SondervotumTeil 3, Kap. 2 — Visaverfahren und ReisepässeS. 7752021
CDU/CSU: Viele Ortskräfte hatten keinen Reisepass, die Passvergabe dauerte lange
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„Ein erhebliches Problem neben dem Visumverfahren als solchem stellte die Tatsache dar, dass viele afghanische Ortskräfte und ihre Familien nicht über afghanische Reisepässe verfügten, die aber zwingend für den internationalen Reiseverkehr benötigt wurden. Der afghanische Personalausweis, die Tazkira, reichte dafür nicht aus. Die Passvergabe durch die afghanischen Behörden gestaltete sich allerdings als langwierig.“
Die CDU/CSU beschreibt fehlende afghanische Reisepässe als erhebliches Problem neben dem Visumverfahren: Der Personalausweis (Tazkira) reichte für Reisen ins Ausland nicht aus, die Passvergabe durch die afghanischen Behörden dauerte lange. Nach Gesprächen des AA mit der afghanischen Regierung wurde die Passvergabe für Ortskräfte beschleunigt; AA und BMI einigten sich zudem, bei Bedarf deutsche Reiseausweise für Ausländer auszustellen (bis Mitte Juni 2021 für rund 1.000 Ortskräfte der Bundeswehr und Angehörige).
Die CDU/CSU stellt fest, dass sie dem Untersuchungsanliegen, das sie schon im August 2021 gefordert hatte, überwiegend aufgeschlossen gegenüberstand und gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen Einsetzungsantrag erarbeitete (21.06.2022). Ein eigener Entwurf habe bereits zur Jahreswende 2021/2022 vorgelegen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU: verfahrensbezogene Selbstdarstellung.
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.
Hinweis: Bewertungs-Differenz zwischen CDU/CSU- und FDP-Sondervotum.
Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.
Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.
Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).