Taliban-Generalamnestien für Ortskräfte ab April 2020, mehrfach öffentlich und bilateral wiederholt; Belastbarkeit von MAD, BND und GIZ bestätigt
Originalstelle
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“
Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.
Oberst Grohmann (BMVg-Ortskräftebeauftragter) hielt am 18.01.2021 nach Informationsabgleich mit MAD, EinsFüKdoBw und anderen Stellen fest: Die Behauptung, Sprachmittler seien besonderes Ziel der Taliban und der OMF, habe sich nicht bestätigt; dem EinsFüKdoBw sei kein Fall einer Tötung bekannt. MAD bestätigte am 08.04.2021: Bei Befragungen sahen sich die meisten Ortskräfte nicht persönlich bedroht; Ortskräfte lebten in Taliban-besetzten Gebieten ohne Selektierung oder Entführung.
Am 17.04.2021 verkündete Ministerin Kramp-Karrenbauer öffentlich (Statement an n-tv) ein vereinfachtes Ortskräfteverfahren für BMVg-OK, ohne vorherige Absprache mit Hausarbeitsebene, AA, BMI, BMZ. BMI-Referatsleiterin Bender stellte fest: § 22 Satz 2 AufenthG sehe Einzelfallprüfung vor, keine „latente Bedrohung aller Ortskräfte pauschal”. Krüger (AA): „Ich kann vor einer Aufweichung unserer Kriterien im OKV nur warnen.” Der zuständige BMI-Kollege wusste laut Bender, dass AKK „durchaus alle Fakten und unsere Sachargumente kennt, aber immer wieder auf den politischen Druck verweist”.
Die AfD-Fraktion bewertet den Afghanistan-Einsatz als „spektakulär gescheitert”. Sie kritisiert, dass CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP die Bundeswehr in einen Dauereinsatz ohne klar definierte Zielsetzung entsandten und die wesentlichen Fragen (Was soll erreicht werden? Wie lange? Verhältnis von Mühen und Mitteln zu deutschen Interessen?) über zwei Jahrzehnte nicht befriedigend beantwortet worden seien.
Hinweis: Fraktionsposition der AfD, keine gemeinsame Feststellung. Wertung („spektakulär gescheitert”) als deren Sicht kennzeichnen.
Die AfD führt als Bilanz auf: 60 tote Bundeswehrsoldaten (35 durch Feindeinwirkung), drei Bundespolizisten, 64.000 tote afghanische Sicherheitskräfte, 43.000 tote Zivilisten, 42.000 tote regierungsfeindliche Kämpfer. Offizielle Kosten: 12,3 Mrd. € militärisch, 5 Mrd. € zivil. Experten schätzen die Gesamtkosten auf bis zu 47 Mrd. €.
Die AfD kritisiert die Bezeichnung „deutsche Friedensmission” durch die antragstellenden Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP) als Verharmlosung und Beschönigung. Sie habe sich selbst mit einem eigenen Antrag (Drs. 20/1867) für eine Untersuchung des gesamten Afghanistan-Einsatzes eingesetzt. Der Untersuchungsauftrag der antragstellenden Fraktionen (Drs. 20/2352) sei zu eng gefasst worden.
Hinweis: Die wertende Bezeichnung „Verharmlosung” ist AfD-Position.
Die AfD sieht drei Gründe für eine in ihren Augen mangelhafte Aufklärungsarbeit: (1) schwacher Aufklärungswille der antragstellenden Fraktionen, (2) Sitzungsleitung durch Dr. Stegner (SPD), (3) fragmentarische Kooperationsbereitschaft der Zeugen mit „wenig glaubhaften” Erinnerungslücken.
Hinweis: Bewertung der Sitzungsleitung als „Hemmschuh” ist AfD-Position.
Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.
Hinweis: Bewertung („heiße Luft”, „beeindruckende Unkenntnis”) als AfD-Position.