MilEvOP: nur 231 Ortskräfte + 46 „besonders Schutzbedürftige”; 3.093 weitere Afghanen ohne Mandatszuordnung evakuiert
Originalstelle
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“
Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.
Die AfD-Fraktion bewertet den Afghanistan-Einsatz als „spektakulär gescheitert”. Sie kritisiert, dass CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP die Bundeswehr in einen Dauereinsatz ohne klar definierte Zielsetzung entsandten und die wesentlichen Fragen (Was soll erreicht werden? Wie lange? Verhältnis von Mühen und Mitteln zu deutschen Interessen?) über zwei Jahrzehnte nicht befriedigend beantwortet worden seien.
Hinweis: Fraktionsposition der AfD, keine gemeinsame Feststellung. Wertung („spektakulär gescheitert”) als deren Sicht kennzeichnen.
Die AfD führt als Bilanz auf: 60 tote Bundeswehrsoldaten (35 durch Feindeinwirkung), drei Bundespolizisten, 64.000 tote afghanische Sicherheitskräfte, 43.000 tote Zivilisten, 42.000 tote regierungsfeindliche Kämpfer. Offizielle Kosten: 12,3 Mrd. € militärisch, 5 Mrd. € zivil. Experten schätzen die Gesamtkosten auf bis zu 47 Mrd. €.
Die AfD kritisiert die Bezeichnung „deutsche Friedensmission” durch die antragstellenden Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP) als Verharmlosung und Beschönigung. Sie habe sich selbst mit einem eigenen Antrag (Drs. 20/1867) für eine Untersuchung des gesamten Afghanistan-Einsatzes eingesetzt. Der Untersuchungsauftrag der antragstellenden Fraktionen (Drs. 20/2352) sei zu eng gefasst worden.
Hinweis: Die wertende Bezeichnung „Verharmlosung” ist AfD-Position.
Die AfD sieht drei Gründe für eine in ihren Augen mangelhafte Aufklärungsarbeit: (1) schwacher Aufklärungswille der antragstellenden Fraktionen, (2) Sitzungsleitung durch Dr. Stegner (SPD), (3) fragmentarische Kooperationsbereitschaft der Zeugen mit „wenig glaubhaften” Erinnerungslücken.
Hinweis: Bewertung der Sitzungsleitung als „Hemmschuh” ist AfD-Position.
Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.
Hinweis: Bewertung („heiße Luft”, „beeindruckende Unkenntnis”) als AfD-Position.