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Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 657

SPD: Keine Pläne für Worst-Case-Szenario bis Zusammenbruch; Worst-Case-Szenarien müssen von Beginn an mitbetrachtet werden

Originalstelle
„Bis zum Zusammenbruch der afghanischen Republik gab es keine Pläne für ein Worst Case Szenario. Die Planungen zum Alternativszenario in einer Krisensituation wurden zu spät begonnen und nicht abgeschlossen. Klare Verantwortlichkeiten für die Entscheidung zur Umstellung auf das Alternativszenario fehlten. Worst Case Szenarien müssen bei Überlegungen zur Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion fordert: Worst-Case-Szenarien müssen bei der Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden. Bis zum Zusammenbruch der Republik habe es keine entsprechenden Pläne gegeben; das Alternativszenario sei zu spät begonnen und nicht abgeschlossen worden.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundesregierung, SPD-Fraktion Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Sondervotum/Bewertung der Fraktion der SPD (Drucksache 20/14700, Teil 3, Kap. 1, S. 655–732)

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 657 (Dokument insgesamt S. 655–732)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Hinweis: Präambel einer Fraktionsbewertung, keine gemeinsame Ausschuss-Feststellung.
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