Bridge the Gap.

← Ortskräfte

Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.8 — Kernfamilie S. 898–899

Kernfamilien-Definition ignorierte afghanische Lebensrealität: volljährige Kinder, Eltern, Mehrehe ausgeschlossen

Originalstelle
„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten Verständnis von Familie. Dies führte dazu, dass zahlreiche gefährdete Angehörige afghanischer Ortskräfte von der Evakuierung ausgeschlossen blieben, obwohl sie tatsächlich in die familiäre Verantwortung der Ortskräfte fielen. Besonders problematisch war dies in drei Fällen: 1. Volljährige ledige Kinder: Im afghanischen Familienverständnis unterscheiden sich volljährige ledige Kinder nicht von minderjährigen Kindern.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 898–899 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die strikt am deutschen Recht orientierte Kernfamilien-Definition zahlreiche gefährdete Angehörige ausschloss: volljährige ledige Kinder (besonders Töchter unter Taliban-Regime), pflegebedürftige Eltern in Mehrgenerationenhaushalten, Zweitfrauen aus Mehrehen. Eine Ressortbesprechung von AA und BMI vom 20.05.2021 instruierte Vertreter:innen, „pro OK jeweils nur eine Ehefrau” aufzunehmen, was dem von Seehofer öffentlich genannten „pragmatischen Ansatz” widerspreche.

Hinweis zur Einordnung: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, Horst Seehofer Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Sondervotum/Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 20/14700, Teil 3, Kap. 3, S. 856–917)

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 898–899 (Dokument insgesamt S. 856–917)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Weiteres aus derselben Quelle

Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856

Kernbefund: Entwicklungen waren absehbar, Bundesregierung übersetzte Erkenntnisse nicht in Handlungen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.

Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856–857

Fünf zentrale Kritikpunkte: unzureichende Reaktion auf Doha, späte Rückverlegung, fehlendes Lagebild, „organisierte Verantwortungslosigkeit” im OKV, unvollendete Krisenplanung

Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.

Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3 — Verfahrensfragen S. 859–860

Empfehlung: Reform des PUAG mit festen Fragezeiten, gesetzlichem Löschmoratorium und klarer Veraktung moderner Kommunikation

Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.

Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Deutscher Bundestag, PKGr sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1 — Aktenvorlage S. 860–861

BND-Aktenvorlage besonders spät; Beweisbeschluss BND-3 führte zu Sondervorlageverfahren und Zitierung des BND-Präsidenten

Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.

Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz Akteure: BND, Sara Nanni sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — BMVg-Löschmoratorium S. 861–862

BMVg-Löschmoratorium vom 01.09.2021, proaktiv fast ein Jahr vor Ausschusseinsetzung

Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.

Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz 2021-09-01 Akteure: BMVg, Staatssekretär Hoofe sondervoten\gruene.json