Bundesregierung legte kein Veto gegen Freilassung der für Anschläge auf Bundeswehr verantwortlichen Taliban-Kämpfer ein
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„„Die Personen auf den Listen sind alle inzwischen frei, daher kaum auffindbar. Deutschland hat seinerzeit - anders als andere - keine Einsprüche gegen Freilassungen eingelegt. Es bestünde die Gefahr zum Verhandlungs-Behinderer zu werden.“
Im BND-Vermerk (Januar 2021) ist festgehalten: Die deutsche Bundesregierung hatte, anders als andere, kein Veto gegen die Freilassung jener Taliban-Kämpfer eingelegt, die am Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat Masar-i-Sharif (2016) und am für die Bundeswehr tödlichen Karfreitags-Gefecht 2010 beteiligt waren. Außenminister Maas hatte zuvor seinen französischen Amtskollegen versucht, von einer Zustimmung zur Freilassung zu überzeugen. Die deutsche Begründung: Man wollte nicht zum „Verhandlungs-Behinderer” werden.
Die AfD-Fraktion bewertet den Afghanistan-Einsatz als „spektakulär gescheitert”. Sie kritisiert, dass CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP die Bundeswehr in einen Dauereinsatz ohne klar definierte Zielsetzung entsandten und die wesentlichen Fragen (Was soll erreicht werden? Wie lange? Verhältnis von Mühen und Mitteln zu deutschen Interessen?) über zwei Jahrzehnte nicht befriedigend beantwortet worden seien.
Hinweis: Fraktionsposition der AfD, keine gemeinsame Feststellung. Wertung („spektakulär gescheitert”) als deren Sicht kennzeichnen.
Die AfD führt als Bilanz auf: 60 tote Bundeswehrsoldaten (35 durch Feindeinwirkung), drei Bundespolizisten, 64.000 tote afghanische Sicherheitskräfte, 43.000 tote Zivilisten, 42.000 tote regierungsfeindliche Kämpfer. Offizielle Kosten: 12,3 Mrd. € militärisch, 5 Mrd. € zivil. Experten schätzen die Gesamtkosten auf bis zu 47 Mrd. €.
Die AfD kritisiert die Bezeichnung „deutsche Friedensmission” durch die antragstellenden Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP) als Verharmlosung und Beschönigung. Sie habe sich selbst mit einem eigenen Antrag (Drs. 20/1867) für eine Untersuchung des gesamten Afghanistan-Einsatzes eingesetzt. Der Untersuchungsauftrag der antragstellenden Fraktionen (Drs. 20/2352) sei zu eng gefasst worden.
Hinweis: Die wertende Bezeichnung „Verharmlosung” ist AfD-Position.
Die AfD sieht drei Gründe für eine in ihren Augen mangelhafte Aufklärungsarbeit: (1) schwacher Aufklärungswille der antragstellenden Fraktionen, (2) Sitzungsleitung durch Dr. Stegner (SPD), (3) fragmentarische Kooperationsbereitschaft der Zeugen mit „wenig glaubhaften” Erinnerungslücken.
Hinweis: Bewertung der Sitzungsleitung als „Hemmschuh” ist AfD-Position.
Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.
Hinweis: Bewertung („heiße Luft”, „beeindruckende Unkenntnis”) als AfD-Position.