CDU/CSU-Kernerkenntnis 5: Verbleib des zivilen Engagements hatte „Kehrseite”: AA und BMZ planten Ausreise nicht aktiv
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„Demgegenüber hatten AA und BMZ über lange Zeit kein Interesse daran, Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte aus den humanitären Hilfsprojekten und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zu forcieren, weil sie früh die Grundsatzentscheidung getroffen hatten, das zivile Engagement im Sinne der Menschen vor Ort fortzusetzen. Dieses hehre Ziel hatte allerdings die Kehrseite, dass das AA und das BMZ bis Sommer 2021 nicht gezwungen waren, aktiv und konkret zu planen, wie und wann ihren gefährdeten Ortskräften eine Ausreise ermöglicht werden kann.“
Fünfte CDU/CSU-Kernerkenntnis: AA und BMZ hatten lange kein Interesse an Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte ihres Bereiches, weil sie das zivile Engagement fortsetzen wollten. Folge: Bis Sommer 2021 keine aktive Planung; Pull-Effekt befürchtet; entsprechende Planungen erst angesichts der Lageverschlechterung im August 2021, also „deutlich zu spät”.
Die CDU/CSU stellt fest, dass sie dem Untersuchungsanliegen, das sie schon im August 2021 gefordert hatte, überwiegend aufgeschlossen gegenüberstand und gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen Einsetzungsantrag erarbeitete (21.06.2022). Ein eigener Entwurf habe bereits zur Jahreswende 2021/2022 vorgelegen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU: verfahrensbezogene Selbstdarstellung.
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.
Hinweis: Bewertungs-Differenz zwischen CDU/CSU- und FDP-Sondervotum.
Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.
Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.
Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).