Sachverständige:rFrage 11 — Deutsche EntwicklungszusammenarbeitS. 122008–2021
EZ seit ca. 2008 im Rückbau und Rückzug aus der Fläche; Green-Village-Anschlag Januar 2019 zwang GIZ nach Dubai
Originalstelle„Insgesamt waren sämtliche Wiederaufbaumaßnahmen zunehmend durch die verschlechterte Sicherheitslage eingeschränkt, was letztlich zu einer remote control und zu einer Entfremdung von den betroffenen Bevölkerungsgruppen führte, da viele …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insgesamt waren sämtliche Wiederaufbaumaßnahmen zunehmend durch die verschlechterte Sicherheitslage eingeschränkt, was letztlich zu einer remote control und zu einer Entfremdung von den betroffenen Bevölkerungsgruppen führte, da viele Projekte gar nicht mehr besucht werden konnten. So befand sich die EZ sukzessive seit ca. 2008 in einem Rückbau und in einem Rückzug aus der Fläche. Der Anschlag auf das Green Village im Osten Kabuls im Januar 2019, in dem sich u. a. das GIZ-Büro befand, bedingte etwa, dass die GIZ weitgehend nur noch aus Dubai heraus in Afghanistan operierte. Regional war die deutsche EZ in den Nullerjahren in Nordostafghanistan (v. a. Kundus, Takhar) stark präsent gewesen … Aufgrund des weitgehenden Abzugs der Bundeswehr seit 2013, der drastischen Verschlechterung der Sicherheitslage sowie der zeitweisen Übernahme der Stadt Kundus durch die Taliban konnte die Nachhaltigkeit der durchgeführten Projekte kaum überprüft werden. Die Vermutung ist, dass vieles von dem, was die deutsche EZ aufgebaut hat, in den letzten Jahren wieder zerstört wurde.“
Die Sicherheitslage habe die Wiederaufbaumaßnahmen zunehmend eingeschränkt („remote control” und Entfremdung); die EZ habe sich seit ca. 2008 schrittweise zurückgezogen, der Anschlag auf das Green Village im Januar 2019 habe die GIZ weitgehend nach Dubai gedrängt. Regional sei die deutsche EZ in den Nullerjahren in Nordostafghanistan (Kunduz, Takhar) stark präsent gewesen. Nach BW-Abzug ab 2013, drastischer Sicherheitsverschlechterung und zeitweiser Taliban-Übernahme Kundus' sei die Nachhaltigkeit kaum überprüfbar; vermutlich sei vieles wieder zerstört.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens
Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter
Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan
Ausschussdrucksache: 20(27)103
Datum: 2022-09-09
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Weiteres aus derselben Quelle
Sachverständige:rFrage 1 — Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-AbkommensS. 1–2
Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.
Nach Doha hätten die Taliban kaum noch US- und NATO-Ziele angegriffen, die US-Luftangriffe seien rasant zurückgegangen; in voll von Taliban kontrollierten Gebieten habe die Gewalt abgenommen, in den umkämpften zugenommen. Die Taliban dehnten ihre Herrschaft sukzessive aus.
Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.
Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.
Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.