IOM-Beauftragung untauglich: Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, max. 10 Anträge pro Tag
Originalstelle
„Das Büro von der IOM in Masar -e Scharif war zudem ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet, den Visumsantrag selbst hätten – wäre es jemals so weit gekommen - die Betroffenen nur in Kabul stellen können. Die Antragsunterlagen und Pässe sollten dann an das Generalkonsulat in Istanbul versandt werden, dort visiert und dann postalisch wieder zurück nach Kabul geschickt werden. Dieser Prozess sollte planmäßig pro Antrag bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt: Obwohl bereits im Dezember 2020 darüber gesprochen wurde, die IOM zu beauftragen, waren die Büros noch bei der Ressortbesprechung am 16. Juni 2021 nicht arbeitsfähig.“
Die Fraktion bewertet die IOM-Beauftragung als „ungeeignet”: Beauftragung viel zu spät, Umfang viel zu klein (max. 10 Anträge pro Tag und Standort), nie umgesetzt; das Büro in Masar-e Scharif war ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet; Visaanträge sollten erst in Istanbul visiert werden (5 Wochen Bearbeitung); aus Sicherheitsgründen wurden die Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, laut Zeuge Grohmann ein „Humbug”-Argument: Die Taliban kannten die Ortskräfte ohnehin.
Hinweis zur Einordnung: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.
Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.