Sachverständige:rFrage 11 — Deutsche EntwicklungszusammenarbeitS. 12
Deutsche EZ: 5–10 % des Wiederaufbaus; Ausnahme im Comprehensive Approach (vom Militärischen losgekoppelt)
Originalstelle„Die institutionelle Reichweite der deutschen EZ in Afghanistan blieb von Beginn an begrenzt, da der deutsche finanzielle Beitrag am gesamten Wiederaufbau zwischen 5% und 10% lag; das Gros der Finanzierung für die Entwicklungszusammenarbeit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die institutionelle Reichweite der deutschen EZ in Afghanistan blieb von Beginn an begrenzt, da der deutsche finanzielle Beitrag am gesamten Wiederaufbau zwischen 5% und 10% lag; das Gros der Finanzierung für die Entwicklungszusammenarbeit stammte aus den USA, die daher weit stärker an ihrem Impact gemessen werden müssen, als dies bei der deutschen EZ der Fall sein kann. Zudem stand das Gros des internationalen EZ-Engagements in direktem oder indirektem Bezug zur Aufstandsbekämpfung. Die Chapeau-Analyse von Christoph Zürcher et al (2020) verdeutlichte, dass sich EZ-Maßnahmen in Verbindung mit militärischem Vorgehen als kontraproduktiv erwiesen. Hier stellte die deutsche EZ eine Ausnahme dar. Sie schlug überwiegend einen anderen Weg ein, indem sie von militärischen Überlegungen losgekoppelt war. Dies bedingte die innerdeutsche Kritik, dass sich das BMZ nicht genügend an dem „vernetzten Ansatz” der Bundesregierung beteiligen würde.“
Der deutsche Anteil am Wiederaufbau lag bei 5–10 %, das Gros kam aus den USA; das internationale EZ-Engagement stand meist in direktem oder indirektem Bezug zur Aufstandsbekämpfung, was sich laut der Zürcher-Studie 2020 als kontraproduktiv erwies. Die deutsche EZ sei eine Ausnahme gewesen, überwiegend von militärischen Überlegungen losgekoppelt; das wiederum begründete die innerdeutsche Kritik, dass das BMZ sich nicht genügend am „vernetzten Ansatz” der Bundesregierung beteiligte.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens
Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter
Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan
Länder wie Schweden, Dänemark, Norwegen und die Niederlande hätten den „Comprehensive Approach” konsequenter praktiziert als Deutschland. Er umfasse nicht nur die in Deutschland dominante Ressortabstimmung, sondern die umfassende Vor-Ort-Abstimmung mit Partnernationen und allen relevanten lokalen Akteuren.
Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.
Nach Doha hätten die Taliban kaum noch US- und NATO-Ziele angegriffen, die US-Luftangriffe seien rasant zurückgegangen; in voll von Taliban kontrollierten Gebieten habe die Gewalt abgenommen, in den umkämpften zugenommen. Die Taliban dehnten ihre Herrschaft sukzessive aus.
Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.
Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.
Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.