Wenige Gefährdungsanzeigen, weil GIZ-Ortskräfte angewiesen wurden, keine zu stellen
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„Diese Argumentation lässt jedoch wesentliche Faktoren außer Acht: So wurden Ortskräfte der GIZ explizit angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen (s.u.). Des Weiteren wurde den Beschäftigten eine sog. „Bleibeprämie“ angeboten, deren Annahme sie aber dazu verpflichten sollte, auf ihr Recht zur Stellung einer Gefährdungsanzeige zu verzichten (s.u.). Darüber hinaus kam es vor, dass Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht“ gekündigt wurde, um die Gefährdung formell zu beenden.“
Die Fraktion erläutert: GIZ-Ortskräfte wurden ausdrücklich angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen; eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf Gefährdungsanzeige angeboten; teils sei Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht” gekündigt worden, um die Gefährdung formell zu beenden. Die Dienstherren hätten so selbst die Zahl der Anzeigen niedrig gehalten. Beispielhaft: Der Zeuge wurde im September 2021 von Taliban angeschossen, GIZ leitete daraus kein „neues Level an Gefährdungsgrad” ab; ein NGO-Mitarbeiter wurde gefoltert, ermordet und zerstückelt.
Hinweis zur Einordnung: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.
Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.