CDU/CSU: FDP-Vorwürfe zur Vorlage elektronischer Kommunikation kein Grund zur Skandalisierung, keine relevanten neuen Argumente
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„Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Ausschuss mehrfach Mängel bei der Vorlage von elektronischer Kommunikation behauptet. Der Ausschuss hat nie Zweifel daran gelassen, dass von den Beweisbeschlüssen auch Daten und Informationen aus dienstlichen Kommunikationsmitteln, aus SMS und sonstigen Messenger-Diensten umfasst sind. Die Rechtslage ist eindeutig und für Skandalisierung kein Anlass.“
Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.
Hinweis zur Einordnung: Bewertungs-Differenz zwischen CDU/CSU- und FDP-Sondervotum.
Die CDU/CSU stellt fest, dass sie dem Untersuchungsanliegen, das sie schon im August 2021 gefordert hatte, überwiegend aufgeschlossen gegenüberstand und gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen Einsetzungsantrag erarbeitete (21.06.2022). Ein eigener Entwurf habe bereits zur Jahreswende 2021/2022 vorgelegen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU: verfahrensbezogene Selbstdarstellung.
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.
Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.
Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).
Die CDU/CSU sieht in der Entscheidung zur Fortsetzung des zivilen Engagements eine grundsätzlich positive, aber pfadabhängige Festlegung: Von der Einstellung ziviler Projekte oder frühen Ausreiseplänen für Ortskräfte habe „zwingend das Signal ausgehen müssen, dass Deutschland Afghanistan aufgegeben hat”. Das AA habe bis Mitte August 2021 an der Fortführung festgehalten. Das sei der Hauptgrund dafür, dass für tausende Ortskräfte kaum Ausreise-Vorbereitungen getroffen wurden.