BewertungFrage 6 — Unterstützung in der BevölkerungS. 9
Ländliche Bevölkerung näher an Taliban-Moralvorstellungen; Demokratie und Staatswesen galten als gescheitert
Originalstelle
„Insgesamt lässt sich sagen, dass gerade in der ländlichen Bevölkerung, die weitgehend vom Wiederaufbau und den Modernisierungsschüben der letzten zwanzig Jahre entkoppelt war, zwei Dinge dafür entscheidend waren, dass sie die Rückkehr der Taliban eher gleichgültig hinnahmen bzw. befürworteten … a) Während des gesamten Krieges vermochten viele Afghan:innen, nicht mehr zu erkennen, für welche erstrebenswerten Ziele/ Ideen es sich überhaupt lohnte zu kämpfen. Gerade die politischen Ziele der Intervention (Demokratie, Staatswesen etc.) galten in den Augen vieler Afghan:innen in ihrer Umsetzung als gescheitert. … b) Gerade die Werte und Normen der ländlichen Bevölkerungen, die durch Konservativismus geprägt sind, waren weit näher an den Moralvorstellungen der Taliban (v. a. patriarchale Gesellschaftsordnung) dran als an denen der internationalen Gemeinschaft bzw. der afghanischen Regierung.“
Die ländliche Bevölkerung, weitgehend vom Wiederaufbau entkoppelt, habe die Taliban-Rückkehr eher gleichgültig hingenommen oder befürwortet, weil (a) viele nicht mehr erkennen konnten, wofür zu kämpfen sich lohne (Demokratie und Staatswesen galten als gescheitert), und (b) die Werte und Normen der ländlich-konservativen Bevölkerung (insbesondere patriarchale Ordnung) der Taliban näher standen als der internationalen Gemeinschaft oder der Regierung.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens
Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter
Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan
Das ländliche Afghanistan sei landesweit extrem konservativ; die als „positiv” wahrgenommene Entwicklung habe vor allem in Kabul stattgefunden. Bereits zehn Kilometer außerhalb (z. B. Wardak) lebten die Menschen wie seit Jahrhunderten.
Die Anhängerschaft der Taliban beruhe weniger auf religiös-ideologischer Attraktivität als auf einem anti-elitären Image (Bewegung des „kleinen Mannes ohne Stimme”); Zuspruch sei vor allem von traditionell-konservativen Menschen gekommen, die vom Wiederaufbau ausgeschlossen waren oder Angehörige durch Kämpfe oder Drohnenanschläge verloren hatten.
Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.
Nach Doha hätten die Taliban kaum noch US- und NATO-Ziele angegriffen, die US-Luftangriffe seien rasant zurückgegangen; in voll von Taliban kontrollierten Gebieten habe die Gewalt abgenommen, in den umkämpften zugenommen. Die Taliban dehnten ihre Herrschaft sukzessive aus.
Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.
Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.
Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.