SondervotumTeil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.5 — Ziel BKAmtS. 907–909
BKAmt-Rolle „unklar”, Merkel nutzte Richtlinienkompetenz nicht trotz Aufforderung
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„Die von verschiedenen Seiten geäußerte Forderung, die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin zur Durchsetzung klarer Vorgaben zu nutzen, wurde nicht erfüllt, selbst dann nicht, als sie von den menschenrechtspolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU am 13. Juli 2021 in einem gemeinsamen offenen Brief dazu aufgefordert wurde: „Anders als es von mehreren Ressorts Ihrer Bundesregierung zuletzt behauptet wurde, ist es schlicht unwahr, dass sich die für eine Ausreise nach Deutschland in Frage kommenden Personen lediglich hätten registrieren müsse- und dann sozusagen automatisch auch eine Einreisebewilligung erhalten hätten.“
Die Fraktion kritisiert die BKAmt-Rolle als „überwiegend koordinierend ohne inhaltliche Steuerung”. Merkel habe das Dilemma erkannt, sich aber zurückgehalten. Erstes Eingreifen erst 16.06.2021, zweites 22.08.2021. Trotz Aufforderung durch die menschenrechtspolitischen Sprecher:innen von Grünen, SPD, FDP und CDU am 13.07.2021 habe Merkel ihre Richtlinienkompetenz nicht genutzt. Merkel verteidigte sich mit dem Argument, „nicht jeden Mittelschritt” verfolgen zu können; das Beförderns positiver Szenarien stehe der Vorbereitung negativer Szenarien entgegen.
Hinweis zur Einordnung: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.
Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.