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Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 2

Doha-Abkommen ist im klassischen Sinne kein völkerrechtlicher Vertrag

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen gilt im klassischen Sinne nicht als völkerrechtlicher Vertrag, da die Taliban zum Zeitpunkt der Vertragsverabschiedung nicht die Regierungsgewalt in Afghanistan innehatten.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 2 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen sei im klassischen Sinne kein völkerrechtlicher Vertrag, da die Taliban zum Vertragszeitpunkt keine Regierungsgewalt innehatten.

Thema: Völkerrecht & Mandat Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Stellungnahme zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens (Sicherheitslage und militärische Lage)

Autor:in: Prof. Dr. Daniel Zerbin

Wissenschaftliche und dienstliche Befassung mit islamistischem Terrorismus, Selbstmordattentaten; zwei dienstliche Aufenthalte in Afghanistan

Ausschussdrucksache: 20(27)112

Datum: 2022-09-14

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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