Joint Declaration USA–Republik Afghanistan: ANDSF-Anti-Terror-Verpflichtungen und Streichungsversprechen Taliban-Sanktionsliste
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„Dass sich die Republik Afghanistan gegenüber den USA dazu verpflichtet hatte, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den UN-Sanktionslisten zu betreiben, fand im Ausschuss ebenfalls keine Erwähnung. Wie im Doha-Abkommen war auch in der Joint-Declaration keinerlei Passus vorhanden, der einen Waffenstillstand für den laufenden afghanischen Bürgerkrieg statuierte.“
Die AfD weist darauf hin: Am 29.02.2020 wurde parallel zum Doha-Abkommen eine Joint Declaration zwischen USA und Republik Afghanistan unterzeichnet. Auch die afghanischen Republikaner verpflichteten sich gegenüber den USA zum Kampf gegen Terrororganisationen, die NATO-Truppen bedrohten. Die afghanische Regierung verpflichtete sich, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den UN-Sanktionslisten zu betreiben. Wie das Doha-Abkommen enthielt auch die Joint Declaration keinen Waffenstillstand.
Die AfD-Fraktion bewertet den Afghanistan-Einsatz als „spektakulär gescheitert”. Sie kritisiert, dass CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP die Bundeswehr in einen Dauereinsatz ohne klar definierte Zielsetzung entsandten und die wesentlichen Fragen (Was soll erreicht werden? Wie lange? Verhältnis von Mühen und Mitteln zu deutschen Interessen?) über zwei Jahrzehnte nicht befriedigend beantwortet worden seien.
Hinweis: Fraktionsposition der AfD, keine gemeinsame Feststellung. Wertung („spektakulär gescheitert”) als deren Sicht kennzeichnen.
Die AfD führt als Bilanz auf: 60 tote Bundeswehrsoldaten (35 durch Feindeinwirkung), drei Bundespolizisten, 64.000 tote afghanische Sicherheitskräfte, 43.000 tote Zivilisten, 42.000 tote regierungsfeindliche Kämpfer. Offizielle Kosten: 12,3 Mrd. € militärisch, 5 Mrd. € zivil. Experten schätzen die Gesamtkosten auf bis zu 47 Mrd. €.
Die AfD kritisiert die Bezeichnung „deutsche Friedensmission” durch die antragstellenden Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP) als Verharmlosung und Beschönigung. Sie habe sich selbst mit einem eigenen Antrag (Drs. 20/1867) für eine Untersuchung des gesamten Afghanistan-Einsatzes eingesetzt. Der Untersuchungsauftrag der antragstellenden Fraktionen (Drs. 20/2352) sei zu eng gefasst worden.
Hinweis: Die wertende Bezeichnung „Verharmlosung” ist AfD-Position.
Die AfD sieht drei Gründe für eine in ihren Augen mangelhafte Aufklärungsarbeit: (1) schwacher Aufklärungswille der antragstellenden Fraktionen, (2) Sitzungsleitung durch Dr. Stegner (SPD), (3) fragmentarische Kooperationsbereitschaft der Zeugen mit „wenig glaubhaften” Erinnerungslücken.
Hinweis: Bewertung der Sitzungsleitung als „Hemmschuh” ist AfD-Position.
Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.
Hinweis: Bewertung („heiße Luft”, „beeindruckende Unkenntnis”) als AfD-Position.