„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
Hinweis zur Einordnung: Zusammenfassende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.
Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.