Bridge the Gap.

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Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Bilaterale Form als Strukturschwäche

Originalstelle
„Aus Sicht der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft lag die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens in seiner Form als bilaterales Abkommen zwischen den USA und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Aus afghanischer Sicht (Regierung, Zivilgesellschaft) liege die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens darin, dass es ein bilaterales Abkommen allein zwischen USA und Taliban war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Zivilgesellschaft Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Stellungnahme für die Anhörung als Sachverständige vor dem 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) des Deutschen Bundestags

Autor:in: Dr. Ellinor Zeino

ehem. Leiterin Auslandsbüro Afghanistan der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kabul (2018 – August 2021)

Ausschussdrucksache: 20(27)104

Datum: 2022-09-12

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Sachverständige:r Einleitung S. 1

NATO-Abzug war beschlossen, nur Wie und Wann offen

Die Absicht des NATO-Bündnisses, nach 20 Jahren aus Afghanistan abzuziehen, sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens grundsätzlich gefestigt gewesen; offen seien nur Modalitäten und Zeitpunkt gewesen.

Thema: NATO & Bündnis rund um Doha-Abkommen (2020) Akteure: NATO-Bündnis stellungnahmen\05-zeino.json