsmaßnahmen früher ergriffen werden können.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, Krisenstab der Bundesregierung, SPD-Fraktion Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Sondervotum/Bewertung der Fraktion der SPD (Drucksache 20/14700, Teil 3, Kap. 1, S. 655–732)

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 718–719 (Dokument insgesamt S. 655–732)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Hinweis: Präambel einer Fraktionsbewertung, keine gemeinsame Ausschuss-Feststellung.
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