Bridge the Gap.

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Sachverständige:r Frage 7 — Externe Akteure: Pakistan, Iran S. 10

Iran finanzierte seit 2012 das Maschhad-Büro der Taliban; Pragmatik über Ideologie

Originalstelle
„Innerhalb der Zivilgesellschaft förderte der Iran stets stark die schiitischen Gemeinden und ihre religiösen Institutionen. Dies lässt sich etwa an den iranischen Investitionen in Herat wie auch in den westlichen Stadteilen von Kabul ablesen, in denen große Gemeinden der schiitischen Hazara entstanden. Es gilt aber auch zu beachten, dass der Iran seit 2012 das Maschhad Büro der Taliban finanzierte, um die USA und deren Verbündete in Westafghanistan militärisch zu schwächen. Der offensichtliche, ideologische Widerspruch zwischen Schiiten und Taliban wog in der iranischen Politik weniger schwer als pragmatische Überlegungen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 10 (Original, neues Fenster)

Iran habe einerseits schiitische Gemeinden und religiöse Institutionen gefördert (Investitionen in Herat und Westkabul / Hazara), andererseits seit 2012 das Maschhad-Büro der Taliban finanziert, um die USA in Westafghanistan zu schwächen; pragmatische Überlegungen überwogen den ideologischen Widerspruch.

Thema: Taliban Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens

Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter

Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan

Ausschussdrucksache: 20(27)103

Datum: 2022-09-09

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Sachverständige:r Frage 1 — Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1–2

Seit 2005 kontinuierlich verschlechterte Sicherheitslage; Zunahme ziviler Opfer auch 2020

Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.

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Frühjahr 2020: >4.500 Taliban-Angriffe, >900 ANSF-Tote; Druck zur Freilassung der 5.000

Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.

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Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.

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Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.

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