Zu Fragen 5 (Reaktion von NATO und Pakistan), 8 (Stärkungsmaßnahmen nach Doha), 9 (Taliban-Beteiligungsangebote) und 10 (regionale Absprachen) keine Einlassung
Originalstelle
„Frage 9:„ Gab es von Seiten der Taliban Angebote im Zeitraum des Nato-Mandats, die möglicherweise eine Regierungsbeteiligung statt einer Regierungsübernahme hätten bedeuten können? Sollte dies der Fall gewesen sein, hätten solche Angebote als glaubwürdig eingestuft werden können?“ -Keine Einlassung- Frage 10:„ Gab es regionale militärische Absprachen mit den Taliban und wenn ja welche Auswirkungen hatten diese?“
Dokument: Stellungnahme zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens (Sicherheitslage und militärische Lage)
Autor:in: Prof. Dr. Daniel Zerbin
Wissenschaftliche und dienstliche Befassung mit islamistischem Terrorismus, Selbstmordattentaten; zwei dienstliche Aufenthalte in Afghanistan
Ausschussdrucksache: 20(27)112
Datum: 2022-09-14
Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)
Weiteres aus derselben Quelle
Sachverständige:rFrage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-AbkommensS. 2
Das Doha-Abkommen habe vor allem dem Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump gedient, weil das Ende des Afghanistan-Kriegs zu seinen Wahlversprechen gehört habe.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe das Leben der Menschen in Afghanistan bereits von Hoffnungslosigkeit, schlechter Sicherheitslage, politischer Instabilität und nachlassender internationaler Unterstützung geprägt gewesen.
Für die afghanischen Sicherheitskräfte sei spätestens jetzt klar gewesen, dass die westliche Unterstützung ausläuft und sie der Taliban-Bedrohung absehbar allein gegenüberstehen würden.
Nach Angaben des US-Militärs (Oktober 2018) stand weniger als die Hälfte der Bezirke noch unter Kontrolle der afghanischen Regierung; in rund 30 % der Bezirke fanden Kampfhandlungen statt.