Sachverständige:rFrage 6 — Leistungsfähigkeit und Kampfeswille der ANA/ANSFS. 6
Westliche Trennung „Islam”/„Islamismus” existiert in Afghanistan nicht
Originalstelle
„Die Taliban als eine Art islamischer „Orden mit Schwert” war nicht ein Fremdkörper sondern Bestandteil der afghanischen Kultur. Die westliche Einteilung in „Islam” und „Islamismus” ist in Afghanistan und anderen islamischen Ländern nicht existent. Die aus westlicher Sicht „Radikalen” sind dort diejenigen, die es besonders „ernst meinen”.“
Die Taliban seien als „islamischer Orden mit Schwert” nicht Fremdkörper, sondern Bestandteil der afghanischen Kultur; die westliche Unterscheidung von „Islam” und „Islamismus” existiere in Afghanistan und anderen islamischen Ländern nicht. „Radikale” seien dort jene, die ihre Religion besonders ernst nehmen.
Dokument: Stellungnahme zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens (Sicherheitslage und militärische Lage)
Autor:in: Prof. Dr. Daniel Zerbin
Wissenschaftliche und dienstliche Befassung mit islamistischem Terrorismus, Selbstmordattentaten; zwei dienstliche Aufenthalte in Afghanistan
Ausschussdrucksache: 20(27)112
Datum: 2022-09-14
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Weiteres aus derselben Quelle
Sachverständige:rFrage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-AbkommensS. 2
Das Doha-Abkommen habe vor allem dem Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump gedient, weil das Ende des Afghanistan-Kriegs zu seinen Wahlversprechen gehört habe.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe das Leben der Menschen in Afghanistan bereits von Hoffnungslosigkeit, schlechter Sicherheitslage, politischer Instabilität und nachlassender internationaler Unterstützung geprägt gewesen.
Für die afghanischen Sicherheitskräfte sei spätestens jetzt klar gewesen, dass die westliche Unterstützung ausläuft und sie der Taliban-Bedrohung absehbar allein gegenüberstehen würden.
Nach Angaben des US-Militärs (Oktober 2018) stand weniger als die Hälfte der Bezirke noch unter Kontrolle der afghanischen Regierung; in rund 30 % der Bezirke fanden Kampfhandlungen statt.