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Sachverständige:r Frage 8 — Institutionen und Daseinsvorsorge S. 10–11

Daseinsvorsorge stark von NGOs und VN getragen; lokal Kooperationen zwischen Staat, Taliban und NGOs

Originalstelle
„Die Leistungsfähigkeit des Staates war insgesamt aufgrund von Korruption und Klientelismus stark eingeschränkt. So wurden viele Infrastruktureinrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge von (internationalen) NGOs und den Vereinten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Leistungsfähigkeit des Staates war insgesamt aufgrund von Korruption und Klientelismus stark eingeschränkt. So wurden viele Infrastruktureinrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge von (internationalen) NGOs und den Vereinten Nationen aufrecht gehalten. … Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens befanden sich bereits große Teile der ländlichen Regionen unter der Kontrolle der Taliban. Damit war der Staat nur in der Lage, die öffentliche Daseinsvorsorge in den von ihm kontrollierten Gebieten (v. a. in den Städten) zu gewährleisten. Allerdings gab es auf lokaler Ebene auch immer wieder Kooperationen zwischen den Taliban, staatlichen Stellen und NGOs. Dies ist etwa für das Gesundheits- und das Schulsystem gut dokumentiert. So zahlte der Staat die Aufrechterhaltung der Infrastruktur (u. a. Krankenhäuser, Schulen) und die Taliban bestimmten oftmals die Regeln des Betriebes – oftmals zu Lasten der Frauen. Im Rechtswesen ließ sich bereits früh beobachten, dass bei Angelegenheiten von Familien-, Erb- und Landrecht die Mullah-Gerichte der Taliban eine größere Akzeptanz genossen als die staatlichen, da sie als effektiv und weniger korrupt galten.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 10–11 (Original, neues Fenster)

Die staatliche Leistungsfähigkeit sei durch Korruption und Klientelismus stark eingeschränkt gewesen; Daseinsvorsorge sei vielfach durch internationale NGOs und UN aufrechterhalten worden. Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban bereits große ländliche Regionen. Auf lokaler Ebene habe es Kooperationen zwischen Staat, Taliban und NGOs gegeben (z. B. Gesundheits- und Schulsystem): der Staat zahlte die Infrastruktur, die Taliban setzten Regeln, oft zulasten der Frauen. Bei Familien-, Erb- und Landrecht hätten die Mullah-Gerichte der Taliban größere Akzeptanz genossen als die staatlichen Gerichte, weil sie als effektiv und weniger korrupt galten.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens

Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter

Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan

Ausschussdrucksache: 20(27)103

Datum: 2022-09-09

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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