Kabuler Regierungen hatten traditionell nur eingeschränkten Einfluss auf Provinzen
Originalstelle
„Die afghanische Gesellschaft ist nicht mit westlichen zu vergleichen. Sie ist eine Stammesgesellschaft mit überlieferten Werten und Regeln. Die Kabuler Regierungen haben traditionsgemäß nur einen eingeschränkten Einfluss auf die Machtstrukturen der einzelnen Provinzen. Die Macht der Präsidenten Hamid Karzai oder Mohammad Aschraf Ghani war nur eingeschränkt und beruhte insbesondere auf den Ausgleich mit lokalen Kräften, den sogenannten Warlords wie z.B. Raschid Dostum.“
Die afghanische Gesellschaft sei eine Stammesgesellschaft; Kabuler Regierungen hätten traditionell nur eingeschränkten Einfluss auf die Provinzen. Karzais und Ghanis Macht habe wesentlich auf dem Ausgleich mit lokalen Warlords (z. B. Raschid Dostum) beruht.
Dokument: Stellungnahme zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens (Sicherheitslage und militärische Lage)
Autor:in: Prof. Dr. Daniel Zerbin
Wissenschaftliche und dienstliche Befassung mit islamistischem Terrorismus, Selbstmordattentaten; zwei dienstliche Aufenthalte in Afghanistan
Ausschussdrucksache: 20(27)112
Datum: 2022-09-14
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Weiteres aus derselben Quelle
Sachverständige:rFrage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-AbkommensS. 2
Das Doha-Abkommen habe vor allem dem Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump gedient, weil das Ende des Afghanistan-Kriegs zu seinen Wahlversprechen gehört habe.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe das Leben der Menschen in Afghanistan bereits von Hoffnungslosigkeit, schlechter Sicherheitslage, politischer Instabilität und nachlassender internationaler Unterstützung geprägt gewesen.
Für die afghanischen Sicherheitskräfte sei spätestens jetzt klar gewesen, dass die westliche Unterstützung ausläuft und sie der Taliban-Bedrohung absehbar allein gegenüberstehen würden.
Nach Angaben des US-Militärs (Oktober 2018) stand weniger als die Hälfte der Bezirke noch unter Kontrolle der afghanischen Regierung; in rund 30 % der Bezirke fanden Kampfhandlungen statt.