SondervotumTeil 3, Kap. 3, Abschnitt 7 — Politische und SicherheitslageS. 871–872
Politisches Ziel „kein Scheitern” verstellte den Blick auf das Bekannte
Originalstelle
„Dazu kommt: Das übergeordnete politische Ziel, wonach der fast 20-jährige Einsatz nicht als gescheitert gelten durfte, verstellte den Blick auch auf den Teil der Lage, der bekannt war. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik im Untersuchungszeitraum berücksichtigten die Entwicklungen in Afghanistan nur unzureichend. Die Bundesregierung konzentrierte sich strategisch auf das Gewünschte, was dazu beigetragen hat, dass eine ausreichende Überprüfung und Anpassung der außen- und sicherheitspolitischen Strategie in Bezug auf Afghanistan und zu operationalisierende Ziele unterblieben.“
Die Fraktion stellt fest, dass das übergeordnete politische Ziel, der fast 20-jährige Einsatz dürfe nicht als gescheitert gelten, den Blick auch auf den bekannten Teil der Lage verstellt habe. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik hätten die Entwicklungen unzureichend berücksichtigt; partei- und innenpolitische Interessen hätten eine realistische Lagebetrachtung verhindert. Eine Überprüfung und Anpassung der Strategie sei deshalb unterblieben.
Hinweis zur Einordnung: Wertende Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.
Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.