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Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.1 — Gefährdungsanzeigen S. 890–892 März 2021

BND-Feststellung 26.03.2021: latente Gefährdung aller Ortskräfte, BMI änderte Verfahren dennoch nicht

Originalstelle
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig geworden waren, die darüber hinaus einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet hätten. Handlungsleitend für das BMI waren hierbei nicht rechtliche Fragen, sondern der Wunsch, Migration abzuwehren. Die Untersuchung hat ergeben, dass zudem sachfremde Erwägungen in die Bewertung der Gefährdungslage mit eingeflossen sind.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 890–892 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Bereits am 26.03.2021 stellte der BND eine grundsätzliche latente Bedrohung aller Ortskräfte der beteiligten Ressorts fest. Obwohl nach dem OKV eine latente Gefährdung für eine Aufnahmezusage genügte, habe das BMI weiter auf detaillierte individuelle Nachweise bestanden. Handlungsleitend sei nicht das Recht gewesen, sondern der „Wunsch, Migration abzuwehren”. Sachfremde Erwägungen seien in die Gefährdungsbewertung eingeflossen.

Hinweis zur Einordnung: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.
Thema: Ortskräfte Akteure: BND, BMI, Ulrike Bender Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Sondervotum/Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 20/14700, Teil 3, Kap. 3, S. 856–917)

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 890–892 (Dokument insgesamt S. 856–917)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Weiteres aus derselben Quelle

Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856

Kernbefund: Entwicklungen waren absehbar, Bundesregierung übersetzte Erkenntnisse nicht in Handlungen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.

Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856–857

Fünf zentrale Kritikpunkte: unzureichende Reaktion auf Doha, späte Rückverlegung, fehlendes Lagebild, „organisierte Verantwortungslosigkeit” im OKV, unvollendete Krisenplanung

Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.

Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3 — Verfahrensfragen S. 859–860

Empfehlung: Reform des PUAG mit festen Fragezeiten, gesetzlichem Löschmoratorium und klarer Veraktung moderner Kommunikation

Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.

Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Deutscher Bundestag, PKGr sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1 — Aktenvorlage S. 860–861

BND-Aktenvorlage besonders spät; Beweisbeschluss BND-3 führte zu Sondervorlageverfahren und Zitierung des BND-Präsidenten

Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.

Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz Akteure: BND, Sara Nanni sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — BMVg-Löschmoratorium S. 861–862

BMVg-Löschmoratorium vom 01.09.2021, proaktiv fast ein Jahr vor Ausschusseinsetzung

Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.

Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz 2021-09-01 Akteure: BMVg, Staatssekretär Hoofe sondervoten\gruene.json