CDU/CSU: Maas-Aussage zu BND („katastrophale Folgen”) war „unterkomplex” und durch Wahlkampf bestärkt
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„Dieser – sicherlich durch die damalige Wahlkampfsituation bestärkte – unterkomplexe Bewertung des Krisenstabes fehlen zentrale Fakten. Vor allem dürfen nicht – wie mehrere Zeugen betonten – mit dem Wissen von heute die Entwicklung, die Aussagen und Entscheidungen des 13. August 2021 in der Retrospektive bewertet werden.“
Die CDU/CSU kritisiert: Maas habe in den Medien (Spiegel 20.08.2021) erklärt, der BND habe „eine falsche Lageeinschätzung” mit „katastrophalen Folgen” geliefert. Diese Darstellung sei „unterkomplex” und durch die damalige Wahlkampfsituation bestärkt und blende aus, dass die AA-Vorabentscheidungen ausschlaggebend waren.
Hinweis zur Einordnung: Parteipolitisch zugespitzte Bewertung aus dem CDU/CSU-Sondervotum.
Die CDU/CSU stellt fest, dass sie dem Untersuchungsanliegen, das sie schon im August 2021 gefordert hatte, überwiegend aufgeschlossen gegenüberstand und gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen Einsetzungsantrag erarbeitete (21.06.2022). Ein eigener Entwurf habe bereits zur Jahreswende 2021/2022 vorgelegen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU: verfahrensbezogene Selbstdarstellung.
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.
Hinweis: Bewertungs-Differenz zwischen CDU/CSU- und FDP-Sondervotum.
Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.
Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.
Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).