CDU/CSU: Eine Evakuierung von Ortskräften wurde vor dem 13.08.2021 im AA „nicht mit Nachdruck thematisiert”
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„Der Ausschuss stellte fest, dass eine Evakuierung von Ortskräften weder für die Optionen einer diplomatischen noch einer militärischen Evakuierung vor dem 13. August 2021 mit Nachdruck thematisiert wurde. […] Dies war letztlich nur konsequent, da im AA die Grundannahme galt: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt”.“
Die CDU/CSU stellt fest: Eine Evakuierung von Ortskräften wurde im AA vor dem 13.08.2021 nicht ernsthaft geplant. Grundannahme: Ortskräfte werden grundsätzlich nicht evakuiert. Stattdessen war auf Charterflüge und reguläre Linienflüge gesetzt. Erst auf Anweisung Bergers („BW muss auf jeden Fall auch OK evakuieren”) am 13.08. wurde dies geändert.
Die CDU/CSU stellt fest, dass sie dem Untersuchungsanliegen, das sie schon im August 2021 gefordert hatte, überwiegend aufgeschlossen gegenüberstand und gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen Einsetzungsantrag erarbeitete (21.06.2022). Ein eigener Entwurf habe bereits zur Jahreswende 2021/2022 vorgelegen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU: verfahrensbezogene Selbstdarstellung.
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.
Hinweis: Bewertungs-Differenz zwischen CDU/CSU- und FDP-Sondervotum.
Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.
Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.
Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).