BewertungFrage 6 — Unterstützung in der BevölkerungS. 8
Fünf Ursachen mangelnder Regierungslegitimität: qawm, Klientelismus, Ressourcenkonflikte, „Selbstbedienungsladen”-Wahrnehmung, Ghani als Präsident von US-Gnaden
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„Insgesamt müssen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden, um zu verstehen, weshalb die afghanische Regierung auch schon in den Vorjahren des Wiederaufbaus (seit 2001) es nicht verstand, Legitimation in der Bevölkerung zu gewinnen: a) Kollektive Identitäten (qawm) … Der Staat stellt historisch kaum einen positiv konnotierten Fixpunkt für Identitäten dar. b) Klientelismus: Der afghanische Staatsapparat wurde stets als Ressource in den Händen mächtiger Klientelgruppen gesehen … die Übernahme von staatlichen Ämtern durch eine Klientelgruppe direkt dazu führte, dass die konkurrierende Gruppe sich als ausgeschlossen betrachtete, opponierte und ggfs. sich den Taliban anschloss. c) Ressourcenzugang und -kontrolle: Für das Gros der Afghan:innen basierte die Parteinahme … weniger auf ideologischen Abwägungen, sondern auf der pragmatischen Frage von Ressourcenzugängen und -kontrolle … d) Staatsverständnis: Die Dominanz von Klientelnetzwerken bedingte, dass in den Augen der meisten Afghan:innen der Staatsapparat als ein Selbstbedienungsladen erscheint … Fälle wie der Skandal um die Kabul Bank, bei der die Veruntreuung von ca. 1 Mrd. US-$ durch regierungsnahe Eliten Zutage trat, untermauerten den Eindruck von korrupten Eliten. e) Präsident: Ashraf Ghani galt immer als Präsident von US-Gnaden. Aufgrund seiner Laufbahn (u. a. Weltbank) war er zudem stets ein Mann der internationalen Gemeinschaft, der in Afghanistan – selbst unter seinem eigenen Stamm der Ahmadzai – kaum über eine wirkliche Unterstützung verfügte. Letztlich bedingte sein technokratisches Staatsverständnis, dass die Bevölkerung in ihm keinen charismatischen Führer erblickte.“
Schetter benennt fünf Ursachen für die mangelnde Legitimität der Regierung: (a) kollektive Identitäten (qawm), also Staat als historisch wenig identitätsstiftender Fixpunkt; (b) Klientelismus, also Staat als Ressource, ausgeschlossene Klientelgruppen schlossen sich den Taliban an; (c) Ressourcenkonflikte (Wasser und Land in Helmand, Kundus, Herat, Kandahar), pragmatisch über Ideologie; (d) Staatsapparat als „Selbstbedienungsladen”, Kabul-Bank-Skandal (Veruntreuung ca. 1 Mrd. US-$); (e) Ghani als Präsident von US-Gnaden, Weltbank-Mann, ohne Unterstützung selbst im eigenen Ahmadzai-Stamm und ohne Charisma.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens
Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter
Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan
Ausschussdrucksache: 20(27)103
Datum: 2022-09-09
Art des Belegs: wörtliches Zitat
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BewertungFrage 4 — Haltung der afghanischen RegierungS. 4–5
Ghani sei zunehmend der Realität entrückt gewesen; er habe sich seit 2014 mit jungen, westlich geprägten Exilafghan:innen wie Sicherheitsberater Hamdullah Mohib umgeben, die Entrücktheit und Isolation befördert hätten. Ghani habe Warlords und Regionalfürsten bekämpft, die der Westen zeitgleich als Partner ansah.
Die politischen Eliten und früheren Regierungen hätten in der Bevölkerung an Ansehen verloren; gegenüber liberalen Eliten und Diaspora-Afghan:innen mit Doppelstaatsbürgerschaft, die überproportional in Führungspositionen waren, habe es Neid und Misstrauen gegeben.
Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.
Nach Doha hätten die Taliban kaum noch US- und NATO-Ziele angegriffen, die US-Luftangriffe seien rasant zurückgegangen; in voll von Taliban kontrollierten Gebieten habe die Gewalt abgenommen, in den umkämpften zugenommen. Die Taliban dehnten ihre Herrschaft sukzessive aus.
Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.
Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.
Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.