Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.4 — Asyllageberichte S. 882–884 2019–August 2021
Asyllageberichte stellten Lage geschönt dar, Abschiebeflüge bis 10.08.2021 trotz Warnungen
Die Fraktion stellt fest: Asyllageberichte des AA wurden zu langsam angepasst. Der Bericht vom 02.09.2019 blieb bis 16.07.2020 gültig; der Folgebericht (15.07.2021) war bei Veröffentlichung bereits veraltet (Stand Mai 2021) und ermöglichte weiterhin Abschiebungen. Das BMI trieb Abschiebeflüge bis 10.08.2021 gegen den Wunsch der afghanischen Regierung voran. Der geplante Flug vom 04.08.2021 (11 Tage vor Fall Kabuls) wurde nur wegen eines Anschlags aus Sicherheitsgründen für deutsches Begleitpersonal abgesagt. Migrationspolitische Interessen hätten Grundrechte überlagert.
Hinweis zur Einordnung: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle
Dokument: Sondervotum/Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 20/14700, Teil 3, Kap. 3, S. 856–917)
Drucksache: 20/14700
Fundstelle: S. 882–884 (Dokument insgesamt S. 856–917)
Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)
Weiteres aus derselben Quelle
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856–857
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3 — Verfahrensfragen S. 859–860
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1 — Aktenvorlage S. 860–861
Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.
Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — BMVg-Löschmoratorium S. 861–862
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.