Einsetzung des UA aus Verantwortung, ungewöhnlich für Regierungsfraktionen
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„Diese Forderung fand im Ergebnis auch Eingang in den Koalitionsvertrag, der am 24. November 2021 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossen wurde. Es ist ungewöhnlich, dass Regierungsfraktionen einen Untersuchungsausschuss einsetzen, denn er ist vor allem ein Instrument der Opposition. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es eine Frage der politischen Verantwortung gegenüber den Afghan:innen und den deutschen zivilen und militärischen Mitarbeiter:innen, die sich unter höchster Gefahr für die Rettung von gefährdeten Menschen eingesetzt hatten, alle Vorgänge sorgfältig aufzuarbeiten.“
Die Fraktion erläutert den eigenen Einsetzungsanstoß: Bereits im August 2021 forderte Abg. Baerbock einen Untersuchungsausschuss; die Forderung fand Eingang in den Koalitionsvertrag vom 24.11.2021. Es sei ungewöhnlich, dass Regierungsfraktionen einen UA einsetzen; für die Fraktion sei es eine „Frage der politischen Verantwortung gegenüber den Afghan:innen und den deutschen zivilen und militärischen Mitarbeiter:innen”. SPD und CDU/CSU stellten während des Untersuchungszeitraums die Regierung und die verantwortlichen Minister:innen.
Hinweis zur Einordnung: Selbsteinordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.
Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.