FDP: 15 Monate Verhandlungen über Ortskräfteverfahren; Merkel lehnte BMZ-Einbeziehung am 16.06.2021 ab
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„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“
Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.
Hinweis zur Einordnung: Fraktionsposition der FDP.
Aus Sicht der FDP-Fraktion war der Fall Kabuls am 15.08.2021 keine plötzliche, sondern eine über Monate absehbare Katastrophe, und zwar humanitär, konsularisch, geopolitisch und koordinativ. Vorausschauendes Handeln der damaligen Bundesregierung sei jedoch weitgehend ausgeblieben, eine echte Aufarbeitung und Verantwortungsübernahme habe bis heute nicht stattgefunden.
Hinweis: Fraktionsposition der FDP, keine gemeinsame Feststellung des Ausschusses.
Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.
Die FDP-Fraktion hebt hervor, dass der BND bereits am 05.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0” (Taliban-Machtübernahme) als mittelfristig wahrscheinlichstes Szenario mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von bis zu 80 % in der Staatssekretärsrunde vorgestellt habe. Direkte Konsequenzen habe dies jedoch nicht gehabt.
Aus Sicht der FDP hielten AA und BMZ trotz zahlreicher warnender Stimmen bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf einen erfolgreichen Verlauf der innerafghanischen Verhandlungen fest. Dadurch seien Worst-Case-Planungen verzögert und wertvolle Zeit ungenutzt geblieben.
Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr wäre am 12.04.2021 nicht mehr in der Lage gewesen, einen geordneten Abzug bis zum 30.04.2021 zu organisieren; Material hätte zurückgelassen werden müssen. Die Verlängerung auf den 11.09.2021 sei ein Glücksfall gewesen; danach verlief der Abzug reibungslos.